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Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 11:13
von Homernoid
Nun ja "Sofort Kauf" hat nun nicht mehr wirklich was von einer "Auktion".
So gesehen gibt es ja nur EINEN Käufer - oder auch nicht.
Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt den TV noch keiner gekauft hat, nun ja, dann sehe ich da kein Problem, diesen Verkauf einzustellen und privat ohne Drittplattform das Teil zu verkaufen.
Was anderes wäre es, wenn schon 3 geboten hätten und ein 4. kommt und will das Teil "unter der Hand" haben und darauf eine "Auktion" abgebrochen wird.
Ich sehe den "Sofort Kauf" wie ne normale "Zeitungsanzeige". Kauft keiner das Teil, dann stelle ich die Anzeige ein und gut ist.
Die Provision hätte ebay eh nicht bekommen, weil ja eben keiner das Teil gekauft hat für den "Sofort kauf preis".
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 11:30
von Dueren
Homernoid hat geschrieben:Nun ja "Sofort Kauf" hat nun nicht mehr wirklich was von einer "Auktion".
So gesehen gibt es ja nur EINEN Käufer - oder auch nicht.
Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt den TV noch keiner gekauft hat, nun ja, dann sehe ich da kein Problem, diesen Verkauf einzustellen und privat ohne Drittplattform das Teil zu verkaufen.
Was anderes wäre es, wenn schon 3 geboten hätten und ein 4. kommt und will das Teil "unter der Hand" haben und darauf eine "Auktion" abgebrochen wird.
Ich sehe den "Sofort Kauf" wie ne normale "Zetungsanzeige". Kauft keiner das Teil, dann stelle ich die Anzeige ein und gut ist.
Die Provision hätte ebay eh nicht bekommen, weil ja eben keiner das Teil gekauft hat für den "Sofort kauf preis".
So sehe ich das auch. Ebay verdient ja trotzdem noch die Einstellgebühr
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 11:42
von olli
Malcolm hat geschrieben:Hast Du in der eBay-Auktion auf einen Privatverkauf hingewiesen und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?
Das ganze war ja nichtmal ein Ebay-Verkauf
Die Kaufbedingungen wurden aber in der Auktion dargestellt.
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 11:48
von boddeker
Homernoid hat geschrieben:Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt den TV noch keiner gekauft hat, nun ja, dann sehe ich da kein Problem, diesen Verkauf einzustellen und privat ohne Drittplattform das Teil zu verkaufen.
Das musst du mir erklären. Du gehst mit ebay einen Vertrag ein, sagen wir mal Einstelldauer des Angebotes 7 Tage.
Und dann verkaufst du am 5.ten Tag, ohne den Vetrag mit ebay gelöst zu haben ( denn es darf nur aus wichtigen Gründen ein Angebot zurückgezogen werden ) direkt an einen Interessenten. Folglich prellst du ebay um seine Provision. Ober hab ich da was nicht mitbekommen? Nach der Logik könnte ja jeder seine Ware bei ebay einstellen und, bei Interesse, dann privat verkaufen. Ebay würde dann nur noch von den Einstellgebühren leben müssen.
Nur weil ebay keine Möglichkeit hat solch einen Vetragsbruch zu prüfen wird es davon weder legaler, noch moralisch anständiger so zu handeln.
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 12:24
von Homernoid
boddeker hat geschrieben:Homernoid hat geschrieben:Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt den TV noch keiner gekauft hat, nun ja, dann sehe ich da kein Problem, diesen Verkauf einzustellen und privat ohne Drittplattform das Teil zu verkaufen.
Das musst du mir erklären. Du gehst mit ebay einen Vertrag ein, sagen wir mal Einstelldauer des Angebotes 7 Tage.
Und dann verkaufst du am 5.ten Tag, ohne den Vetrag mit ebay gelöst zu haben ( denn es darf nur aus wichtigen Gründen ein Angebot zurückgezogen werden ) direkt an einen Interessenten. Folglich prellst du ebay um seine Provision. Ober hab ich da was nicht mitbekommen? Nach der Logik könnte ja jeder seine Ware bei ebay einstellen und, bei Interesse, dann privat verkaufen. Ebay würde dann nur noch von den Einstellgebühren leben müssen.
Nur weil ebay keine Möglichkeit hat solch einen Vetragsbruch zu prüfen wird es davon weder legaler, noch moralisch anständiger so zu handeln.
Wieso gehe ich mit Ebay einen Vertrag ein?
