Fachkundige und individuelle Beratung ist für uns selbstverständlich - rufen Sie uns an!
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt

...eigentlich nicht zu glauben...

Fragen und Antworten rund um Produkte und Dienstleistungen der Nubert Speaker Factory und Nubert electronic GmbH.
Dueren
Star
Star
Beiträge: 7329
Registriert: Do 13. Jan 2005, 21:55
Wohnort: In Europa

Beitrag von Dueren »

Tyger hat geschrieben:Dass der Händler sich bei schweren Gegenständen um die Logistik kümmern sollte, ist ja verständlich - unverständlich dagegen ist, warum er die Kosten für einen Schraubendreher ebenfalls übernehmen muss, deren Versandkosten bei Rückholung sicher über dem eigentlichen Warenwert liegen.
Darum ist es bei dem von Dir beschriebenen Schraubendreherkauf (geringer Wert) ja auch anders vom Gesetzgeber geregelt - da trägt der Kunde die Versandkosten :wink:

Edit - wurde schon beantwortet
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
Dueren
Star
Star
Beiträge: 7329
Registriert: Do 13. Jan 2005, 21:55
Wohnort: In Europa

Beitrag von Dueren »

M. Bühler hat geschrieben:Hallo te,

auf Wunsch einer Privatnachricht eines Kunden, sollten wir diese Frage beantworten:
„für mich wirkt das jetzt so, als würde Nubert bei einer Rücksendung einen kleinen Vermerk im Kundenkonto machen und der Kunde muss sich dann vor der nächsten Bestellung erstmal rechtfertigen...“
Um Gottes Willen nein – unsere Kunden müssen sich weder rechtfertigen, noch machen wir einen Vermerk bei einer Rücklieferung!

Nochmals zu diesem Thema, wir haben nicht bewusst eine alte Geschichte aufgewärmt, sondern im Gespräch fiel der Satz, dass der alte Woofer besser sei als der Neue – daraufhin haben wir „gezwungenermaßen“ reagiert. Denn wir sind eben nicht ein anonymes Callcenter – bei dem die Ware gar nicht im Vordergrund steht, sondern wir sind die Hotline und Beratungsstelle unserer eigenen Produkte – der Nubert Lautsprecher! Sollten wir im Gespräch also einmal „neugieriger“ erscheinen als vom Kunden gewünscht, sei uns das bitte verziehen...

Ein schönes Wochenende wünscht

das Team der
Nubert Speaker Factory
Martin Bühler
Das finde ich auch vollkommen in Ordnung. Es kommt halt immer mal wieder zu Mißverständnissen - das kann man nicht vermeiden.
Wichtig ist hier nochmals hervorzuheben, dass es sich hier wohl um eine Ausnahme und nicht der Regelfall handelt, denn sonst hätten wir solche Freds öfter. :wink: Liegt wohl sowohl an den Produkten als auch an der kompetenten Beratung per Telefon.
Ich hab nichts zurückgeschickt - Gott sei Dank ist mir Herr Bühler seinerzeit bei einer Reklamation meinerseits sehr kundenfreundlich entgegengekommen :wink:
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
kayano
Semi
Semi
Beiträge: 150
Registriert: Mi 6. Apr 2005, 18:40
Wohnort: Oberallgäu

Beitrag von kayano »

An dieser Stelle bringe ich einfach mal eine Story zur Nubert-Kundenfreundlichkeit an:

Hatte mal einen cs-65 in falscher Farbe geliefert bekommen. Später kam dann irgendwann auch der richtige. Kam glaube ich an einem Freitag. Ich habe den alten dann eingepackt, hatte aber keine Lust, den Karton das ganze Wochenende in der Wohnung stehen zu haben. Habe ihn daher in den Keller gebracht... Wie es so schön heißt: aus den Augen, aus dem Sinn.
Eine ganze Weile später habe ich dann Post non Nubert bekommen, dass sie doch gerne den einen Lautsprecher zurück hätten. Das Dumme war nur, dass mich dieser Brief im Ausland erreichte. Rücksendung war so nicht möglich. Konnte ich mit Herrn Bühler per E-Mail aber netterweise klären. War mein Versäumnis gewesen, aber man hat mir dann eingeräumt, dass ich den LS erst deutlich später nach meiner Rückkehr zurückschicke (Nubert hat drei-vier Monate länger darauf warten müssen...).
Lief gut und freundlich, hätte sicher auch andere Firmen gegeben, mit denen es Ärger gegeben hätte (wenn ich die Ware schon nicht zurückschicke, dann hätte ich sie bezahlen müssen), zumal Herr Bühler nicht mal einen "Beweis" hatte, dass ich wirklich im Ausland war - ich hatte ja nur von web.de aus geschrieben.

Diese Story war für mich ein echter Beweis der Kundenfreundlichkeit, die hier im Forum regelmäßig gelobt wird.
Somit bestelle ich dann gerne bei Gelegenheit noch ein Paar rs-5. Und natürlich den NW AW-55, sobald es ihn denn gibt...
NuVero 10; NuWave CS-65 und RS-5
ta
Star
Star
Beiträge: 971
Registriert: So 29. Aug 2004, 13:05

Beitrag von ta »

Gianni hat geschrieben:
Die NSF wird sich sehr wohl überlegen, ob sie Kunden die am laufenden Band bestellen und wieder zurückschicken, auch zukünftig zu ihren "Kunden" zählen will. Alles andere würde mich doch sehr wundern.
Und nochmal: Wenn ich mir das gesamte Sortiment ein einziges mal bestelle, so bleibt der NSF kaum was anderes übrig, als mir das gesamte Sortiment zukommen zu lassen. Erst wenn ich mehrmals das selbe Produkt bestelle und dann auch immer wieder zurückschicke kann ein Verdacht entstehen, nicht vorher! Des weiteren kann ich sowas dennoch mehrmals tun und zwar über Strohmänner.
Auf gut Deutsch: Wenn ich mir das gesamte Nubert-Sortiment bei mir zu Hause anhören will, so finde ich ein Weg. Da kann die NSF nichts, aber auch gar nichts ändern.
Jeder Onlineshop hat was in den AGB, daß er nicht jeden Kunden nehmen muß.
Bsp:
Mindfactory.de hat geschrieben:§ 2 Vertragsabschluß, Widerruf

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, daß er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchte (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware, gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise ganz oder teilweise anzunehmen. Die unter § 1 Abs. 3 genannte Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Erst mit unserer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung kommt der Kaufvertrag zustande, soweit unsere Annahmeerklärung reicht. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall verpflichtet.
Damit ist klar, erst wenn -in diesem Falle Mindfactory- die Bestellung und den Kunden annimmt, kommt der Kaufvertrag zustande.

Bsp:
AGB der NSF hat geschrieben:Unsere Angebote sind freibleibend.
Siehe zu freibleibend auch hier.

Du machst der NSF das Angebot, ein Boxenpaar zum Preis X abzunehmen, und sie kann sich aussuchen, ob sie es dir schickt.
Gianni
Semi
Semi
Beiträge: 205
Registriert: Fr 6. Jan 2006, 20:04

Beitrag von Gianni »

Hi,

@ Quathuul: Im "Kern" meinen wir dasselbe, wir haben uns halt aneinander vorbeigeredet.

@ ta: Lies Dir doch die posts noch einmal genauer durch... :wink:


Gruss, Gianni
Antworten