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Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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Logan68
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Beitrag von Logan68 »

Gruesse,
Du scheinst gut zu sein. Wuerdest Du ein paar Sachen gegen Provision fuer mich verkaufen? Z.B.: einen Yamaha rxv1500 gebraucht fuer schlappe 800Eur. Kriegst Du doch hin oder?
:wink:
PIO SC-2022 - Crown 1502- NW125 - ATM125 - Triangle Zerius202 - AKG 701
Was kuemmert mich heute, was ich gestern ins Forum geschrieben habe?
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Wenn das Wucher wäre, dann könnte man Bose ja verklagen :lol:


Obiges Posting gibt lediglich MEINE MEINUNG wieder- die Firma Nubert distanziert sich ausdrücklich von dieser Darstellung.
Viele schöne Sachen
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olli
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Beitrag von olli »

Ich denke auch, dass die Forderungen nach einem nachträglichen Preisnachlass hahnebüchen sind. Zu den Reparaturkosten: Hast Du in der eBay-Auktion auf einen Privatverkauf hingewiesen und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?
Gruß,
olli
__________
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Hast Du in der eBay-Auktion auf einen Privatverkauf hingewiesen und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?
Das ganze war ja nichtmal ein Ebay-Verkauf :lol:
Viele schöne Sachen
Dueren
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Beitrag von Dueren »

Malcolm hat geschrieben:
Hast Du in der eBay-Auktion auf einen Privatverkauf hingewiesen und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?
Das ganze war ja nichtmal ein Ebay-Verkauf :lol:
Genau - gegen die Ebay Richtlinien hat der Käufer auch noch verstoßen :evil:
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
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boddeker
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Beitrag von boddeker »

Düren hat geschrieben:Genau - gegen die Ebay Richtlinien hat der Käufer auch noch verstoßen
Na ja, der Verkäufer auch... :roll:
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Graumantel
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Beitrag von Graumantel »

Hallo Tardif!

Zunächst einmal: Blödes Problem, mit dem Du dich rumschlagen musst. Mein Mitleid ist Dir sicher!

Meine Sicht der Dinge: Du hast einen Fernseher zu einem "Sofort-Kaufen Preis" bei der e-bucht eingestellt. Dann kam ein Interessent auf dich zu, der den Fernseher zu einem deutlich günstigeren Preis erwerben wollte (wurde das über die "Preis vorschlagen" Aktion durchgeführt?). Dem hast Du zugestimmt und dem Käufer den Fernseher bei einem Treffen vorgeführt, so dass er sich vorab von dessen Fehlerfreiheit überzeugt hat! Damit hast Du alles Notwendige getan.

Der Käufer war offenbar ebenfalls zufrieden bis zu dem Zeitpunkt, als der Fernseher einen (kostspieligen) Defekt erlitt, der nach Auskunft der Werkstatt nicht ungewöhnlich ist. Natürlich wäre ich an seiner Stelle ebenfalls schlecht gelaunt, wenn ein 900 € teures Gerät nach kaum vier Wochen den Geist aufgibt. Dass er nun versucht dich zu bearbeiten, ist imho deshalb verständlich. Was bleibt ihm auch anderes übrig?

Und nun das große "Aber": Die Drohgebärden von wegen Anwalt und Gesetze sind völlig überzogen und verfolgen nur einen Zweck: Dich zu verunsichern und Dir Angst machen. (Zitat: "Er behauptet nun das er eine Klage einreichen würde und auch recht bekäme, es würde so ein Gesetz geben."). Das ist meiner Meinung nach nichts anderes als der Versuch, dich zu erpressen.

Nochmal: Er kam auf dich mit einem Angebot zu, das er nach einiger Zeit überteuert findet. :roll:
Tardif hat geschrieben:Einzig und allein die Geschichte dass er nun einen defekt hat ist etwas blöd. Ich denke mal, dass ich ihm anbiete etwas zu der Reparatur beizusteuern.
Das musst Du mit Dir ausmachen. Wenn Du so kulant sein willst und dein Gewissen zu diesem Schritt rät, dann tu das. Verpflichtet, bist Du dazu im Rahmen eines Privatverkaufs nicht. Mein Tipp: Während der Kommunikation immer schön höflich bleiben, dabei aber bestimmt den eigenen Standpunkt vertreten.

Viele Grüße,
Markus
Dueren
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Beitrag von Dueren »

boddeker hat geschrieben:
Düren hat geschrieben:Genau - gegen die Ebay Richtlinien hat der Käufer auch noch verstoßen
Na ja, der Verkäufer auch... :roll:
Ist das so? Wenn ich meine Auktion abbreche und niemand geboten hat (das war ja wohl so) dann darf ich das Gerät doch privat weiterveräußern - oder?
Es kann ja nicht sein das wer seine Auktion abbricht seine Ware nie mehr weiterverkaufen darf :roll:
Sie beobachten Dich.....
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Thommy
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Beitrag von Thommy »

Düren hat geschrieben:
boddeker hat geschrieben:
Düren hat geschrieben:Genau - gegen die Ebay Richtlinien hat der Käufer auch noch verstoßen
Na ja, der Verkäufer auch... :roll:
Ist das so? Wenn ich meine Auktion abbreche und niemand geboten hat (das war ja wohl so) dann darf ich das Gerät doch privat weiterveräußern - oder?
Es kann ja nicht sein das wer seine Auktion abbricht seine Ware nie mehr weiterverkaufen darf :roll:
Aber sicher, es ist ja nirgends ein Kaufvertrag zustande gekommen...
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boddeker
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Re: Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe

Beitrag von boddeker »

Düren hat geschrieben:Ist das so? Wenn ich meine Auktion abbreche...
Tardif hat geschrieben:Vor ein paar Wochen habe ich meinen Rückpro Fernseher bei ebay eingestellt. Zum Sofort Kauf von 1099 Euro. Daraufhin hat sich bei mir jemand gemeldet, er hatte mir angeboten den Fernseher zum Preis von 900 Euro zu kaufen. Ich willigte ein...
Die Betonung liegt auf Auktion abbrechen. Du bringst ebay durch eine vorzeitige Beendung schliesslich um ihre Verkaufsprovision. Von daher ist es nicht statthaft. Aber mal ehrlich, wer will dir einen Strick draus drehen? Ich wollte nur der Ordnung halber drauf hinweisen. :wink:

Sollte ein Angebot beendet werden und keinen Käufer gefunden haben, kann man seine Sachen anschliessend natürlich verscherbeln, an wen man will.
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