Wozu? Weil hier zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen noch immer Bernd Jung als GF genannt ist (*), daher müssen die dringenst überarbeitet werden. Bei der Gelegenheit könnten sich die Hausjuristen bzw. Steuerberater einmal die einzelnen Klauseln ansehen und bei Bedarf hinsichtlich PStTG bewerten ob hier Handlungsbedarf besteht.macinally hat geschrieben: ↑Mo 23. Jan 2023, 17:48Wozu?Retze1966 hat geschrieben: ↑Fr 20. Jan 2023, 18:40 Wie sieht das hier eigentlich mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) aus. So wie ich das verstehe, muss Nubert hier auch entsprechende Meldungen an die Finanzbehörden machen.
Die Nutzungsbedingungen müssten wohl eh einmal überarbeitet werden.
Niemand außer der evtl. Käufer und der Verkäufer wissen, ob überhaupt ein Geschäft zustande gekommen ist.
Nubert bietet auch keinerlei Finanzdienstleistungen zum Zahlen von Leistungen im NuMarkt an.
Da wird mal wieder versucht, mit Kanonen auf Spatzen zu ballern.
Gerade bei Ebay, wird es nicht gelingen, die asiatischen Poweruser mit mehreren tausend Verkäufen, zu erwischen.
Da erscheint zwar fast immer eine deutsche Absendeadresse in der Auktion, der Versand erfolgt aber seltenst aus Deutschland.
Im Zweifelsfall wird der Account gelöscht und mit sehr ähnlichem Namen neu erstellt.
Einfach nur hirnloser Aktionismus ohne Sinn und Verstand.
Übrigens, bei Ebay-Kleinanzeigen weiß der Seitenbetreiber auch nicht, ob jemals ein Kaufgeschäft zustande gekommen ist. Hier geht es auch in erster Linie darum, dass ein Seitenbetreiber gfs. eine Meldung machen muss und dieser Umstand sollte zumindest in den Nutzungsbedingungen in geeigneter Form erwähnt werden. Aber ich bin da sehr zuversichtlich, dass Nubert hier von seinen Fachleuten ausreichend gut beraten wird.
Auf Spatzen wird mit diesem neuen Gesetzt nicht geballert, damit wird zunächst einmal eine EU-Richtlinie in nationales Steuerrecht umgesetzt. Das kann man mögen oder auch nicht und sicher werden findige Nutzer auch die Lücken finden, die solche ein Gesetz mit sich bringt.
Davon abgesehen gibt es zu viele schwarze Schafe, die sich auf Online-Handelsplätzen als Privatverkäufer tummeln und auch schon nach der alten Definition längst die - wenn auch schwammigen - Kriterien des gewerblichen Handels erfüllen. Bei uns in der Nachbarschaft zum Beispiel verkauft jemand regelmäßig und immer wieder über E..y-Kleinanzeigen Motorroller und so'n Zeug. Natürlich als Privat und unter Ausschluß der Gewährleistung usw., wenn auch rechtlich unzureichend formuliert.
Solch ein Handeln war zwar schon zuvor rechtswidrig und gegebenenfalls auch steuerlich relevant, aber es fehlte halt die Handhabe um an die Verkäuferdaten zu kommen. Zukünftig könnte hier sogar im Rahmen des Datenaustauschs ein Meldung an andere Leistungserbringer erfolgen.
(*) Nubert hatte ich schon zuvor auf die fehlerhafte Angabe hingewiesen!