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Diskussionen zu Hörräumen und zur Lautsprecheraufstellung
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SLK320
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Beitrag von SLK320 »

Hallo ich nehme hier oben in meine DG Wohnung nox wahr keine Gespräche oder Geräusche, auch in der Wohnung unter mir kann man Gespräche nicht hören! Nur wenn es Nachts super still ist hört man unseren Fernseher aus dem Schlafzimmer durch, aber auch nur ganz leicht und kaum wahrnehmbar!

Anders sieht es aus wenn ich im Wohnzimmer meine Surroundanlage betreibe der Sub ist schon heftig, die Höhen und Mitten hört man auch aber auch nur leicht! In der Wohnung darunter (Paterre) ist es auch noch zu hören, aber da muß man dann schon ganz genau hin hören! Also wesentlich leiser als direkt unter mir, ich habe versucht mit Gesprächen seit zwei Tagen eine Lösung zu finden!

Aber die Leute hier im Haus sind da wenig Kompromiß bereit, sie wollen ihre Ruhe und bevor ich hier die Wohnung gekauft hätte wäre es ja auch ruhig gewesen! Also bin ich jetzt der Sündenbock für alles, den Mangel mit der Geräuschdämmung wußte mein Verkäufer zu 100% da er ja auf Grund dieser Tatsache die Wohnung billiger bekommen hat!

Hätte man die Dämmung damals nach dem Bau des Hauses machen lassen, hätte das wohl jeder Partei 14.000EUro gekostet wie man mir sagte! Und dieses hätte man nicht tragen können, die Baufirma die den Schaden verursacht hat ist Pleite gegangen somit war diese auch nicht mehr zu belangen!

Man will mir jetzt Unterlagen zur Verfügung stellen, damit ich etwas in der Hand habe und wenigstens gegen den Verkäufer vorgehen kann! Damit ist dann mein Problem zwar nicht gelöst, aber vielleicht komme ich so irgend wie aus der Nummer raus! Wie kann ich mir zwar noch nicht vorstellen, aber am Freitag habe ich wieder einen Termin beim Anwalt und dann wird es offiziell! Runde eins beginnt also :wink:

Gruß Carsten
Yamaha RX A2080, Toshiba XE-1, PS3 Slim120Gb, NuLine 34+174+4X24er AW-1300 DSP, Sony KD-65X9005B ! Pioneer A-70/PD-50 an zwei NuVero 4 als reine Stereo Kombi fürs Hobbyzimmer ! Einmal Nubert immer Nubert....
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Wallace2110
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Beitrag von Wallace2110 »

Ich wünsche dir zwar ganz viel Glück, glaube aber nicht das du was in dieser Hinsicht erreichen wirst! Es ist wirklich ärgerlich wenn man wie du, "soviel" Geld in die heißgeliebte Anlage gesteckt hat, und diese nicht nutzen kann. Wenn es ganz schlimm kommt und am Schluß deine Wohnung auf dem Spiel steht würde ICH eher die Anlage verkaufen als das ich aus meiner renovierten Wohnung ausziehe!
Ich drücke dir die Daumen und hoffe auf eine Lösung!
Marcel
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Kaddel64
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Beitrag von Kaddel64 »

