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Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 13:03
von Bravado
Tyger hat geschrieben:Andererseits sollte man als Kunde auch durchaus rechtfertigen können, warum einem Produkt X nicht gefällt. Immerhin trägt die Kosten für eine Rückholung der Versender/Verkäufer. Warum der Gesetzgeber dieses so verlangt, ist mir schleierhaft..... Rücknahme des Artikels ja - volles Agreement. Aber wenn ich mir (als Kunde) etwas blind bestelle und es doch nicht haben will - ist das doch eigentlich nicht das Problem des Verkäufers.... Zumindestens eine Kostenteilung wäre fair (Ich persönlich - als Kunde - wäre auch bereit, die Kosten für die Rücksendung zu tragen, wenn ich schon zu faul bin, mir vor Ort das Gerät anzusehen und erst dann bestelle, wenn ich mir sicher bin es auch haben zu wollen).
Das ist aus guten Grund so:
Nubert will flächendeckend anbieten, ohne überall Filialen aufmachen zu wollen/können.
Wenn mir einer einen Lautsprecher anbietet, will ich den vorher probehören können. Kann der Verkäufer mir das nicht bieten, muss er sich was anderes ausdenken.
Der Gesetzgeber hat diese Regelungen so getroffen, um den Verbraucher zu schützen.
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 13:19
von g.vogt
Hallo alle miteinander,
Bravado hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat diese Regelungen so getroffen, um den Verbraucher zu schützen.
naja, bei Paketen mit 20, 40 oder gar 60 kg Gewicht ist es ja geradezu auch wieder Verbraucherschutz, wenn der Verkäufer das Kaufinteresse eines potentiellen Kunden etwas abklopft und dem Kunden hilft, eine gewisse Vorauswahl zu treffen
Ich würde mir bspw. ungern zum Probehören einen AW1500 ins Dachgeschoss wuchten ohne vorab zu klären, ob wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser Brocken zu meinen Hörerwartungen und zu meinen räumlichen Bedingungen passt.
Und ich bin geneigt, das beklagte Verhalten des Hotline-Mitarbeiters in diesem Sinne wohlwollend zu interpretieren. Seitens der NSF ist man davon überzeugt, dass der AW560 dem AW550 überlegen ist und wenn dann bei einem Kunden der umgekehrte Höreindruck entsteht, dann wäre ja eine Überlegung, ob ungünstige räumliche Bedingungen zu diesem Eindruck geführt haben und dann eventuell die ins Auge gefassten Boxen (da hier von einer besseren Bassverteilung im Raum gesprochen wurde gehe ich davon aus, dass es um Standboxen ging/geht) möglicherweise das Problem nicht lösen würden.
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 13:31
von Tyger
Bravado hat geschrieben:Das ist aus guten Grund so:
Nubert will flächendeckend anbieten ohne überall Filialen aufmachen zu wollen/können.
Wenn mir eine einen Lautsprecher anbietet, will ich den vorher probehören können. Kann der Verkäufer mir das nicht bieten, muss er sich was anderes ausdenken.
Der Gesetzgeber hat diese Regelungen so getroffen um den Verbraucher zu schützen.
Hier muss ich widersprechen
Fa. Nubert - und viele andere Anbieter auch - sind ja eher die Ausnahme. Ich denke mal 95% + aller Artikel aus dem Versandgeschäft sind durchaus vergleichbar, da bei Egons Kramerladen um die Ecke diese auch angeboten werden. Der Gesetzgeber hat diesen Schutz mit Sicherheit nicht für die überschaubare Zahl der Händler aufgebaut die nur im Direktvertrieb Waren anbieten...
Somit bleibt die Frage was schützenswerter ist - Kunde vor schlechtem Händler, oder Händler vor schlechtem Kunden... Macht es Sinn die Kosten die wenige Amokbesteller verursachen all den anderen Kunden aufzulasten, die sich vor einem Kauf Gedanken machen (und irgendwo müssen die Rücksendungen ja einkalkuliert werden).
Verbraucherschutz fängt nicht damit an, dass man dem Händler den schwarzen Peter der Rücksendekosten zuschiebt....
Das der Händler sich bei schweren Gegenständen um die Logistik kümmern sollte ist ja verständlich - unverständlich dagegen ist, warum er die Kosten für einen Schraubendreher ebenfalls übernehmen muss, deren Versandkosten bei Rückholung sicher über dem eigentlichen Warenwert liegen.
Ich denke, man sollte halt nur beide Seiten betrachten und es soll ja auch Kunden geben, die die für sie kostenlose Rückgabemöglichkeit gerne ausnutzen (z.B. bei 3 Händlern bestellen, wer zuerst liefert bekommt das Geld, die anderen die Ware zurück..... um mal ein Beispiel zu nennen...).
