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Verfasst: So 30. Mai 2004, 12:32
von Amperlite
Staatlich kontrolliert und Din 9001 zertifiziert ! :wink:

Verfasst: So 30. Mai 2004, 13:38
von Blap
Ich prangere Euer Fehlverhalten, auf das allerschärfste und mit Nachdruck an :!:

Verfasst: So 30. Mai 2004, 13:48
von Koala
Nachdruck nur mit schriftlicher Zustimmung der Redaktion.

Verfasst: So 30. Mai 2004, 14:02
von Blap
Sie merke ich mir vor :!:

Verfasst: So 30. Mai 2004, 14:11
von JensII
as ganze muss aber mit einer TÜV-Plakete versehen werden. Dazu noch AU und bitte die Steuern zahlen. Wehe es besteht kein Versicherungsschutz!

Verfasst: So 30. Mai 2004, 14:13
von Koala
Vormerken nützt nicht, bindend sind ausschließlich Reservierungen.
Der Versicherungsschutz erlischt mit Abschluß des Versicherungsvertrags, darüber hinausgehende Forderungen gegenüber dem Versicherer sind an den örtlichen Tierschutzverein zu richten.

Verfasst: So 30. Mai 2004, 14:15
von Amperlite
Und an wen darf ich Forderungen stellen ? Ich hätte da ne ganze Schublade voll!

Verfasst: So 30. Mai 2004, 14:20
von Koala
Die Entsorgung von Schubladeninhalten fällt unter die Sperrverordnung für Gastronmiebetriebe und wird daher nur mit Ausschank geduldet.

Verfasst: So 30. Mai 2004, 15:08
von Amperlite
Ach, komm das ist doch Schwachsinn!
Kann gar nicht sein! :wink: :D

Ausschank hab ich nur am Wochenende, wobei ich mir da eigentlich nur mir Aus- oder Einschenke. 8O

Verfasst: So 30. Mai 2004, 15:28
von Koala
Ich verbitte mir derartige Bemerkungen vor Ablauf der Frist für den Verfall der Gültigkeit des Inkrafttretens der Ausnahmeregelung für den Ablauf der Frist für den Verfall der Gültigkeit des Inkrafttretens der Ausnahmeregelung für den Ablauf der Frist für den Verfall der Gültigkeit des Inkrafttretens der Ausnahmeregelung für den Ablauf der Frist für den Verfall der Gültigkeit des Inkrafttretens der Ausnahmeregelung für den Ablauf der Frist für den Verfall der Gültigkeit des Inkrafttretens der Ausnahmeregelung für den Ablauf der Frist für den Verfall der Gültigkeit des Inkrafttretens der Ausnahmeregelung für den Ablauf der Frist für derartige Bemerkungen.