Mayday21 hat geschrieben:Hm, ich dachte eigentlich schon.
Hab aber gerade mal danach gegoogelt und konnte leider nichts finden, was das bestätigen würde. Stimmts also doch nicht?
Dafür fand ich etwas anderes, von dem ich nicht wußte, daß es das gibt:
Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht: 30 Euro
:lol:
Typisches sinnloses Gesetz, da
- Nicht angegeben ist, um welchen Betrag die Geschwindigkeit erhöht wurde (es fährt niemand mit exakt konstanter Geschwindigkeit, auch mit Tempomat nicht)
- Man das ganze betrachten müßte relativ zum Verhalten, wenn die Person nicht überholt worden wäre. Zur vor dem Ortausgangsschild drückt jeder aufs Gas. Nach diesem Gesetz wäre das strafbar, wenn man in diesem Augenblick von jemanden mit wesentlich mehr PS/kg überholt würde. Man müßte weiter mit z.B. 56 km/h fahren, bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.
- Ungeklärt ist, wie zu werten ist, wenn die Person schon die ganze Zeit beschleunigt, d.h. die Geschwindigkeitentwicklung schon vor dem Überholvorgang abschätzbar war
- Ich nicht wüßte, wie man das messen sollte.