g.vogt hat geschrieben:Deinen Nachbarn könntest du allenfalls zum Vorwurf machen, dass sie den Baumangel hingenommen, damit zumindest in gewissen Grenzen auf ungestörte Ruhe verzichtet haben und jetzt deswegen von dir unzumutbare Einschränkungen verlangen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es schwer zu beweisen wäre, dass die Nachbarn die mangelhafte Schalldämmung tatsächlich hingenommen haben.
Das sollte nicht schwer sein. Eine Minderung dieser Größenordnung wird nicht mal schnell per Handschlag besiegelt. Da gab es mit Sicherheit einen Schriftverkehr zwischen den Eigentümerparteien und dem Bauträger, aus dem die Gründe für die Minderung eindeutig hervorgehen dürften. Vermutlich liegt sogar bereits ein unabhängiges Gutachten vor.
SLK320 hat geschrieben:... Die Leute hier im Haus sind da wenig Kompromiß bereit, sie wollen ihre Ruhe und bevor ich hier die Wohnung gekauft hätte wäre es ja auch ruhig gewesen! Also bin ich jetzt der Sündenbock für alles...
Keinesfalls! Genau das bist Du nämlich nicht! Ursache für den Streit ist immer noch der Baumangel, nicht Deine Musik. Wenn ich richtig gelesen habe, hältst Du Dich an die Ruhezeiten, Du hörst Musik und Kino nicht wesentlich oberhalb der Zimmerlautstärke und bist jetzt aufgrund der Misere sogar bereit Kompromisse einzugehen. Mehr kann niemand von Dir verlangen. Darauf solltest Du die beiden uneinsichtigen Parteien freundlich, aber bestimmt hinweisen. Deren Beitrag wird sein, die unter diesen Bedingungen auftretenden Lärmbelästigungen zu dulden. Das ist doch nur ein plumper Versuch von denen, ihr vermeintliches Recht einzufordern auf Deine Kosten. Deswegen schrieb ich ja bereits,
mit der Minderung ist für Deine Nachbarn der Mangel voll abgegolten. Mit dessen Folgen müssen sie (in den oben beschriebenen Grenzen)
leben. Gewiss, einen Rechtsstreit würde ich deswegen auch nicht anfangen, da von dort nichts zu holen ist, aber bevor mein Nachbar unberechtigterweise und aus purer eigener Bequemlichkeit heraus meine Lebensqualität derart nachhaltig einzuschränken versucht, wehre ich mich doch. Notfalls muss ein freundlicher, sachorientierter Brief vom Anwalt her...
g.vogt hat geschrieben:Gegenüber dem Verkäufer hast du m.E. bessere Karten und er ist vermutlich auch der Hauptschuldige an deiner jetzigen Situation. M.E. darf man erwarten, dass ein neu erbautes (möglichersweise auch ein vollumfänglich saniertes Haus) den zum Zeitpunkt des Baus geltenden Mindestanforderungen für die bauliche Ausführung entspricht und dazu gehört auch eine angemessene Schalldämmung.
Korrekt. Wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, dürfen dem Objekt entsprechend angemessene, ortsübliche und am gegenwärtigen Stand der Technik orientierte Mindestanforderungen gestellt und eine entsprechende Ausführung vorausgesetzt werden. Dem wird jeder Gutachter und jedes Gericht folgen. Zwar ist die ausführende Baufirma pleite, aber mit wem haben die Eigentümer den Vertrag geschlossen? Bei einem Mehrparteienhaus steht meist ein Bauträger dazwischen, der die Bauleitung hat, die Verträge mit den Subunternehmern schließt und letztlich wohl auch die Minderung aufzufangen hatte. Wenn damals die Eigentümergemeinschaft auf einer Nacherfüllung bestanden hätte, hätte der Bauträger auch diese in voller Höhe tragen müssen. Doch offenbar war man sich über die Tragweite nicht im Klaren, und der volle Umfang des Mangels tritt erst jetzt ans Tageslicht, wo Du eingezogen bist. Wie so oft: Die notorisch klammen Bauherren erlagen der Versuchung des lockenden Baren in Form einer Kaufpreisminderung...
g.vogt hat geschrieben:...[Es] liegt ein versteckter Mangel vor, der wahrscheinlich arglistig verschwiegen worden ist (dazu musst du den sicher auch den Beweis antreten, dass der Verkäufer von der mangelhaften Schalldämmung Kenntnis hatte). Und es sollte genügen, wenn der Verkäufer kein von dir unterzeichnetes Schriftstück vorweisen kann, auf dem du die Kenntnisnahme dieses Mangels bestätigt hast.
Sehe ich genau so.
Das...
SLK320 hat geschrieben:Man will mir jetzt Unterlagen zur Verfügung stellen, damit ich etwas in der Hand habe und wenigstens gegen den Verkäufer vorgehen kann! Damit ist dann mein Problem zwar nicht gelöst, aber vielleicht komme ich so irgend wie aus der Nummer raus! Wie kann ich mir zwar noch nicht vorstellen, aber am Freitag habe ich wieder einen Termin beim Anwalt und dann wird es offiziell! Runde eins beginnt also.
... hört sich doch schon viel besser an.

Also Kopf hoch. Ist halt langwierig und kann Nerven aufreibend werden. Interessant dürfte zunächst einmal die Reaktion Deines Verkäufers sein, wenn er durch Deinen Anwalt mit Deinen Forderungen konfrontiert wird. Vielleicht zeigt er ja Einsicht.
Gruß,
Kaddel