Seite 489 von 1534

Re: Rund ums Auto

Verfasst: So 5. Feb 2017, 17:19
von NuGuido79
David 09 hat geschrieben: Ich dachte, eine solche nachträgliche Veränderung im motormanagement führt zum erlöschen der betriebserlaubnis
Nun, es gibt viele Dinge die streng genommen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Zum Beispiel das Polieren der Abschlussscheiben an matt gewordenen Scheinwerfern ist eine Veränderung an einem bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteil und nicht zulässsig. Praktisch ist das oft nicht zu erkennen wenn es gut gemacht wurde. Es gibt auch Dinge die sind gar nicht erkennbar. Chiptuning und Software etc. führen auch zum Erlöschen der BE (wenn nicht eine technische Abnahme erfolgt), aber die HU ist nur eine Momentaufnahme und kann vom Aufwand her nicht bis ins kleinste Detail gehen. Geprüft wird zerstörungs-, und demontagefrei und keiner schraubt ein Steuergerät auf. Wenn nichts weiter auffällig ist bei den Pflicht- und ggf. Ergänzungsuntersuchungen, dann ist das Problem letztendlich beim Halter wenn etwas passiert.

Nur weil etwas nicht oder schwer kontrolliert werden kann ist es noch lange nicht erlaubt :twisted: Ich denke das KBA weiß hier besser Bescheid als der kleine Mann vom TÜV

Re: Rund ums Auto

Verfasst: So 5. Feb 2017, 17:50
von David 09
...Aber moment- :idea:

wenn ein tüv von mir verlangt, dass ich ohne das update keinen tüv bekomme, dann fordert mich der tüv, nein er nötigt mich, entgegen der gültigen typengenehmigung Änderungen an meinem Fahrzeug durchführen zu lassen, die im fahrbetrieb zu einer Verschlechterung der Abgaswerte führen und damit die einmal erteilte, und nicht innerhalb eines jahres widerrufene be erlöschen lassen MUSS. Wo ist denn da die "heimliche" Änderung, die der tüv nicht erkennen kann :?:
Sehenden und "anstiftenden", strafrechtlich wäre sogar die nötigung zu prüfen, Auges treibt mich der tüv also in das erlöschen der be, wenn er mir mit dem typengenehmigten Motormanagement den TÜV versagt... :mrgreen:

Na da werden sich wohl noch die rechtsgelehrten einen auskekeen dürfen...
Mein Widerspruch mit Klageschrift ist schon in Gedanken verfasst :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß

Re: Rund ums Auto

Verfasst: So 5. Feb 2017, 19:44
von NuGuido79
Ich könnte das jetzt ganz einfach erklären, aber wenn jemand in einen so kurzen Text so viele Wörter packt wie: nötigen, anstiften, strafrechtlich, Widerspruch, Klageschrift etc. ,vergeht mir jede Lust noch irgendetwas zu kommentieren. Ich bin raus. :wink:

Re: Rund ums Auto

Verfasst: So 5. Feb 2017, 20:27
von David 09
... 8O , wow, wat ne Antwort.

Na was ist daran falsch... :?: Wenn mir jemand sagt, dass ich eine Leistung nur dann bekomme, wenn ich rechtswidriges tue, ist der Begriff "anstiften" und "nötigen" (drohen mit einem empfindlichen übel zu einer Handlung, Duldung oder unterlassung) nicht falsch.
Wie kann ich mich dagegen wehren in unserem rechtsstaat: mit nem widerspruch, der wird bei der vw-haltung nix helfen, also in der folge eine "klage", um mein recht durchzusetzen...Was ist daran falsch?
Alles dreht sich doch in diesem Zusammenhang genau darum, deswegen verstehe ich jetzt deine empörte Haltung nicht...
Empört müssen die tausenden von betrogenen vw-diesel-Fahrer sein, die dermaßen angeschis*en werden und wurden!

Im übrigen-ich habe mit keiner Silbe dich persönlich als tüv-Prüfer auf den Post setzen oder angreifen wollen, sondern habe nur auf deinen Post hin eine ernstgemeinte Frage gestellt. Aber ok, dann ist das so...

Gruß

Re: Rund ums Auto

Verfasst: So 5. Feb 2017, 23:05
von NuGuido79
dann mal kurz und deutlich zum "Abgasskandal":

Der TÜV zwingt dich zu gar nichts. (noch nicht) Es gibt derzeit noch keine Entscheidung wie verfahren werden soll und keine Konsequenzen bei der Hauptuntersuchung. Die Motorsoftware wird nicht überprüft. Basis dafür wäre eine gesetzliche Grundlage die noch nicht existiert. Die Hersteller müssten uns Prüforganisationen außerdem die Daten übermitteln welche Fahrzeuge genau betroffen sind, wann die Umrüstung erfolgt sein muss und dann die Möglichkeit das eindeutig zu bestimmen. Erst dann könnte man es als Mangel einstufen. Das wäre aber noch keine Stillegung des Fahrzeugs denn das könnte nur die Behörde veranlassen.

