Re: Zigarettengeruch von Nextel Oberfläche entfernen?
Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 10:40
Natürlich ist dieser von Bedeutung, es ja eben das BGB und nicht das HGB oder ähnliches. Auch der BGH hat sich dazu schon eindeutig geäussert.urlaubner hat geschrieben:Naja die Frage ist ob der besagte Ausschnitt aus dem BGB überhaupt bei privaten Versteigerungen über Ebay von Bedeutung ist.
Sicher, aber finanziell belastet das im Endeffekt ausschliesslich den Verkäufer. Der muss dafür gerade stehen.Und wenn, dann muss das Recht ja auch irgendwie durchgesetzt werden, was lange dauert, stressig ist, und evtl. (erstmal) finanziell belastet.
Das ist klar. Wobei ich verrauchte Lautsprecher nicht mal ein geschenkt haben wöllte.Ich würde bei sowas erstmal versuchen das Problem mit dem Verkäufer zu regeln, z.B. Erstattung eines Teilbetrages oder Rücksendung zu Kosten des Verkäufers.
Das habe ich ja auch nicht nahe gelegt. Aber man kann an Leute geraten die zu recht sauer wären, nicht so kulant sind und dann ihr Recht durchsetzen.Was anderes bleibt dann kaum übrig, einen Rechtsstreit würde ICH bei so etwas nicht beginnen!
Das stimmt wohl, aber das ändert nichts am Vorhandensein des Mangels. Und als Raucher sollte man eigentlich wissen, dass Geruchs- und Geschmackssinn beeinträchtigt sind. Ergo sollte man, wenn man korrekt sein will, eine dritte Person (Nichtraucher) hinzuziehen. Wer das nicht kann, der muss darauf hinweisen, dass der Artikel in einem Raucherhaushalt stand und dementsprechend beeinträchtigt sein könnte.Man muss aber der Fairness halber einräumen, dass Raucher diese Beeinträchtigung meist nicht erkennen, weil ihr Geruchssinn durchs Rauchen beeinträchtigt ist.