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Meine Frau ist die Beste :-)
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Sofern die gleichgeschlechtliche Ehe der "normalen" Ehe voll gleichgestellt wird, wäre Heirat auch für mich ein Aspekt.
Die unangenehmen Fälle kann man aber auch gut ohne Trauschein regeln. Ich denke da an Patientenverfügung, Vollmacht (Betreuung, Auskunftsrechte, Entscheidungsgewalt bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen etc.) und natürlich Testament - gibt schon mal eine gewisse Absicherung/Beruhigung.
Unser Anwalt meinte im Gespräch zu uns, dass wir bei ihm die jüngsten Mandanten wären (35 & 37), die sich über diese Sachen Gedanken machen und dies auch umsetzen. Ansonsten hat er sehr viele Mandanten, die kurz vor Ultimo erst alles regeln, sozusagen mit dem letzten Atemzug.
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Kann das Testament die Pflichtanteile umgehen? Ich bin mir da nicht so sicher. Ohne Grund kann man ja nicht ein Familienanteil enterben.
Ich meine aber eben auch Rente - und soweit ich weiss gibts Witwenrente nur bei Ehe. Witwer setzt ja per se eine Ehe voraus.
Gruss
Ich meine aber eben auch Rente - und soweit ich weiss gibts Witwenrente nur bei Ehe. Witwer setzt ja per se eine Ehe voraus.
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Bezüglich der Pflichtanteile gibt es reichlich Fallstricke, sofern es umgangen werden soll. Das war aber nicht meine Intention sondern eher die Regelung der gemeinsam angeschaften Vermögensgüter, bei dem nur einer als Eigentümer vermerkt ist, obwohl beide zu gleichen Teilen finanziell beteiligt waren.
Über das Rententhema will ich mich jetzt nicht auslassen.
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Ja, das ist etwas unfair gestaltet. Und der Staat hat keine Lust mehr Renten zu zahlen als notwendig. Gleichgeschlechtliche Ehen in der Rente zu akzeptieren kostet viel Geld.
- CarlTheodor
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Das glaub ich nicht. Jedenfalls dürfte der Betrag, der dafür anfällt im Kontext der gerade in Verteilung befindlichen Wohltaten kaum ins Gewicht fallen. Meiner Ansicht nach ist das eher ein Symbolthema, bei dem ein Teil der Regierungsparteien nicht am konservativen Flügel vorbei kann und die Hoheit über gewissen Stammtischen behalten will. Deshalb lässt man sich das notfalls lieber vom Verfassungsgericht diktieren ...expa hat geschrieben:Gleichgeschlechtliche Ehen in der Rente zu akzeptieren kostet viel Geld.
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Also erwartest du diese Entscheidung früher oder später vom Verfassungsgericht?
- CarlTheodor
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Ja, erwarte ich. Wenn man sich die Rechtsprechung der vergangenen 20 Jahre zu diesem oder ähnlichen Themen anschaut, dann hat das Gericht immer für die Gleichstellung vergleichbarer Sachverhalte entschieden - zuletzt bei der steuerlichen Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften (siehe hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg13-041). Denkt man das konsequent weiter, gilt das auch für die Hinterbliebenenrente: Zwei Personen übernehmen Verantwortung füreinander und dokumentieren dies durch juristische Registrierung ihrer Lebensgemeinschaft, einmal durch Eheschließung und einmal durch eingetragene Lebenspartnerschaft. Beide gehen damit nahezu identische Pflichten ein, erhalten aber nicht die gleichen Rechte - das geht nicht. Wo liegt der Unterschied ? Wenn meine Freundin und ich heiraten, bekommt sie oder ich mal Hinterbliebenenrente. Wenn Hitzlsperger sich verpartnert, bekommt keiner eine Hinterbliebenenrente. Das alte Argument, dass die Hinterbliebenenrente dem Ausgleich dafür dient, dass die Frauen in der Ehe wegen der Aufzucht keine ausreichende Möglichkeit hatten, eigene Versorgungsansprüche aufzubauen, trägt meines Erachtens nicht, weil es a) nicht mehr der Normalfall ist und b) die Hinterbliebenenrente ja ohne Rücksicht auf die Zahl der aufgezogenen Nachkommen gewährt wird.expa hat geschrieben:Also erwartest du diese Entscheidung früher oder später vom Verfassungsgericht?
Gruß CT
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- CarlTheodor
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Re: Meine Frau ist die Beste :-)
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe Blödsinn geschrieben: DIe Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung gibt es schon - siehe hier (im Kleingedruckten von Abs. 4): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html Da sind wir also glücklicherweise schon weiter ...
Die Änderung fällt übrigens in die letzten Monate von Rot-Grün ...
Gruß CT
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Gruß CT
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