g.vogt hat geschrieben:Deinen Nachbarn könntest du allenfalls zum Vorwurf machen, dass sie den Baumangel hingenommen, damit zumindest in gewissen Grenzen auf ungestörte Ruhe verzichtet haben und jetzt deswegen von dir unzumutbare Einschränkungen verlangen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es schwer zu beweisen wäre, dass die Nachbarn die mangelhafte Schalldämmung tatsächlich hingenommen haben.
Das sollte nicht schwer sein. Eine Minderung dieser Größenordnung wird nicht mal schnell per Handschlag besiegelt. Da gab es mit Sicherheit einen Schriftverkehr zwischen den Eigentümerparteien und dem Bauträger, aus dem die Gründe für die Minderung eindeutig hervorgehen dürften. Vermutlich liegt sogar bereits ein unabhängiges Gutachten vor.
SLK320 hat geschrieben:... Die Leute hier im Haus sind da wenig Kompromiß bereit, sie wollen ihre Ruhe und bevor ich hier die Wohnung gekauft hätte wäre es ja auch ruhig gewesen! Also bin ich jetzt der Sündenbock für alles...
Keinesfalls! Genau das bist Du nämlich nicht! Ursache für den Streit ist immer noch der Baumangel, nicht Deine Musik. Wenn ich richtig gelesen habe, hältst Du Dich an die Ruhezeiten, Du hörst Musik und Kino nicht wesentlich oberhalb der Zimmerlautstärke und bist jetzt aufgrund der Misere sogar bereit Kompromisse einzugehen. Mehr kann niemand von Dir verlangen. Darauf solltest Du die beiden uneinsichtigen Parteien freundlich, aber bestimmt hinweisen. Deren Beitrag wird sein, die unter diesen Bedingungen auftretenden Lärmbelästigungen zu dulden. Das ist doch nur ein plumper Versuch von denen, ihr vermeintliches Recht einzufordern auf Deine Kosten. Deswegen schrieb ich ja bereits, mit der Minderung ist für Deine Nachbarn der Mangel voll abgegolten. Mit dessen Folgen müssen sie (in den oben beschriebenen Grenzen) leben. Gewiss, einen Rechtsstreit würde ich deswegen auch nicht anfangen, da von dort nichts zu holen ist, aber bevor mein Nachbar unberechtigterweise und aus purer eigener Bequemlichkeit heraus meine Lebensqualität derart nachhaltig einzuschränken versucht, wehre ich mich doch. Notfalls muss ein freundlicher, sachorientierter Brief vom Anwalt her...
g.vogt hat geschrieben:Gegenüber dem Verkäufer hast du m.E. bessere Karten und er ist vermutlich auch der Hauptschuldige an deiner jetzigen Situation. M.E. darf man erwarten, dass ein neu erbautes (möglichersweise auch ein vollumfänglich saniertes Haus) den zum Zeitpunkt des Baus geltenden Mindestanforderungen für die bauliche Ausführung entspricht und dazu gehört auch eine angemessene Schalldämmung.
Korrekt. Wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, dürfen dem Objekt entsprechend angemessene, ortsübliche und am gegenwärtigen Stand der Technik orientierte Mindestanforderungen gestellt und eine entsprechende Ausführung vorausgesetzt werden. Dem wird jeder Gutachter und jedes Gericht folgen. Zwar ist die ausführende Baufirma pleite, aber mit wem haben die Eigentümer den Vertrag geschlossen? Bei einem Mehrparteienhaus steht meist ein Bauträger dazwischen, der die Bauleitung hat, die Verträge mit den Subunternehmern schließt und letztlich wohl auch die Minderung aufzufangen hatte. Wenn damals die Eigentümergemeinschaft auf einer Nacherfüllung bestanden hätte, hätte der Bauträger auch diese in voller Höhe tragen müssen. Doch offenbar war man sich über die Tragweite nicht im Klaren, und der volle Umfang des Mangels tritt erst jetzt ans Tageslicht, wo Du eingezogen bist. Wie so oft: Die notorisch klammen Bauherren erlagen der Versuchung des lockenden Baren in Form einer Kaufpreisminderung...
g.vogt hat geschrieben:...[Es] liegt ein versteckter Mangel vor, der wahrscheinlich arglistig verschwiegen worden ist (dazu musst du den sicher auch den Beweis antreten, dass der Verkäufer von der mangelhaften Schalldämmung Kenntnis hatte). Und es sollte genügen, wenn der Verkäufer kein von dir unterzeichnetes Schriftstück vorweisen kann, auf dem du die Kenntnisnahme dieses Mangels bestätigt hast.
Sehe ich genau so.

Das...
SLK320 hat geschrieben:Man will mir jetzt Unterlagen zur Verfügung stellen, damit ich etwas in der Hand habe und wenigstens gegen den Verkäufer vorgehen kann! Damit ist dann mein Problem zwar nicht gelöst, aber vielleicht komme ich so irgend wie aus der Nummer raus! Wie kann ich mir zwar noch nicht vorstellen, aber am Freitag habe ich wieder einen Termin beim Anwalt und dann wird es offiziell! Runde eins beginnt also.
... hört sich doch schon viel besser an. :wink: Also Kopf hoch. Ist halt langwierig und kann Nerven aufreibend werden. Interessant dürfte zunächst einmal die Reaktion Deines Verkäufers sein, wenn er durch Deinen Anwalt mit Deinen Forderungen konfrontiert wird. Vielleicht zeigt er ja Einsicht.

Gruß,
Kaddel
Dueren
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Beitrag von Dueren »

Eine üble Geschichte. Ich kann das emotional auch nachempfinden, da wir selber in einer DG wohnen und Schränke in die Schrägen haben bauen lassen und vieles andere. Da hängt Geld und Herzblut dran - nicht zuletzt auch die Zeit mit der Du Dich beschäftigt hast.

