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Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 10:45
von Marcel123
mk_stgt hat geschrieben:Na mal gespannt, wie die geschichte letztendlich ausgeht
Er wird sich wahrscheinlich mit dem Nachlass von 37.50€ zufriedenen geben. Weil alles andere nicht so viel versprechend aussieht, wie es scheint...... :idea:

Das ist ja eine zivilrechtliche Angelegenheit, so wie das sehe, er muss sich das Geld, Ersatz, Reparatur o.ä. einklagen. Entweder hat man eine Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt, oder er kann natürlich auch selber viel Geld für einen Rechtsstreit ausgeben um sich 250€ einzuklagen, falls er überhaupt Recht bekommt.

Ich weiß schon, warum ich gerauchte Ware vermeide, von Leuten, die ich nicht kenne. 8)

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 10:46
von Don Kuleone
mk_stgt hat geschrieben:ist ein heikles thema und wenn's dumm läuft bleibt man auf schaden sitzen
Genau, deswegen wenn möglich Zahlung zurückziehen. Selbst wenn es zu einer Anzeige kommt, kann man sich dann immer noch aussergerichtlich einigen.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 10:49
von dimitri
Alleine die Anwaltskosten dürften aber dann schon höher sein als der Restwert des Sub.
Sowas zu empfehlen ist einfach nur besch...

Und eine Anzeige gibt es nicht, es handelt sich um Privatrecht.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 10:59
von Don Kuleone
dimitri hat geschrieben:Alleine die Anwaltskosten dürften aber dann schon höher sein als der Restwert des Sub.
Sowas zu empfehlen ist einfach nur besch...

Und eine Anzeige gibt es nicht, es handelt sich um Privatrecht.
Man muss nicht gleich unhöflich werden!

ICH würde es darauf ankommen lassen. Und ein zunächst auffordender Brief eines Anwalts kostet nicht die Welt.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:02
von martinm
Für einen sicheren Versand ist der Verkäufer verantwortlich.
Wie er das macht - persönliche Lieferung oder Dienstleister - ist seine Sache.

Entstehen auf dem Transportweg Schäden so ist das Sache des Verkäufers - er kann sich ja dann beim Dienstleister beschweren bzw. die Transportversicherung in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt er kann eine den jeweiligen AGBs entsprechende sorgfältige Verpackung nachweisen.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:06
von dimitri
Soso :roll:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Wir reden hier von einem Kaufvertrag zwischen Endverbraucher, nicht die Bestellung eines Endverbrauchers bei einem Unternehmen. Das ist abweichend geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html

Vermutlich glaubst Du auch, dass ein falsch ausgezeichneter Preis im Supermarkt etc. dir das Recht gibt es zu diesem erwerben zu dürfen.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:07
von Marcel123
Don Kuleone hat geschrieben:Und ein zunächst auffordender Brief eines Anwalts kostet nicht die Welt.
Kostet ja nur 100-150 Tacken :mrgreen:

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:13
von dimitri
Don Kuleone hat geschrieben: ICH würde es darauf ankommen lassen. Und ein zunächst auffordender Brief eines Anwalts kostet nicht die Welt.
Also rätst Du dem TE auf Risiko zu spielen sich dann mit ihm zu einigen weil der eigene Anwalt, der auch bezahlt wird (und sei es nur über den Selbstbehalt der RS) die Aussichten auf Erfolg eher mäßig einschätzt, zusätzlich den Anwalt des Verkäufers zu bezahlen und dann trotzdem den Sub so zu behalten wie er ist?
Ich bleib dabei: das ist besch...

Die 37,50€ sind doch ein gutes Angebot. Nehmen und beim nächsten mal aufpassen ob auch die OVP dabei ist oder selbst abholen.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:19
von martinm
dimitri hat geschrieben:Vermutlich glaubst Du auch, dass ein falsch ausgezeichneter Preis im Supermarkt etc. dir das Recht gibt es zu diesem erwerben zu dürfen.
Dumme Unterstellung - danke.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:28
von dimitri
martinm hat geschrieben: Dumme Unterstellung - danke.
Nein eine Schlussfolgerung.