Ich sehe das wie eine Zeitungsannonce. Da stelle ich einen Artikel ein, die Zeitung bekommt die Gebühr dafür (okay, dass wäre dann ein Vertrag).
Der Artikel bleibt SO lange MEIN Eigentum, bis ein Vertrag mit dem KÄUFER zustande gekommen ist. Ebay ist lediglich die Mittlerplattform, mehr nicht, sowie die Zeitung. Dafür bekommt sie eine Einstellungsgebühr und dann im Erfolgsfall die Prov.gebühr (die ich schon fraglich finde, die Zeitung bekommt ja auch nix, wenn ich was erfolgreich verkauft habe). Ebay hat also KEINEN Anspruch auf meinen Artikel.
Die Dauer von 7 Tagen z.B. ist lediglich die "Schaltungsdauer in der Zeitung". Danach richten sich die Einstellungspreise. Mehr nicht.
Nach Deiner Theorie müsste ich ja SO lange meine Artikel bei Ebay einstellen, bis sie verkauft würden. Sowas ist natürlich unsinnig.
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 12:51
von Tardif
Würde sagen, das wir ebay da mal raus lassen. Die verdienen monatlich schon genug an mir.
Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten!!
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 12:52
von Dueren
Ich verstehe beide Interpretationen, würde mich aber eher Homers Auslegung anschließen.
Ebay würde wie Boddeker argumentieren.
Lösen müsste es ein Gericht
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 12:53
von Dueren
Tardif hat geschrieben:Würde sagen, das wir ebay da mal raus lassen. Die verdienen monatlich schon genug an mir.
Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten!!
Wenn Du Glück hast, dann wird dieser Zustand die nächsten 60 Jahre anhalten
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:21
von Graumantel
@Tardif
Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten!!
Meinst Du damit den Käufer?
Sorry dafür, dass es jetzt noch einmal offtopic wird...
@Homernoid
Homernoid hat geschrieben:Wenn also bis zu diesem Zeitpunkt den TV noch keiner gekauft hat, nun ja, dann sehe ich da kein Problem, diesen Verkauf einzustellen und privat ohne Drittplattform das Teil zu verkaufen.
Die e-Bucht ist ein kommerzielles Unternehmen das von den (Verkaufs-)Gebühren lebt. Daher ist es logisch und verständlich, dass eine Umgehung der Gebührenstruktur von Seiten der Verkäufer verhindert werden soll. Theoretisch weiß das jeder Verkäufer, da er vorab den AGB zustimmen muss... Zitat:
"Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können."
Ich sehe das wie eine Zeitungsannonce. Da stelle ich einen Artikel ein, die Zeitung bekommt die Gebühr dafür.
Der Artikel bleibt SO lange MEIN Eigentum, bis ein Vertrag mit dem KÄUFER zustande gekommen ist. Ebay ist lediglich die Mittlerplattform, mehr nicht, sowie die Zeitung.
Bis hierhin laufen wir konform.
Dafür bekommt sie eine Einstellungsgebühr und dann im Erfolgsfall die Prov.gebühr (die ich schon fraglich finde, die Zeitung bekommt ja auch nix, wenn ich was erfolgreich verkauft habe).
Natürlich kann man das fraglich finden. Aber das sind zwei völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle. Für eine Zeitung sind Kleinanzeigen ein Leserservice ("Sperrmüll" und Konsorten einmal ausgenommen), für e-Bucht die Geschäftsgrundlage.
Ebay hat also KEINEN Anspruch auf meinen Artikel.
[klugscheiß]
Deinen Artikel will e-Bucht auch gar nicht sondern die Provision im Falle eines Verkaufs.
[/klugscheiß]
Viele Grüße,
Markus
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:29
von Homernoid
Der Witz dabei ist ja. Selbst Ebay missachtet ihre Regeln, AGB etc. offenbar öfters mal.
Und ein Angebot ist eben ein Angebot und kein Vertrag. Demzufolge kann ich mein Angebot auch zurückziehen, wenn es nicht in Anspruch genommen wird.
Ebay kann mir auch nicht garantieren, dass wer mein Angebot animmt und ich meinen Artikel losbekomme.
Nun. Annoncen sind auch Teil einer Zeitung.
Richtig. Ebay lebt von den Einstellunsgebühren und den Verkaufsprovisionen. Wenn aber nieman mein Artikel kauft, dann hat Ebay nun mal Pech gehabt.