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Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:25
von gerry09
Warum die Top-Bewertung wg. so einem Kunden in Gefahr bringen? Der bietet an, das Porto zu bezahlen, was willst du mehr? Warum rumärgern, stell die Dinger nochmal ein, fertig!
Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:43
von KillerCakes
Jup, bei dem kleinen Betrag würde ich die Dinger einfach zurücknehmen und gut ist. Spart dir Ärger/Stress.
Verfasst: Di 8. Jun 2010, 18:20
von Nubox481fan
Ein Mangel wäre wenn das Produkt nicht den zugesicherten oder typischen Eigenschaften entspricht.
Zugesicherte Eigenschaft fast neu. Also für mich sehen die Schuhe gut aus und auch nicht irgendwie ausgelatscht. Wenn deine Freundin keine Krautstampfer hat(was ich nicht beurteilen kann) sollten sich die nur im normalen Verhältniss geweited haben.
Also ein Auto ohne Räder/Motor hat nicht die typischen Eigenschaften eines Autos, da es nicht fahren kann...
In deinem Fall ist das ein Schuh-->Anforderung man kann darin laufen.BGB $ 434 Absatz 1.2 Ergibt die Rechtsfolge der Käufer ist verpflichted den Kaufpreis zu zahlen§433 Absatz 2
Ein Schuh muß quasi die Schuhtypischen Eigenschaften besitzen, dass der Käufer bemängelt, dass er nicht schön beim laufen aussieht ist nachrangig. (Erst nacher kam er mit der zusätzlichen Behauptung man könne darin nicht laufen. Kann man wohl doch aber was kannst Du dafür wenn die Dame evtl. zu schmale Füße hat. Ist halt das Risiko wenn man was kauft ohne anprobieren.).
Aber Gerry hat recht wegen so nem Schuh würde ich kein Riesen Drama machen und evtl. schlechte Bewertung riskieren . Ich würde Ihr/Ihm das Geld zurücküberweisen aber erst nachdem der Schuh wieder da ist. Zum einen als Sicherheit damit die Ware auch zurückkommt und wer weiß was sie damit angestellt hat. Wochenenden in der Disco durchgetanzt. Wenn der Schuh dann zurück kommt und aussieht wie die Sau nicht den vollen Betrag zurücküberweisen(dafür gibt es auch rechtliche Grundlagen BGB §346 Absatz 3.2).
Das nurmal als Hobbyjuristische Einschätzung.
Edit: Falls Du es auf Krawall anlegst kannst Du bei deiner Bank glaub ich anmelden, dass das Geld nicht eingezogen werden kann.
Verfasst: Mi 9. Jun 2010, 17:09
von Selbst
dnitsche hat geschrieben:Edit: Falls Du es auf Krawall anlegst kannst Du bei deiner Bank glaub ich anmelden, dass das Geld nicht eingezogen werden kann.
Ja, kann derjenige denn das Geld überhaupt einfach so wieder zurückbuchen lassen?
Die ganze Vorgehensweise stinkt mir ehrlich gesagt gewaltig ... da kann ja jeder kommen, dem irgendetwas an einem Artikel nicht passt, einen an den Haaren herbeigezogenen Mangel angeben und mir nichts dir nichts vom Kauf zurücktreten und sich das Geld wiederholen.
Wo kommen wir denn da hin.
Mir ist noch eingefallen, dass es ja bei ebay die Möglichkeit gibt anzugeben
Ware entspricht nicht der Beschreibung (oder so ähnlich) quasi als "offizielle Beschwerde" über ebay. Hat der Käufer ja nicht in Anspruch genommen. Warum ist mir klar.
Nee also so nicht ...
Verfasst: Mi 9. Jun 2010, 17:18
von gerry09
Also Krawall, ja? Halt uns bitte auf dem laufenden, dass könnte spannend werden und ist für jeden anschaulicher Juraunterricht...
Von uns bekommst du dafür die moralische Unterstützung...
Gruß G.
Verfasst: Mi 9. Jun 2010, 17:31
von djbergwerk
Es gibt immer wieder solche Spinner, der Schuh gefällt einfach nicht, das ist meine Meinung und er versucht es jetzt zurück zu geben.
Erfolgreich eBayen erfordert immer ein wenig Glück! So gesehen ist das echt ein Saftladen! Und das man unberechtigt eine negative Bewertung zu befürchten hat, ist ebenso ein absoluter Witz!
Ehrlich gesagt wüßte ich hier selber nicht, wie ich reagieren würde... wegen den kleinen Betrag lohnt streiten aber iwie nicht...
Wenn du Rechtschutzversichert bist (ohne Selbstbeteiligung) würde ich es darauf ankommen lassen, wenn es überhaupt soweit kommt. Du muß sehen, die Gegenseite hat vll. die selben Bedenken wie du und gibt eventuell auf. OK, drauf wetten würde ich nicht...
Falls du die Schuhe aber zurücknimmst, logisch auch die Gebühren von eBay! Und wenn die irgendwie nicht mehr im sleben Zustand sind wie vor dem Verkauf, klar Wertminderung berücksichtigen... obwohl das ja wieder Krach gibt
Soll er doch die Schuhe selber weiter verkaufen, wegen nicht gefallen z.B.!
Verfasst: Mi 9. Jun 2010, 19:26
von Nubox481fan
Selbst hat geschrieben:
Ja, kann derjenige denn das Geld überhaupt einfach so wieder zurückbuchen lassen?
War mir da selbst nicht sicher aber hab gerade nochmal nachgeschaut kann er scheinbar nicht zurückholen.
Die ganze Vorgehensweise stinkt mir ehrlich gesagt gewaltig ..
Mir würd es auch stinken meine Freizeit mit solchen Streitigkeiten verbringen zu müssen.
Vor Gericht wird er wohl nicht gehen, erstens wegen dem Betrag und zweitens weil die Ware meines erachtens frei von Sachmängeln ist.
Verfasst: Do 10. Jun 2010, 14:22
von Kaddel64
Selbst hat geschrieben:dnitsche hat geschrieben:Edit: Falls Du es auf Krawall anlegst kannst Du bei deiner Bank glaub ich anmelden, dass das Geld nicht eingezogen werden kann.
Ja, kann derjenige denn das Geld überhaupt einfach so wieder zurückbuchen lassen?
Als Ebay-Unerfahrener kenne ich die Zahlungsmodalitäten nicht, aber:
Falls der Käufer Dir mit dem Kauf eine einmalige Einzugsermächtigung erteilt hat (wie es beispielsweise beim Amazon-Marketplace üblich ist), dann kann er den Betrag bis 6 Wochen nach dem Einzug zurückholen.
Hat er jedoch das Geld einfach an Dich überwiesen, dann besteht keine Möglichkeit einer Rückbuchung von seiner Seite.
Ich wüsste auch nicht, wie ich an Deiner Stelle reagieren sollte, wünsche Dir aber einen glücklichen Ausgang.
Verfasst: So 13. Jun 2010, 21:31
von Graumantel
Gerade ausgelaufen:
zwei nuBox 101 Black & Black ohne Stoffgitter für 266 Euro plus 8,90 Euro Versand
macht gesamt 274,90 Euro.
Derzeitiger Neupreis
mit Abdeckung: 278 Euro (und Versandkostenfrei).
Muss und will ich nicht verstehen.
Grüße und auch weiterhin viel Spaß beim Fußballschauen
,
Markus
Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 15:40
von Kandos
Ob die Auktion noch lustig wird weiss ich nicht aber das Interesse ist ziemlich groß.
Schon 23 Gebote bei 8 Tagen Restlaufzeit.
nuVero 11 mit Transportschaden