Sencer hat geschrieben:Hier ein vom Stil her ähnliches Spiel über "was man nicht sagen darf" aus einem amerikanischem Sketch:
Dieser Sketch, bzw. die Aussagen die ihm zugrunde liegen, hat übrigens in den USA (welche erheblich weniger Beschränkungen der Redefreiheit kennen als wir in EUropa) auch zu einem Verfahren geführt bis vor den Supreme Court. https://en.wikipedia.org/wiki/Elonis_v._United_States
Um mal etwas Perspektive reinzubringen...
Re: Böhmermann Petition
Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 13:55
von caine2011
das amerikanische justizsystem ist aber auch dadurch bestimmt, dass leute von der straße entscheiden, wer schuldig ist und wer nicht und der richter nur das strafmaß festlegt
Ich hab mir gerade den Bericht durchgelesen.
Beim Foto vom Erdi viel mir auf das dem nur ein kleiner Schnäuzer fehlt. Räusper
Re: Böhmermann Petition
Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 15:28
von Sencer
caine2011 hat geschrieben:das amerikanische justizsystem ist aber auch dadurch bestimmt, dass leute von der straße entscheiden, wer schuldig ist und wer nicht und der richter nur das strafmaß festlegt
NIcht beim supreme court.
Re: Böhmermann Petition
Verfasst: Mi 13. Apr 2016, 15:59
von caine2011
Sencer hat geschrieben:
caine2011 hat geschrieben:das amerikanische justizsystem ist aber auch dadurch bestimmt, dass leute von der straße entscheiden, wer schuldig ist und wer nicht und der richter nur das strafmaß festlegt
NIcht beim supreme court.
danke für die richtigstellung
Re: Böhmermann Petition
Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 13:14
von SaulG
Die Bundesregierung lässt das Strafverfahren gegen Böhmermann zu.
Kaum zu fassen...
Re: Böhmermann Petition
Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 13:20
von mk_stgt
das ist politik. kann man nur hoffen, dass die judikative sich davon nicht beeinflussen lässt
Re: Böhmermann Petition
Verfasst: Fr 15. Apr 2016, 13:21
von Fly
und regt gleichzeitig an den zugrundeliegenden Paragraphen 103 abzuschaffen!
Quelle Focus.de
Das Wichtigste in Kürze: Die Regierung erteilt die Ermächtigung zu Ermittlungen gegen Jan Böhmermann. An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
13.10 Uhr: Damit endet die Pressekonferenz. Fragen werden keine zugelassen.
13.08 Uhr: Überraschend kündigt Merkel an, dass der zugrunde liegende Paragraf 103 "entbehrlich geworden ist". Dieser solle per Gesetzesvorlage abgeschafft werden.