gpabarth hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 19:57
Den Satz von Weyoun mit den Geschwistern verstehe ich nicht. würde es meine Eltern betreffen, sind ja meine Schwester und ich in gerader Linie verwandt.
Was genau war unverständlich? Verwandte in "erster Line" (oder "ersten Grades") sind Ehegatte und Kinder. Sind die bereits verschieden oder es gibt nichts zu holen, dann kommen als nächstes die Enkel die zahlen "dürfen". Ist also ähnlich wie bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. In "Steuerklasse 1", also "direkter Verwandschaft", liegt der Freibetrag bei 500.000 € bei Ehegatten, 400.000 € bei Kindern und Stiefkindern und 200.000 € bei Enkeln. Bei Geschwistern untereinander ("Steuerklasse 2") liegt der Freibetrag nur bei lächerlichen 20.000 €.
In "rückwärtiger Richtung" (also das Kind stirbt zuerst und vererbt etwas den Eltern oder Großeltern, sind die Erben dann auf einmal nur in Steuerklasse 2 und müssen ebenfalls ab 20.000 € Steuern zahlen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Geschwister müssen sich nicht gegenseitig das Pflegeheim bezahlen.
Hier mal etwas Aufschlauung:
https://www.caritas-international.de/en ... aftssteuer
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaft ... uerklassen
gpabarth hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 19:57
Nein, was mich stört ist das man überhaupt noch etwas dazu beitragen muss, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Sehe ich ähnlich, erst recht, wenn man seine eigene Familie noch zusätzlich über die Runden bringen muss. Selbst ein Gutverdiener mit mehr als 100 k€ Jahrebrutto kann in der heutigen Zeit sehr schnell pleite sein, wenn man bedenkt, dass bei derzeitigen Hausfinanzierungen nicht selten 3.000 € (oder sogar noch mehr) als monatliche "Abstotterrate" zu entrichten ist. Wenn man da noch 2.000 € oder mehr im Monat für das Pflegeheim seiner Eltern zahlen muss, dann geht es schnell in Richtung Privatinsolvenz oder Zwangsversteigerung.