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Verfasst: So 11. Nov 2007, 12:19
von JensII
Mein Beileid, genau deswegen mache ich wo es geht Nachnahmenzahlung oder Abholung.

Und bei ibäh auch nix teures.....
Bei Kleinkram könnte ich einen Verlust verschmerzen, wenn mal 20€ im Wind sind ist das scheibe, aber man überlebt, bei 4stelligen Beträgen, würde ich den Herrn wohl besuchen und mir das Geld eigenhändig wieder holen......

Verfasst: So 11. Nov 2007, 12:53
von hai_vieh71
Ich bin ebay immer sehr kritisch gegenüber gestanden. Allerdings bin ich nicht seit den Anfängen dabei.

Als sicherste Variante gilt bei hohen Geldbeträgen m.M.n. immer noch der Treuhandservice über Illoxx.
Das Geld geht auf ein Treuhandkonto und der Käufer hat 48 Stunden Zeit, nach Erhalt der Ware, zu entscheiden.
Lehnt der Verkäufer diese Zahlungsmethode ab, ist die Auktion für mich uninteressant.
Und dabei spielt es für mich keine Rolle, ob es ein Neuling oder Top-ebayer ist. Es geht letztlich um meine Kohle.
Physbourne hat geschrieben:Danke für eure aufmunternden Worte.
Nun, das waren meine jetzt nicht gerade. Hinterher ist man immer schlauer und bekommt allerlei Ratschläge. :wink:
Ich hoffe aber für dich, das die ganze Sache noch ein halbwegs gutes Ende nimmt und dir bei outbay geholfen wird.

Verfasst: So 11. Nov 2007, 13:00
von JensII
Habe den Thread nicht ganz gelesen, aber kannst du dein Geld von der Bank nicht zurück ziehen lassen?

Verfasst: So 11. Nov 2007, 13:05
von Homernoid
Wenn er Vorauszahlung geleistet hat, dann definitiv nicht!
Was and. wäre, wenn er Lastschrift gemacht hätte, dann ja.
Daher ist ja Vorauszahlung die unsicherste Methode im Bankverkehr. Da ist selbst das Abwickeln über die CC sicherer.

Verfasst: So 11. Nov 2007, 13:06
von PhyshBourne
Ich dachte immer, wenn das Geld auf einem Konto gutgeschrieben wurde, kann es nicht mehr zurückgebucht werden... :?

Verfasst: So 11. Nov 2007, 13:18
von Kat-CeDe
Hi PhyshBourne,
das hat Hommeroid schon perfekt erklärt. Der Begriff Vorauszahlung ist vielleicht verwirrend.

Wenn Du selbst etwas auf ein anderes Konto überweist ist es praktisch wie Zahlung mit Bargeld, d.h. weg ist weg. In extrem seltenen Fällen könnte man innerhalb weniger Stunden seine Bank fragen ob man den Vorgang noch stoppen kann.

Bei Lastschrift kann man bis zu 6 Wochen (?) zurückbuchen lassen.

Vorsicht bei Schecks und Überweisungen aus dem Ausland, die werden meist von der Bank meistens/immer nur unter Vorbehalt gutgeschrieben und das Geld kann nach Monaten noch wieder verschwinden.

Bei der Gelegenheit auch gleich noch eine Kleinigkeit zur EC-Karte. Bei Bezahlung mit Quittung und Unterschrift ist es eine Lastschrift. Bei Bezahlung mit Geheimzahl ist es wie Barzahlung, d.h. wieder weg ist weg.

Ralf

Verfasst: So 11. Nov 2007, 13:20
von 24hours
PhyshBourne hat geschrieben:Ich dachte immer, wenn das Geld auf einem Konto gutgeschrieben wurde, kann es nicht mehr zurückgebucht werden... :?
Ist auch so.

Best wishes,
Michael

Verfasst: So 11. Nov 2007, 13:24
von PhyshBourne
Also nix mit rückbuchen...
Danke.

Verfasst: So 11. Nov 2007, 18:33
von Homernoid
Die Rückbuchung der Lastschrift ist generall an KEIN Datum gebunden! Schon gar nicht an diese ominösen 6 Wochen.
Das ist ein Irrglaube, denn die Kassen versuchen einem dieses jedesmal einzureden. Das ist de facto falsch, da man durchaus auch nach einem Jahr Geld zurückbuchen kann. Wäre ja noch schöner, wenn jemand ne Mio Euro abbucht, ich aber krank bin und nicht mein Konto im Auge haben kann.

Verfasst: So 11. Nov 2007, 18:55
von Mark-Gor
Homernoid hat geschrieben:Wäre ja noch schöner, wenn jemand ne Mio Euro abbucht, ich aber krank bin und nicht mein Konto im Auge haben kann.
WOW! Was man von deinem Konto alles so abbuchen KÖNNTE....