Der Halter ist in der Pflicht den angeordneten Rückruf des KBA zu folgen und damit auch verantwortlich bei Nichtbeachtung für das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

mfg

Re: Rund ums Auto

Verfasst: So 5. Feb 2017, 23:49
von StefanB
NuGuido79 hat geschrieben:So sieht es aus. Es findet eine Abfrage der Steuergeräte statt und entsprechend den von der FSD gegebenen Vorgaben wird wird geprüft ob das System richtig reagiert, beispielsweise ob sich ein per Knopfdruck deaktiviertes ESP beim nächsten Start wieder automatisch aktiviert. Geänderte Kennfelder oder Softwaremanipulationen sind nicht feststellbar solange das Steuergerät bei der OBD Abfrage sich korrekt meldet und bei der Abgasuntersuchung die durchgeführten Prüfbereitschaftstests zeigt[/b].


So stehts geschrieben.

Wenn es denn die Grundlage seitens der Behörde gäbe, müsste der TÜV nachweisen, welche Software aktuell aktiv ist.

Kann er aber nach heutigem Stand nicht, s.o. .

Und selbst wenn : Nach dem TÜV ist vor dem TÜV...
Wenn man nach einem offiziell bestätigten update anschliessend wieder klammheimlich die alte Software aufspielt...

Wenn nach einem Unfall der Sachverständige Reifenart und Profiltiefe checkt, weil das ein ursächlicher Grund für Unfälle sein kann, ist das das eine.
Im Fall des Falles Steuergeräte auslesen, weil Motormanagement-Software ursächlich für einen Unfall ist : Das ist in jedem Fall juristisch fragwürdig.

Stefan

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 19:38
von David 09
NuGuido79 hat geschrieben:dann mal kurz und deutlich zum "Abgasskandal":
...
Der Halter ist in der Pflicht den angeordneten Rückruf des KBA zu folgen und damit auch verantwortlich bei Nichtbeachtung für das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

mfg
Zunächst danke, dass du geantwortet hast. Im Grundsatz ist es genau das, was " mein" tüv-Prüfer auch zu diesem Thema erklärte.
Deinem letzten Satz (s. Oben) kann ich ja grundsätzlich auch folgen, ABER noch einmal:

Das kba bricht m.e. geltendes Gesetz mit diesem rückruf: ein Fahrzeug darf nicht im emissionsausstoß durch Eingriffe ins motormanagement verschlechtert werden, sonst verliert das Fahrzeug seine be, stimmst du mir da zu?
Auch ein gegenrechnen der verbesserung und verschlechterung des schadstoffausstoßes scheidet per gesetzlicher regelung aus, bzw. Ist nicht vorgesehen.
Wenn jetzt also ein Fahrzeug mit der updateSoftware ausgerüstet wird, MÜSSTEN GENAU DIESE FAHRZEUGE BEHÖRDLICHERSEITS "ANGEORDNET" DIE BE VERLIEREN und kein Auto dürfte nach dem update mehr vom Hof fahren, denn nur das ursprungsfahrzeug besitzt die typengenehmigung! Ein Teufelskreis :mrgreen:
Und nun noch kurz zum Begriff der Nötigung, den ich als erfüllt erkenne, wenn ich rechtswidrig zu einer Handlung oder duldung gezwungen werde (das zulassen der Durchführung des eigentlich rechtswidrigen updates, rechtswidrig deswegen, da es emissionswerte co2 massiv verschlechtert), durch Androhung eines empfindlichen Übels (Stilllegung des Fahrzeugs oder aberkennen des tüvs)... :idea:

Dieser ganze Aktionismus ist in deutschland zumindest imho ein unausgegorener quatsch ohne wirklichen Sinn und plan...

Gruß

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 23:58
von NuGuido79
David 09 hat geschrieben: Dieser ganze Aktionismus ist in deutschland zumindest imho ein unausgegorener quatsch ohne wirklichen Sinn und plan...

Gruß
das trifft es ganz gut :D Im Grunde kann man es drehen wie man will. Letztendlich ist man als Kunde nur ein ganz kleines Licht am Ende dieser Kette.

Besonders zum Thema Abgasuntersuchung bei der Hauptuntersuchung sei noch angemerkt, dass die praktisch durchführbaren Messverfahren nicht mit den Anforderungen bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen zu vergleichen sind.
Bei einem modernen Dieselfahrzeug können ohne Leistungsprüfstand keine Stickoxide gemessen werden und auch die Größe und die Anzahl der Partikelemissionen erfordern ganz andere Messgeräte als derzeit bei einer Abgasuntersuchung verwendet werden. Im Moment wird bei der Endrohrmessung bei einem Dieselfahrzeug nach wie vor nur die Trübung des Abgasstroms gemessen, beim Hochbeschleunigen des Motors auf Abregeldrehzahl. Das ist völlig ungeeignet und ein Verfahren welches früher vor vielen Jahren mal sinnvoll war. Es gibt aber nichts anderes und es ist so vorgeschrieben und wird so gemacht.

mfg

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 06:51
von rockyou
Abregeldrehzahl? 8O
Der Motor ist evtl. noch kalt...

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 07:06
von joe.i.m
Das es hier zu Stilllegungen kommen wird, glaube ich ehrlich gesagt bei nüchternder Betrachtung nicht. Grund zur Panik sehe ich auch nicht.
rockyou hat geschrieben:Abregeldrehzahl? 8O
Der Motor ist evtl. noch kalt...
Das ist doch nun schon lange so. Ich hab bis jetzt jedenfalls noch von keinem gestorbenen Diesel wegen erreichen der Abregeldrehzahl gehört.

Gruß joe