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Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 19:34
von HeldDerNation
g.vogt hat geschrieben:Sorry, vielleicht kann ich das aus meiner verengten Sicht als Fußgänger, Rad- und Kleinwagenfahrer ja nur nicht verstehen: Wo bitteschön ist das Problem, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten bzw. zumindest nicht um mehr als "nur" 20 km/h (d.h. ja auch noch zuzüglich Tachoabweichung und Messtoleranzen) zu überschreiten?
Ich glaube diese Diskussion wird einfach nichts bringen, das ist einfach eine Einstellungssache, ob man sich stur an Gebote hält oder eben nicht.

Ich für meinen Teil kann in einigen Tempolimits absolut keinen Sinn erkennen... und verstehe auch, wenn sich Leute dann darüber hinwegsetzen... wenn man dann geblitzt wird, darf man sich natürlich auch nicht beschweren. My 2 Cent...

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 19:49
von Graumantel
Düren hat geschrieben:Was mich beunruhigt ist das mir ein Freund erzählt hat das wenn ich in den nächsten 2 Jahren noch mla geblitzt werde der Führerschein direkt wieder weg ist, sogar wenn ich nur 20 zu viel drauf habe.
Ich habe ein wenig gegoogelt, konnte da aber nichts finden.
Ich kenne durch einen Freund nur die "2x mehr als 25 zuviel"-Regel, wonach dein Lappen automatisch für vier Wochen weg ist, wenn du innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zuviel erwischt wirst. Siehe Bußgeldkatalog §4 Regelfahrverbot; Absatz 2:

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Wobei ein Fahrverbot wegen "beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung" im Einzelfall offenbar auch schon "früher" erteilt werden kann -> verkehrsportal.de.

Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 19:55
von Graumantel
Habe nach kurzer Suche noch den Fall eines Autofahrers gefunden, der seinen Lappen nach drei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit jeweils 21 bis 25 km/h innerhalb relativ kurzer Zeit abgeben musste: *klick*

Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 21:35
von lalamichel
das ist einfach eine Einstellungssache, ob man sich stur an Gebote hält oder eben nicht.
Wenn ich sowas Lese wird mir Schlecht 8O
Sollte sich jeder nur an die Gesetze halten die er für Sinnvoll hält dann haben wir ja bald tolle Zustände ,
und das nicht nur auf den Strassen.
Ausserdem bring die Raserei Zeitlich so gut wie nichts ,ausser höherem Spritverbrauch.
Und bevor jemand mit verantwortungsvollem Fahren kommt, ich kenne zwei verantwortungsvolle Fahrer
die heute auf dem Friedhof liegen.(deren Kinder haben sich sehr darüber gefreut)
mfg Michael

PS: meiner Meinung nach sind die Strafen für Verkehrsdelikte viel zu Lasch,das zahlen die meisten doch aus der Portokasse.
Zwei Nullen dranhängen dann paßt man auch besser auf.

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 22:42
von g.vogt
HeldDerNation hat geschrieben:
g.vogt hat geschrieben:...Wo bitteschön ist das Problem, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten bzw. zumindest nicht um mehr als "nur" 20 km/h (d.h. ja auch noch zuzüglich Tachoabweichung und Messtoleranzen) zu überschreiten?
Ich glaube diese Diskussion wird einfach nichts bringen, das ist einfach eine Einstellungssache, ob man sich stur an Gebote hält oder eben nicht.
Das hat mit "stur" IMHO wenig zu tun. Ich fahr auch nicht auf den Strich genau (zumal mein Tacho ordentlich nachgeht) und kann auch mal ein Schild übersehen (mein erster und bisher einziger Blitzer war innerorts bei einer 30 im Gewerbegebiet, ich war zum Glück nicht allzu weit drüber). Trotzdem: 20km/h + Tachoabweichung und Messtoleranz, da kannst du locker mit 25 km/h Überschreitung rangehen. Muss man auf einer normalen Landstraße 125 fahren, muss man an einer auf 70 beschränkten Kreuzung mit beinahe 100 drüberrauschen, muss man in einer Autobahnbaustelle statt 80 über 100 fahren? Frag mal Freunde oder Bekannte, die bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei arbeiten, wie Fahrzeuge nachher aussehen, wenn es bei solchen Geschwindigkeiten mal zu einem Unfall kommt.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 09:04
von Graumantel
lalamichel hat geschrieben:PS: meiner Meinung nach sind die Strafen für Verkehrsdelikte viel zu Lasch,das zahlen die meisten doch aus der Portokasse.
Zwei Nullen dranhängen dann paßt man auch besser auf.
Moin!
Eine Anhebung der Strafen allein bringt aber nur wenig, wenn nicht ausreichend häufig kontrolliert wird. Ich kenne genügend Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, die kaum/nicht überwacht werden, beziehungsweise wo die Blitzer an immer den gleichen Stellen montiert werden/sind. Da wird dann kurz vorher kollektiv runtergebremst, um dannach wieder voll in die Eisen zu gehen.
Gegenbeispiel Schweiz: Relativ hohe Geldstrafen auch bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kombination mit hoher Kontrolldichte auf den Autobahnen führen dazu, dass die landesweite Begrenzung auf 120 km/h eingehalten wird (so zumindest meine Beobachtung).

Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 10:58
von StefanB
Es ist eh ein Traum, auf italienischen Autostradas unterwegs zu sein.

Muchas Kontrolletie, fantastico Mandate. Und wahrlich kein Idiot, der da bei einem eigenen Überholvorgang ( ja, man kann auch langsamer fahren als erlaubt ) von hinten mit 230 Angerauscht kommt. Rückspiegel fast unnötig. Entspanntes Reisen. Garda, ich komme.

Stefan

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 11:10
von HeldDerNation
g.vogt hat geschrieben:
HeldDerNation hat geschrieben:
g.vogt hat geschrieben:...Wo bitteschön ist das Problem, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten bzw. zumindest nicht um mehr als "nur" 20 km/h (d.h. ja auch noch zuzüglich Tachoabweichung und Messtoleranzen) zu überschreiten?
Ich glaube diese Diskussion wird einfach nichts bringen, das ist einfach eine Einstellungssache, ob man sich stur an Gebote hält oder eben nicht.
Das hat mit "stur" IMHO wenig zu tun. Ich fahr auch nicht auf den Strich genau (zumal mein Tacho ordentlich nachgeht) und kann auch mal ein Schild übersehen (mein erster und bisher einziger Blitzer war innerorts bei einer 30 im Gewerbegebiet, ich war zum Glück nicht allzu weit drüber). Trotzdem: 20km/h + Tachoabweichung und Messtoleranz, da kannst du locker mit 25 km/h Überschreitung rangehen. Muss man auf einer normalen Landstraße 125 fahren, muss man an einer auf 70 beschränkten Kreuzung mit beinahe 100 drüberrauschen, muss man in einer Autobahnbaustelle statt 80 über 100 fahren?
Ich sage ja nicht, dass Tempolimits generell keinen Sinn haben und ich mich pauschal nie dran halte und generell (quasi aus Prinzip) zu schnell fahre (wie Düren sicherlich auch nicht).

Wenn ich ne Schule mit 30er Schild davor sehe, beschleunige ich nicht auf 50, nur damit ich meine 20 zuviel draufhabe... genauso wenig bretter ich generell mit 130 über die Landstrasse.

Aber es gibt meiner Meinung nach einfach genug Stellen, wo unangebracht niedrige Tempolimits gelten (bspw. das Verkehrsleitsystem auf der A9 nach München rein, da könnte ich mich tagelang drüber aufregen). Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen...

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 11:19
von Dueren
g.vogt hat geschrieben:
Düren hat geschrieben:Was mich beunruhigt ist das mir ein Freund erzählt hat das wenn ich in den nächsten 2 Jahren noch mal geblitzt werde der Führerschein direkt wieder weg ist, sogar wenn ich nur 20 zu viel drauf habe.
....
Kennt sich da jemand aus? Das würde ja bedeuten das ich 2 Jahre aufpassen muss wie ein Luchs bzw. am besten gar nicht fahre. :x :o
Sorry, vielleicht kann ich das aus meiner verengten Sicht als Fußgänger, Rad- und Kleinwagenfahrer ja nur nicht verstehen: Wo bitteschön ist das Problem, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten bzw. zumindest nicht um mehr als "nur" 20 km/h (d.h. ja auch noch zuzüglich Tachoabweichung und Messtoleranzen) zu überschreiten?
Wo habe ich denn gesagt das ich zu schnell fahren will? Ich frage nach der Quelle wo die Schwelle ist wo ich erneut ein Fahrverbot ausgesprochen bekäme. Keine Grundsatzdiskussion - die haben wir doch schon hinter uns. Ich habe ja auch schon ausführlich meine Einstellung dargestellt und wer jetzt noch die Worte im Mund umdreht dem kann ich auch nicht mehr helfen. :roll:

Also Fakten bitte meine Herren :wink:

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 11:25
von Dueren
[quote="Graumantel"Ich kenne durch einen Freund nur die "2x mehr als 25 zuviel"-Regel, wonach dein Lappen automatisch für vier Wochen weg ist, wenn du innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zuviel erwischt wirst. Siehe Bußgeldkatalog §4 Regelfahrverbot; Absatz 2:

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

[/quote]

Das ist mal der erste offizielle Hinweis.
Also wenn ich das richtig deute dann darf ich maximal mit 25 kmh pro Stunde zu viel geblitzt werden innerhalb der nächsten 2 Jahr, dann gibts nur ne Geldstrafe. Das unabhängig ob innerorts oder ausserofts.
Da ich in der Innenstadt in der Regel nie mehr als 30/50 fahre liegt das Risiko für mich ja nur ausserorts. Also wie ein Luchs drauf achten das wenn ich die Situation so einschätze das ich schneller fahren darf, dann nur maximal 25 kmh. So ists richtig - oder?



Kennt sich sonst noch jemand aus?