Vieles von dem was Dir hier als Tip gegeben wurde konnte ich nachvollziehen. Ich möchte mal rasterartig meine Sicht der Dinge möglichst auf das rationale beschränkt darstellen:

1) Der Vorbesitzer: Der steht in der Schuld und wird vor Gericht zahlen müssen. Ob eine Vertragsstrafe oder eine Rückabwicklung kann ich nicht sagen. Hier solltest Du obsiegen

2) Die Mitmieter/Eigentümer: Sie wurden mit Geld abgefunden und haben den Mangel somit akzeptiert und müssen während der üblichen Zeiten den Lärm ertragen. Auch hier würdest Du vor Gericht obsiegen. Sie können ja wertgemindert verkaufen und wegziehen.

3) Das Weiterwohnen: Hier gehts doch schon jetzt nicht mehr um die Anlage. Es geht darum das Du ihnen zu viel Lärm produzierst und das im Zweifelsfall bereits dadurch das Du Dich normal in Deiner Wohnung bewegst, Sex hast oder duschst. Auch wenn das Recht auf Deiner Seite ist: Wenn Du erst mal die ersten Kratzer am Auto hast oder sonstige Sachen passieren wirst Du kleinbeigeben müssen. Nachbarschaftliche Konflikte die sich hochschaukeln haben in dem Fall nur einen Verlierer....der wirst Du sein. Warum? Weil alle anderen sich verbünden und Du der einzige bist der anderer Meinung ist. Da kannst Du 10 mal Recht haben, das nützt nichts.
Bei meinem Onkel (2 Eigentumswohnungen nebeneinander) hat sich das über 10 Jahre hochgeschaukelt. Am Ende ging man mit Messern aufeinander los und ist in psychotherapeutischer Behandlung, weil Angstattacken voliegen.
Es muss nicht so weit kommen, aber wenn keiner nachgibt dann ist es irgendwann so weit.
Mein Tip: Finanziell so viel wie möglich rausholen (optimal wäre eine Rückabwicklung plus Schadensersatz für die von Dir erbrachten Leistungen), aber auf jeden Fall ausziehen.
Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
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Kikl

Beitrag von Kikl »

Düren hat geschrieben:Mein Tip: Finanziell so viel wie möglich rausholen (optimal wäre eine Rückabwicklung plus Schadensersatz für die von Dir erbrachten Leistungen), aber auf jeden Fall ausziehen.
Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Das ist ganz meine Meinung. Ich würde es mir jetzt auch nicht mit den Nachbarn verscherzen, da sie Dir dabei helfen können, Deine Forderungen gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Man könnte ja den folgenden Vertrag anstreben: Ich bin muksmäuschenstill in der Wohnung - so lange ich noch hier bin, obwohl ich es nur während der gesetzlichen Ruhezeiten seien müsste - wenn ihr mir helft den Kaufpreis und meinen Schaden (15000€ wegen Renovierung) von dem Verkäufer zu fordern. Also den Nachweis zu erbringen, dass die Schalldämmung mangelhaft ist und der Verkäufer dies wusste und Dir gegenüber verschwieg. Wenn sich die Nachbarn bei dem Streit geschlossen auf Deine Seite stellen, dann erhöhen sich sicherlich Deine Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen. Als Gegenleistung packst du die Anlage ein, bis eine neue Wohnung gefunden worden ist.

Gruß

Kikl
Dueren
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Beitrag von Dueren »

Kikl hat geschrieben:
Düren hat geschrieben:Mein Tip: Finanziell so viel wie möglich rausholen (optimal wäre eine Rückabwicklung plus Schadensersatz für die von Dir erbrachten Leistungen), aber auf jeden Fall ausziehen.
Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Das ist ganz meine Meinung. Ich würde es mir jetzt auch nicht mit den Nachbarn verscherzen, da sie Dir dabei helfen können, Deine Forderungen gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Man könnte ja den folgenden Vertrag anstreben: Ich bin muksmäuschenstill in der Wohnung - so lange ich noch hier bin, obwohl ich es nur während der gesetzlichen Ruhezeiten seien müsste - wenn ihr mir helft den Kaufpreis und meinen Schaden (15000€ wegen Renovierung) von dem Verkäufer zu fordern. Also den Nachweis zu erbringen, dass die Schalldämmung mangelhaft ist und der Verkäufer dies wusste und Dir gegenüber verschwieg. Wenn sich die Nachbarn bei dem Streit geschlossen auf Deine Seite stellen, dann erhöhen sich sicherlich Deine Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen. Als Gegenleistung packst du die Anlage ein, bis eine neue Wohnung gefunden worden ist.