Beste Grüße
Sven
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 13:42
von boddeker
@ Tyger
Da hast du recht. Überall da, wo Regeln allzu einseitig ausgelegt werden, ist der Schritt zum Missbrauch ( leider ) nicht mehr weit
.
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 13:43
von Ramius
Tyger hat geschrieben:...Dass der Händler sich bei schweren Gegenständen um die Logistik kümmern sollte ist ja verständlich - unverständlich dagegen ist, warum er die Kosten für einen Schraubendreher ebenfalls übernehmen muss, deren Versandkosten bei Rückholung sicher über dem eigentlichen Warenwert liegen. ...
Beste Grüße
Sven
Muß ich das nicht erst ab einem Bestellwert von über 40? Was kostet denn so ein Schraubendreher?
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 14:26
von Bravado
Tyger hat geschrieben:(...) da bei Egons Kramerladen um die Ecke diese auch angeboten werden. (...)
hoho ...
Dann trägt die Kosten der Egon ...
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 14:43
von M. Bühler
Hallo te,
auf Wunsch einer Privatnachricht eines Kunden, sollten wir diese Frage beantworten:
für mich wirkt das jetzt so, als würde Nubert bei einer Rücksendung einen kleinen Vermerk im Kundenkonto machen und der Kunde muss sich dann vor der nächsten Bestellung erstmal rechtfertigen...
Um Gottes Willen nein unsere Kunden müssen sich weder rechtfertigen, noch machen wir einen Vermerk bei einer Rücklieferung!
Nochmals zu diesem Thema, wir haben nicht bewusst eine alte Geschichte aufgewärmt, sondern im Gespräch fiel der Satz, dass der alte Woofer besser sei als der Neue daraufhin haben wir gezwungenermaßen reagiert. Denn wir sind eben nicht ein anonymes Callcenter bei dem die Ware gar nicht im Vordergrund steht, sondern wir sind die Hotline und Beratungsstelle unserer eigenen Produkte der Nubert Lautsprecher! Sollten wir im Gespräch also einmal neugieriger erscheinen als vom Kunden gewünscht, sei uns das bitte verziehen...
Ein schönes Wochenende wünscht
das Team der
Nubert Speaker Factory
Martin Bühler
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 15:02
von Tyger
Bravado hat geschrieben:Tyger hat geschrieben:
(...) da bei Egons Kramerladen um die Ecke diese auch angeboten werden. (...)
hoho ...
Dann trägt die Kosten der Egon ...
Zumindestens
MUSS Egon nicht zum Kunden kommen, um das Gekaufte abzuholen - er macht es vielleicht wenn er kundenfreundlich ist, aber das steht auf einem anderen Blatt. Aber der Kunde wird ja meistens nicht bei Egon kaufen - er schaut es sich dort an und kauft oftmals dann dort, wo es am günstigsten ist.
Das Thema ist mir persönlich aber auch nicht sooo wichtig, als dass ich Deine ggf. andere Meinung unbedingt zu meiner umbiegen muss. Ich stehe halt - berufsbedingt - zwischen den Stühlen und empfinde für mich die gesetzliche Lösung nicht unbedingt glücklich.
@ Ramius :
Du hast natürlich Recht - bis zum Warenwert von 40 Euro kann man dem Käufer die Kosten auferlegen. Das Beispiel war unglücklich gewählt, wenn man es mit Leuten zu tun hat, die mitdenken
Sven
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 15:23
von te
Hallo Herr Bühler,
danke für die Klarstellung, wie gesagt, aufgrund meiner guten Erfahrungen mit der Hotline hätte mich eine andere Antwort auch überrascht.
Ebenfalls ein schönes Wochenende!
Verfasst: Fr 10. Mär 2006, 15:26
von Bravado
Tyger hat geschrieben:Bravado hat geschrieben:Tyger hat geschrieben:(...) da bei Egons Kramerladen um die Ecke diese auch angeboten werden. (...)
hoho ...
Dann trägt die Kosten der Egon ...
Zumindestens
MUSS Egon nicht zum Kunden kommen, um das Gekaufte abzuholen - er macht es vielleicht wenn er kundenfreundlich ist, aber das steht auf einem anderen Blatt. Aber der Kunde wird ja meistens nicht bei Egon kaufen -
er schaut es sich dort an und kauft oftmals dann dort, wo es am günstigsten ist.
sag' ich doch: Egon trägt die Kosten. Er muss die Ware vorhalten, ggf. beraten und ein anderer macht den Umsatz ...