Wie War das noch mit dem geschenkten Gaul ?

Nein, natürlich nicht, aber meinst du oder ist es so , dass einem aus einem Gewinn "Ansprüche" an den Schenker entstehen?SaulG hat geschrieben: Und außerdem: Bin ich gezwungen, einen Gewinn auf Gedeih und Verderb behalten zu müssen?
Ah, jetzt verstehe ich, was du meinst.Ingo72 hat geschrieben: ..., aber meinst du oder ist es so , dass einem aus einem Gewinn "Ansprüche" an den Schenker entstehen?
Ich hätte sie ja behalten. Doch manchmal kommt es anders als wie man denken tut.Weyoun hat geschrieben:Ich stelle die Frage mal anders: Muss derjenige, der gar nicht vorhat, die Lautsprecher zu behalten, überhaupt am Gewinnspiel teilnehmen?
caine2011 hat geschrieben:hmmm ich habe auch bei jedem gewinnspiel mitgemacht und hätte ich gewonnen, hätte ich bei nubert angefragt, ob ich gegen differenz betrag ne a100 kriege^^
ist ja nicht illegitim
und natürlich hat der käufer die 5 jahre garantie