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So ungefähr könnte es aussehen. Auf keinen Fall jetzt wegen Lärm mit Nachbarn überwerfen.
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Beitrag von bony »

Hallo,

eine sehr unangenehme Sache, mein Beileid. Dass du da nicht undbedingt ausziehen möchtest, kann ich jedoch verstehen und folgend zitiertes dürfte wahrscheinlich jeder kennen, der einmal in einem Altbau oder - schlimmer - typischen Nachkriegshaus gewohnt hat.
SLK320 hat geschrieben:Hallo ich nehme hier oben in meine DG Wohnung nox wahr keine Gespräche oder Geräusche, auch in der Wohnung unter mir kann man Gespräche nicht hören! Nur wenn es Nachts super still ist hört man unseren Fernseher aus dem Schlafzimmer durch, aber auch nur ganz leicht und kaum wahrnehmbar!

Anders sieht es aus wenn ich im Wohnzimmer meine Surroundanlage betreibe der Sub ist schon heftig, die Höhen und Mitten hört man auch aber auch nur leicht! In der Wohnung darunter (Paterre) ist es auch noch zu hören, aber da muß man dann schon ganz genau hin hören! Also wesentlich leiser als direkt unter mir, ich habe versucht mit Gesprächen seit zwei Tagen eine Lösung zu finden!
Damit in einem Neubau unerwartet konfrontiert zu werden, ist natürlich was anderes und ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass du mit dem Verkäufer "einig" wirst, nicht zuletzt aber auch mit den Nachbarn. Übers Ohr gehauen möchte man sich dann ja nicht auch noch fühlen.

Ich wohne in einem Altbau, unter mir eine Familie mit zwei Töchtern im besten Teeniealter und ich kann sehr gut nachvollziehen, wie nervenaufreibend selbst leises Bassgebrummel ist. Auch das aufdringliche typische leise dröhnen des unteren Mitteltonbereichs eines Fernsehers kenne ich gut. Mit einem Messgerät wahrscheinlich schwer zu erfassen, dringen diese Töne jedoch direkt zu den Nerven durch und können einen schier wahnsinnig machen, wenn man sich auf ein Buch, das Einschlafen oder sogar eine leise Passage in "klassischer Musik" konzentrieren möchte.
Glücklicherweise scheinen wir eine Art stilles :wink: Abkommen zu haben. Ich ertrage Bassgebrummel, Türenschlagen, dass Papa-Nachbar ein lauter Schnarcher ist und dass ich morgens einen Wecker nur zur Sicherheit benötige und die ertragen, dass ich gelegentlich richtig Gas gebe und mich für die gesammelten Werke von unten revanchiere. :wink: Wobei ich trotzdem sagen muss, dass es ein besonderer Genuss ist, wenn Nachbars im Urlaub sind; erst dann ist man in dieser Hinsicht tatsächlich frei im Kopf.

Möglicherweise kannst du aus der Not ja eine Tugend machen, indem du dir in der Nähe einen Hobbykeller zulegst und dort deinem Hobby in einer Weise frönen kannst, dass dich fast jeder hier im Forum darum beneiden würde. Zugegeben aber vielleicht eine etwas naive Vorstellung von mir. So eine geeignete Räumlichkeit muss erst mal findbar sein und natürlich ist es auch was anderes, ob man im heimischen Wohnzimmer sitzt und beispielsweise nach Film- oder Musikgenuss quasi ins Bett fallen kann oder erst mal nach Hause tingeln muss.

Alles Gute
Christoph
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Beitrag von Dueren »

Mit dem Verschieben des Themas hat was nicht geklappt. Man findet es jetzt unter Allgemein und unter Raumakkustik. Im Allgemein Bereich funktioniert der Zähler aber nicht. :o
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Beitrag von JensII »

Düren hat geschrieben:Eine üble Geschichte. ....
2) Die Mitmieter/Eigentümer: Sie wurden mit Geld abgefunden und haben den Mangel somit akzeptiert und müssen während der üblichen Zeiten den Lärm ertragen. Auch hier würdest Du vor Gericht obsiegen. Sie können ja wertgemindert verkaufen und wegziehen.
......
Die MIETER anderer Parteien wissen ja vielleicht gar nichts von dem "Sachmangel"????
Dadurch ist den anderen Mietern auch häufig das "Gebäude" an sich egal, muss nur top sein, da man ja einfach vom vermieter bei Mängeln auf Nachbesserung pochen kann. Mit Eigentum und im extremen verkauf etc. ist das nicht mehr so dolle......
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Dueren
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Beitrag von Dueren »

Ja klar, das Problem liegt bei den Eigentümern. Die haben ja auch das Geld für die Wertminderung kassiert.
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