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Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:23
von SaulG
mk_stgt hat geschrieben:ich wüsste gar nicht wohin mit der ganzen kohle
*meld*

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:25
von mk_stgt
stimmt, also aufs sparbuch oder unters kopfkissen

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:27
von SaulG
Darf ich dein Kopfkissen sein? 8)

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:28
von Marcel123
Ich glaube du "musst" das Geld innerhalb eines Jahres anlegen bzw. ausgeben weil der Gewinn sonst versteuert werden muss.....

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:32
von SaulG
Marcel123 hat geschrieben:Ich glaube du "musst" das Geld innerhalb eines Jahres anlegen
Also gleich nach Griechenland damit.

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:41
von mk_stgt
Ja das stimmt mit dem jahr. also jeden tag volle pulle hicks und halli galli. lieber verjuchzen als anderen ländern geben

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 10:42
von mk_stgt
SaulG hat geschrieben:Darf ich dein Kopfkissen sein? 8)
Das wollten dann sicher viele

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 11:49
von bjohag
Lottogewinne sind in Deutschland steuerfrei

Ein Lottogewinn stellt im deutschen Steuersystem eine Ausnahme dar, da er in keiner der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkunftsarten fällt. Der Gewinner erhält die volle Gewinnsumme ausgezahlt und muss keine Abzüge durch das Finanzamt fürchten.
Sozialleistungen können gekürzt werden

Sollte ein Lottogewinner Sozialleistungen (ALG I oder ALG II bzw. “Hartz 4″) beziehen, so muss der Gewinn bei der Agentur für Arbeit als einmalige Einnahme gemeldet werden. In diesem Fall bleibt der Gewinn selbstverständlich steuerfrei. Die Zahlungen der Agentur für Arbeit können allerdings je nach Gewinnhöhe gekürzt oder komplett gestrichen werden.
Was passiert nach dem Gewinn?

Eine Vermögenssteuer wurde in Deutschland zuletzt im Jahr 1996 erhoben. Der damalige Steuersatz betrug 1% auf das steuerpflichtige Vermögen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Erhebung der Vermögenssteuer jedoch für verfassungswidrig. Durch den bloßen Besitz eines hohen Lottogewinns werden heutzutage also keine Steuern fällig.

In der Regel bringt man das Geld jedoch zur Bank und möchte von der Verzinsung der Gewinnsumme profitieren. Auf derartige Kapitalgewinne wird seit dem Jahr 2009 generell die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (bzw. 26,375% inkl. Solidaritätszuschlag) auf alle Zinserträge über einem Freibetrag in Höhe von 801 Euro erhoben.
Ein Rechenbeispiel

Angenommen man knackt den Lottojackpot und erhält einen Gewinn in Höhe von 10 Millionen Euro. Würde man die gesamte Summe mit einer Verzinsung in Höhe von 4% p.a. anlegen, beliefen sich die Zinserträge auf satte 400.000 Euro pro Jahr. Abzüglich der Abgeltungssteuer verbleiben davon 294.500 Euro auf dem eigenen Konto. Diese Summe könnte man jährlich ausgeben, ohne dass sich die ursprüngliche Gewinnsumme um einen einzigen Euro reduzieren würde.
Ausnahmen bei ausländischen Lotterien

Vorsicht ist bei der Teilnahme an ausländischen Lotterien geboten. Auf einen Gewinn in der amerikanischen Powerball Lotterie werden beispielsweise satte 36% an Steuerabgaben fällig. Über derartige Lotterie- und Glücksspielsteuern entscheidet jeweils der Staat, in dem die Lotterie ansässig ist. Bei Mehrländer-Lotterien wie dem Eurojackpot werden bei einer Teilnahme aus Deutschland keine Steuern auf den Gewinn erhoben.

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 11:49
von Paffi
Ach, jetzt mit den neuen Nuveros, Nupower & Co. - da fiele mir schon was ein. Atmos mit Nuvero 140 an den Decken und nen drumrumgebautes Haus :mrgreen:

Re: Off-Topic

Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 12:02
von palefin
das obige Rechenbsp. hätte vor 3-4 J. noch funktioniert. Heute gibts gerade mal 0,5% Zinsen... So um den Dreh rum... :oops: