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bassy
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Beitrag von bassy »

raw hat geschrieben:Bei uns sind's 25cm an sonnigen Stellen, 50cm an Schattenstellen. Zum Teil ist der weggeräumte Schnee zu 2m hohen Haufen aufgehäuft worden.
8O 8O echt?? 8O
*-chipmunk-* hat geschrieben:das kann nicht sein. es sei denn, es ist in den versicherungsbedingungen explizit vorgeschrieben winterreifen zu montieren und das glaube ich kaum. da hätte ich auf jeden fall gegen geklagt und auf jeden fall gewonnen.
das mag ich aber auch zu bezweifeln Chip! ich glaube nicht das du da durchkommst!! Ich glaube ich
hätte das vor kurzer Zeit sogar im Fernsehen gesehen, das es da keine Kohle von der Versicherung gibt.
Weil es warscheinlich mit Winterreifen nicht passiert wäre. Und das beweis erst mal, das es mit Winterreifen, genau
so gekommen wäre!! :? :?

naja mach dir nichts draus, niemand weis alles! :wink:

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*-chipmunk-*
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Beitrag von *-chipmunk-* »

von der seite www.versicherung-und-verkehr.de

Winterreifen ja oder nein? Für die Umrüstung spricht die höhere Sicherheit, die Winterpneus durch ihr spezielles Profil und die besondere Kautschukmischung bei niedrigen Temperaturen, bei Regen und bei Schnee bieten. Diese Argumente fallen jedoch bei einem Fahrer, der im schneearmen Flachland wohnt, der nur wenig unterwegs ist oder im Ernstfall ohne Auto auskommt, nicht so schwer ins Gewicht. Es gibt nämlich in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung zum Fahren von Winterreifen.

In der Regel muss man auch nicht befürchten, seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist. Wichtig ist hingegen in jedem Fall, dass man mit angepasster Geschwindigkeit und verkehrssicheren Reifen fährt. Sowohl Winter- als auch Sommerprofile sollten mindestens 4mm tief sein.

Wer sich für Winterreifen entscheidet sollte bedenken, dass die Bereifung zwar ein wichtiger, doch nicht der einzige Beitrag für mehr Sicherheit ist. Bei schlechter Witterung muss vor allem die Fahrweise angepasst werden.


-------

ich wohne natürlich im schneearmen flachland und vielleicht leigt es daran, dass die versicherungen und gerichte hier noch zu meinen gunsten entscheiden. das mag in bayern sicherlich anders sein.

es ist ein gesetz in planung, wonach eine strafe von 20,- oder 40,- € zu entrichten ist, wenn man bei schneebedeckter straße mit sommerreifen unterwegs ist.

gruß chip
wer gefährlich lebt, lebt vielleicht kürzer.....
wer vorsichtig lebt, lebt vielleicht gar nicht....
Caisa

Beitrag von Caisa »

ich wohne natürlich im schneearmen flachland und vielleicht leigt es daran, dass die versicherungen und gerichte hier noch zu meinen gunsten entscheiden. das mag in bayern sicherlich anders sein.
Na ja...er hat bei mir hier in HH gewohnt und den Unfall gebaut (leztes Jahr!) also vorsicht!
Wer sich für Winterreifen entscheidet sollte bedenken, dass die Bereifung zwar ein wichtiger, doch nicht der einzige Beitrag für mehr Sicherheit ist. Bei schlechter Witterung muss vor allem die Fahrweise angepasst werden.
Da stimm ich dir natürlich voll zu! :wink:

Gruß Caisa
raw
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Beitrag von raw »

8O 8O echt?? 8O
Nein, unecht. Alles Einbildung und Halluzination. :wink:

Gruß
Denis
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bassy
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Beitrag von bassy »

raw hat geschrieben:Nein, unecht. Alles Einbildung und Halluzination. :wink:
hätte ja sein können! :wink: :wink:

Nee ich dachte du willst mich verarschen!!

mfg bassy
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Koala
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Beitrag von Koala »

*-chipmunk-* hat geschrieben:
Koala hat geschrieben: Interessant ist auch die Tatsache, daß sogar bei Fremdverschulden eine Teilschuld unterstellt werden kann, woduch 20% des eigenen Schadens nicht von der gegnerischen Haftpflicht reguliert wird.
sowas nennt sich gefahrenhaftung und ist ein legitimes mittel der versicherung sich im vorfelde der zahlung zu entziehen. vor gericht gibt's allerdings keine chance für die versicherung.
Diese Entscheidung erging durch das AG Trier, wonach dem Kläger lediglich 80% des Haftpflichtschadens durch die Beklagte ersetzt werden mußten.
das nicht aufziehen von winterreifen ist kein verstoß gegen die sorgfaltspflicht.
Das sieht die Rechtsprechung seit geraumer Zeit zumindest bei PKWs anders, bei anderen Verkehrsmitteln sieht die Sache unverständlicherweise anders aus...

greetings, Keita
Ekkehart

Beitrag von Ekkehart »

Hi,

dazu kann ich aus eigener Erfahrung nur folgendes sagen:

Vor Gericht bekommt nicht unbedingt derjenige Recht, der im Recht ist, sonder derjenige, der den besseren Anwalt hat ;-)

Gruß
Ekkehart
Uwe
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Beitrag von Uwe »

*-chipmunk-* hat geschrieben: ...
ich wohne natürlich im schneearmen flachland und vielleicht leigt es daran, dass die versicherungen und gerichte hier noch zu meinen gunsten entscheiden. das mag in bayern sicherlich anders sein.
...
Vor Gericht mag es natürlich auch regionale Unterschiede geben.

Diese sind aber i. d. R. darin gegründet, dass in den nördlichen Bundesländern ein Wintereinbruch oft ein überraschendes Ereignis ist, d. h. das die von einem Schaden betroffenen Autofahrer nicht mit den sich plötzlich verschlechternen Straßenverhältnissen rechnen mußten, also hier keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Anders, um auch ein Extrembeispiel zu nennen, sieht die Lage natürlich in Oberbayern aus, wo winterliche Straßenverhältnisse nicht als Ausnahme sondern als Normalität zu betrachten sind. Also muß sich dort jeder Autofahrer das Fahren mit Sommerreifen als grobe Fahrlässigkeit anrechnen lassen.
Gruss
Uwe
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JensII
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Beitrag von JensII »

Aber auch im Norden ist es kälter als 7 Grad! Und da bringen die Winterreifewn was. zudem kostet es ja nicht mehr, da die Sommerreifen länger halten!
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roonie
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Beitrag von roonie »

Ekkehart hat geschrieben:...15cm sind teilweise schon fast täglicher Normalfall bei uns...
Du Glücklicher!!! ;-)
mralbundy hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, ob "Fulda" Winterreifen was taugen ?? Sind nämlich nicht so teuer wie Conti und Michelin, und sogar noch etwas unter Dunlop und Pirelli.
Ich würd die Michelin nehmen, da sie ziemlich lang halten...
Zuletzt geändert von roonie am Mi 23. Feb 2005, 18:14, insgesamt 2-mal geändert.
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