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Verfasst: Fr 28. Sep 2007, 14:10
von cool_aj
Düren hat geschrieben: Was machst du? Versuchst Deine Boxen zu verkaufen.
Unglaublich.
Kapitulation halt...
Düren hat geschrieben: Ändere was (ausziehen) oder akzeptiere das Du mit diesen Nachbarn niemals friedlich leben wirst.
Genau so Kapitulation...
Sehe keinen Unterschied.

Verfasst: Fr 28. Sep 2007, 14:13
von Dueren
cool_aj hat geschrieben:
Düren hat geschrieben: Ändere was (ausziehen) oder akzeptiere das Du mit diesen Nachbarn niemals friedlich leben wirst.
Genau so Kapitulation...
Sehe keinen Unterschied.
Ausziehen wäre halt der pragmatische Weg der Problemlösung.
Akzeptieren das man selber und die Nachbarn keine Freunde werden und ganz normal weiterleben (mit DVDs und Musik) hat ja wohl wenig mit Kapitulation zu tun.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 12:38
von hoppel
Hi!

klemme doch mal den AW75 ab. Ein Sub in einem schlecht gedämmten Haus ist fürchterlich, selbst wenn dieser auf 09 uhr steht. wenn der Sub mal aktiv wird, dann hast Du davon relativ wenig, nur Deine Nachbarn hören das Dröhnen. Mit der nuWave 125 habe ich in hellhörigen Wohnungen sehr gute Erfahrungen gemacht... Ich habe ein ähnliches Problem, nur bei mir ist es anders herum. ;)

vg Steffen

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 11:00
von SLK320
Hallo wollte euch mal auf dem Laufenden halten, wir waren ja gestern bei einem Fachanwalt für Baurecht!
Dieser wird jetzt am Amtsgericht den Kaufvertrag von meinem Verkäufer einsehen, er meinte mit 99% Sicherheit wird dort etwas drin stehen von der vernachlässigten Geräuschdämmung! Der Bauherr muß sich selber ja absichern und da der Käufer damals die Wohnung günstiger bekommen hat auf Grund diesen Mangels, muß das in dem Vertrag stehen!
Er sagte das wäre dann wie ein Elfmeter ohne Torwart :lol: und wir können unseren Vertrag komplett rückgängig machen!
Auch dieser Anwalt riet uns genau wie ihr alle dazu, aus der Wohnung wieder raus zugehen! Er meinte eine Hellhörige Wohnung die nicht korrekt gedämmt ist, wäre ein so gravierender Mangel das man die WOhnung später fast garnicht oder nur mit sehr hohen Verlust wieder verkaufen könnte!

Und mit den Nachbarn würde auch nie Ruhe ins Haus kommen, auch wenn ich noch 100mal im Recht wäre! Er sagte wenn alles so kommt wie er sich das denkt, werden wir sämtliche uns entstandenen Kosten ersetzt bekommen!

Und selbst die ganze Eigenleistung würde wie eine Handwerkerstunde berechnet, er meinte von dem Geld können sie sich dann auch ein kleines nettes Haus kaufen!

Oder aber wenn sie wirklich dort wohnen bleiben wollen, gibt es noch die Möglichkeit den Mangel am Haus beheben zu lassen! Dies wäre aber so umpfangreich und teuer das man davon absehen sollte, das Haus wäre über Wochen nicht bewohnbar! Und die Kosten enorm die dann jedoch wieder mein Verkäufer tragen müßte, nur die Wohnungen der anderen EIgentümer müßten diese selber zahlen! Da sie das nicht machen werden, wäre dann zwar ihre Wohnung nach Din gedämmt aber die anderen WOhnungen immer noch nicht!

Wie auch immer wir werden wohl hier raus gehen, und noch einmal bei fast Null beginnen besser noch einmal 1 Jahr Renovieren als die nächsten 30 Jahre in der Hölle leben!

Es wird in diesem Monat noch ein Gutachten erstellt von dem Haus, der Anwalt kennt da einen Spezialisten der Häuser auf die Hellhörigkeit prüft und feststellt ob das Haus der Din 48-1 entspricht! Er sagte diese Din wäre so streng und hoch, das er jetzt schon zu 100% sagen kann das unser Haus diese Din nicht erfüllt!

