Wahre Begebenheit kürzlich in Berlin:
Eine junge Frau wird auf dem Weg zu einem Konzert in Kreuzberg auf der Straße von einem „Mann“ angesprochen und aufgefordert, ihre Geldbörse herauszugeben…
Als sie vehement verneint, holt der Typ einen Kleinpflasterstein hervor und geht auf die Frau los…sie kann dem Schlag ausweichen und ruft um Hilfe…Glücklicherweise kommen ihr sofort ein paar Männer zu Hilfe und können den (versuchten)Räuber vertreiben.
Die alarmierte Polizei kann den Tatverdächtigen in zeitlicher und örtlicher Nähe aufgrund von Beschreibungen vorläufig festnehmen . Tolle Aktion… aber warum steht das in diesem thread:
Ganz einfach - nach dem Konzertbesuch trifft die zuvor Geschädigte auf dem Heimweg auf wen??? Richtig - auf den Angreifer von vor vier Stunden vorher…
Det is Berlin mit seiner doch sehr befremdlichen Rechtsauffassung!!!
Ich vermute mal, in Bayern hätte die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Versuchs der schweren räuberischen Erpressung/versuchter schwerer Raub eingeleitet und den Tatverdächtigen einem Haftrichter (Fluchtgefahr aufgrund der Höhe der zu erwartenden Strafe zu einem Verbrechenstatbestand) vorgeführt - in Berlin entlässt man den „Verbrecher“ nach kurzer Zeit wieder - was für ein Rechtsstaat…
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