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Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:34
von mk_stgt
oder auf versand in der käuflich zu erwerbenden ovp in zukunft bestehen

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:38
von Butti
Bei einer mangelhaften Verpackung handelt es sich um eine Pflichtverletzung. Hier ein aktuelles Urteil zu diesem Thema.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 11:56
von palefin
mk_stgt hat geschrieben:oder auf versand in der käuflich zu erwerbenden ovp in zukunft bestehen
ha.... dann schau mal, wie viele Verkäufer die OVP entsorgt haben.... 8O

man kann oft auch ohne OVP gut verpacken, je nach Gegenstand. Man braucht nur ordentliches Polstermaterial. Und das hängt klar vom Eigengewicht des Gegenstands ab.

Styroporplatten, Schaumstoffplatten,... (bekommt man im Baumarkt), viel Kartonage für Leerräume usw. besorgen. Evtl. großen Umzugskarton. Dazu Karton-in-Karton- Verpackung ... (kleineren Karton in größeren...) dann wird das schon.

:wink:

Auf den Einwand "das kostet..." Ja, aber neue OVPs soweit überhaupt erhältlich kosten auch.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 12:05
von dimitri
Butti hat geschrieben:Bei einer mangelhaften Verpackung handelt es sich um eine Pflichtverletzung. Hier ein aktuelles Urteil zu diesem Thema.
das Paket sei derart mangelhaft verpackt gewesen, dass die Paintball-Pistole durch eigene Schwere herausgefallen sein könnte
Ob das hier der Fall war? Nicht jeder Transportschaden ist eine Pflichtverletzung.

Und ganz wichtig:
Der Zeuge Y. hat glaubhaft bekundet, dass das Paket auf der Unterseite nicht verklebt, sondern nur lose ineinander gesteckt und im Übrigen nur an wenigen Stellen sowie nicht mittig verklebt war. Der Zeuge schilderte glaubhaft und nachvollziehbar den Ablauf der Ereignisse als er beim Kläger eintraf.
Wer immer Zeuge Y war, der Kläger konnte den Umstand damit auch beweisen. Eine einfache Behauptung reicht dafür nicht.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 12:11
von mk_stgt
palefin hat geschrieben:
mk_stgt hat geschrieben:oder auf versand in der käuflich zu erwerbenden ovp in zukunft bestehen
ha.... dann schau mal, wie viele Verkäufer die OVP entsorgt haben.... 8O

man kann oft auch ohne OVP gut verpacken, je nach Gegenstand. Man braucht nur ordentliches Polstermaterial. Und das hängt klar vom Eigengewicht des Gegenstands ab.

Styroporplatten, Schaumstoffplatten,... (bekommt man im Baumarkt), viel Kartonage für Leerräume usw. besorgen. Evtl. großen Umzugskarton. Dazu Karton-in-Karton- Verpackung ... (kleineren Karton in größeren...) dann wird das schon.

:wink:

Auf den Einwand "das kostet..." Ja, aber neue OVPs soweit überhaupt erhältlich kosten auch.

richtig kostet auch eine ovp aber sicherer und einfacher. so hab ich meine nv5 hier auch verkauft und erst gekaufter ovp versand. obwohl das der Käufer nicht wollte

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 12:32
von Don Kuleone
dimitri hat geschrieben:
Don Kuleone hat geschrieben: ICH würde es darauf ankommen lassen. Und ein zunächst auffordender Brief eines Anwalts kostet nicht die Welt.
Also rätst Du dem TE auf Risiko zu spielen sich dann mit ihm zu einigen weil der eigene Anwalt, der auch bezahlt wird (und sei es nur über den Selbstbehalt der RS) die Aussichten auf Erfolg eher mäßig einschätzt, zusätzlich den Anwalt des Verkäufers zu bezahlen und dann trotzdem den Sub so zu behalten wie er ist?
Ich bleib dabei: das ist besch...

Die 37,50€ sind doch ein gutes Angebot. Nehmen und beim nächsten mal aufpassen ob auch die OVP dabei ist oder selbst abholen.
Deine Argumentation ist schlüssig, aber dein Ton gefällt mir gar nicht.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 12:40
von dimitri
Don Kuleone hat geschrieben: Deine Argumentation ist schlüssig, aber dein Ton gefällt mir gar nicht.
Zurecht. Bin heute etwas angespannt und war auch nicht gegen dich persönlich gerichtet. Tut mir leid.

PS: Das gilt auch für martinm

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 13:11
von Don Kuleone
dimitri hat geschrieben:
Don Kuleone hat geschrieben: Deine Argumentation ist schlüssig, aber dein Ton gefällt mir gar nicht.
Zurecht. Bin heute etwas angespannt und war auch nicht gegen dich persönlich gerichtet. Tut mir leid.

PS: Das gilt auch für martinm
:romance-grouphug:

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 14:20
von oisch
Hallo Leute,

verwundert sah ich heute, dass das Thema doch recht kontrovers ist. Mit so einer Welle habe ich nicht gerechnet.
So, zu den Tatsachen:
1. Bezahlt wurde mit PayPal (Käuferschutz)
2. Der Karton war etwas zu groß und von der Stärke unterdimensioniert, so dass er vom Transporteur nicht liegend sondern aufrecht gelagert wurde. Dadurch sind Ecken geplatzt oder eingedrückt.
3. Hat der Verkäufer hat den Sub einmal rum mit Noppenfolie eingewickelt und dann das Stromkabel in einer Klarsichthülle gelegt und diese dann linksseitig oben mit Tesa befestigt.
4. Die Unterseite des Kartons wurde dann etwas ausgepolstert. Darauf wurde dann der Sub gelegt. Leider mit der Seite, an dem das Stromkabel befestigt war, nach unten. Das war ein riesen Fehler. Also lag der Sub mit seinen 27kg auf dem Stromstecker. Ein Beweis liefert ein Loch auf der Unterseite des Kartons.
Zusammenfassend gesagt hat der Verkäufer den Sub also fahrlässig verpackt. Laut Paketunternehmen ist der Verkäufer für richtige Verpackung verantwortlich. Jeder Versender sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine schlechte Verpackung zu Problemen führen kann. Und davon hat keiner was und lässt sich leicht vermeiden.

So, eine Rücksendung käme also nur mit einem Originalkarton in Frage. Diesen müsste dann der Verkäufer organisieren, oder ich mache das dann auf seine Kosten. Natürlich nur mit vorangegangener Zahlung des Verkäufers. Dann werde ich mich noch mit NSF kurzschließen zwecks Möglichkeiten der Reparatur und deren Kosten. Wenn ich diese Informationen habe, werde ich diese dem Verkäufer unterbreiten und dann auf eine Einigung hoffen. Denn wie bereits gesagt möchte ich den Sub eigentlich nicht mehr hergeben.

Re: Transportschaden

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 14:48
von palefin
aha...
MMn müsste er dir schon mind. 20% Nachlass anbieten. Mindestens.