Die Eigentümer hier im Haus, bekommen auch noch einen netten Brief worin denen erst einmal klar gemacht wird, worauf die sich eingelassen haben als sie damals die Wohnungen mit diesem Mangel gekauft haben! Und das sie mit dieser Geräuschkulisse leben müssen!

Somit sind wir schon einmal sehr froh und solange es dauern wird lebe ich hier ganz normal, und genieße seit gestern wieder DVD's und Musik mit einem Grinsen im Gesicht herrlich kann ich euch sagen! Meine Tage hier sind eh gezählt, und wir halten jetzt Ausschau nach einem netten Haus in dem es diese Probleme nicht gibt! Und meine 125er bleiben wo sie sind :lol:

Gruß Carsten

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 11:09
von HeldDerNation
COOLE SACHE!!!

Freut mich echt für dich! Deine Story fand ich schon ziemlich traurig bisher...

Neues Haus, neues Glück ;)

Ich hab mich schon gewundert, wo die Anzeige im NuMarkt hin ist 8)

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 11:15
von tomdo
Hallo Carsten,

freut mich überaus diese Nachricht zu lesen :!: ':D'


Poste sie vielleicht auch im anderen Thread um dort mitlesende auch zu erreichen ;)

Was sagte der Anwalt bezüglich der Dauer des Verfahrens ? Denke, dass der Vorbesitzer sicher in Revision gehen kann...

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 11:19
von bersi
Na also,dann bist du ja wieder auf einen guten Weg.

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 11:24
von gereon
späte einsicht ist besser als garkeine :wink:

viel glück dann noch weiterhin!

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 12:09
von JensII
Ich wünsche euch viel Glück bei der neuen Suche, aber bitte seit vorsicht mit der Verhandlung!

Recht haben und bekommen........

Meine Mutter ist bei Nachbarn die bei Glatteis nicht streuen und nicht im gerinsten der Verkehrssicherungspflicht nachkommen gestürzt -> Etwa 20% Teilschuld da sie die Örtlichkeiten kannte! AUf euren Fall bezogen: Ihr habt da ja vorher mindestens eine Besichtigung gemacht, da hätte das ja auffallen "müssen", KÖNNTE der Gegner argumentieren, und je nach Richter vielleicht auch uimindest etwas Recht bekommen.

Ich wünsche das natürlich NICHT, aber habe schon ein paar Urteile gehört/gelesen die ich nicht im geringsten nachvollziehen kann. Daher: VORSICHT oder zumindest: erstmal etwas Zurückhaltung!

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 12:42
von Stellvertreter
JensII hat geschrieben:Ich wünsche euch viel Glück bei der neuen Suche, aber bitte seit vorsicht mit der Verhandlung!

Recht haben und bekommen........

Meine Mutter ist bei Nachbarn die bei Glatteis nicht streuen und nicht im gerinsten der Verkehrssicherungspflicht nachkommen gestürzt -> Etwa 20% Teilschuld da sie die Örtlichkeiten kannte! AUf euren Fall bezogen: Ihr habt da ja vorher mindestens eine Besichtigung gemacht, da hätte das ja auffallen "müssen", KÖNNTE der Gegner argumentieren, und je nach Richter vielleicht auch uimindest etwas Recht bekommen.

Ich wünsche das natürlich NICHT, aber habe schon ein paar Urteile gehört/gelesen die ich nicht im geringsten nachvollziehen kann. Daher: VORSICHT oder zumindest: erstmal etwas Zurückhaltung!

Bei solchen arglistig verschwiegenen Mängeln bei Immobilien ist das was anderes. Da gibt es keine Teilschuld. Der Verkäufer hat sich da sozusagen voll in die Sch*** geritten. Ich hatte erst vor kurzem meine Eigentumswohnung verkauft. Vor etlichen Jahren gab es da mal einen kleinen Wasserschaden. Der Makler meinte: 'och, dass müssen wir doch nicht in den Kaufvertrag schreiben'. Ich habe dann gleich nochmal mit einem Fachanwalt geredet: Der meinte: 'Wenn sie das nicht reinschreiben, kann der Käufer die Wohnung irgendwann wieder 'zurück geben', ohne große Schwierigkeiten. Du kaufst eine Immobilie zwar wie gesehen und mit allen Mängeln, aber entscheidende Mängel (sowas wie Wasserschäden, Dämmung etc gehört dazu), darf der Verkäufer unter keinen Umständgen verschweigen wenn er nachweislich davon wußte.