Re: Nuvero10 oder 11,wieso spricht keiner drüber?
Verfasst: Do 30. Dez 2010, 09:13
ja, was die mentalität mancher leute angeht da gebe ich dir recht, das ist traurig. auch ich bin wie du ein fan von neuen und ungebrauchten geräten
Boxen, Tontechnik und Klangphilosophie
https://nubert-forum.de/nuforum/
Ich kann dich insofern beruhigen, dass die Rückläufer alle auf Herz und Nieren überprüft werden, bevor sie erneut versandt werden. Wird da auch nur der geringste Fehler festgestellt, landet die Box in der II. Wahl-Ecke._Richard_ hat geschrieben:Menschen und die gibt es zweifelsohne, die sich einen Schei****** darum kümmern in welchem Zustand sie ein Gerät zurückgeben. Wahnsinnige, die probeweise aberwitzige Pegel auf die Lautsprecher hetzen, nur um zu sehen ob sie das aushalten, in dem Bewusstsein dass sie sie eh zurückschicken.
Bei Nubert habe ich auch keine Bedenken, aber bei den Menschen die solche Angebote schamlos ausnutzen. Habe schon oft gelesen..."Ich weiß nicht welchen AVR ich mir kaufen soll, da bestelle ich mir doch einfach ein paar bei Ama*** und schicke die zurück, die mir nicht gefallen...". Ich weiß nicht ob dies dem ursprünglichen Sinn des Rückgaberechts gerecht wird? Wenn ich mir ein Gerät kaufe, will ich es in dem Bewusstsein tun, dass es neu ist und nicht von irgendeinem dahergelaufenen Hanswurst schlecht behandelt wurde.Stevienew hat geschrieben: Insofern halte ich die Bedenken im Falle NSF also für eher unbegründet
In gewissen Massen entspricht das schon der Intention des Gesetzes. Es sollte damit erreicht werden das der Kunde die gleiche Prüfmöglichkeit hat wie im Ladengeschäft. Ausserdem kann man es auch so sehen das es ein Wettbewerbsausgleich ist, da die Onlineversender sich die Ganzen kosten für Ladenpersonal und Immobile sparen können._Richard_ hat geschrieben:Bei Nubert habe ich auch keine Bedenken, aber bei den Menschen die solche Angebote schamlos ausnutzen. Habe schon oft gelesen..."Ich weiß nicht welchen AVR ich mir kaufen soll, da bestelle ich mir doch einfach ein paar bei Ama*** und schicke die zurück, die mir nicht gefallen...". Ich weiß nicht ob dies dem ursprünglichen Sinn des Rückgaberechts gerecht wird? Wenn ich mir ein Gerät kaufe, will ich es in dem Bewusstsein tun, dass es neu ist und nicht von irgendeinem dahergelaufenen Hanswurst schlecht behandelt wurde.Stevienew hat geschrieben: Insofern halte ich die Bedenken im Falle NSF also für eher unbegründet
Im Ladengeschäft prüfst Du aber nicht 14 bzw. 30 Tage und lässt Deine zerstörerische Brut auf die Ware los.der--badener hat geschrieben:
In gewissen Massen entspricht das schon der Intention des Gesetzes. Es sollte damit erreicht werden das der Kunde die gleiche Prüfmöglichkeit hat wie im Ladengeschäft.