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Rund ums Auto

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Marcel123
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von Marcel123 »

Wenigstens hat das Urteil seine Signalwirkung in der Raser-Szene nicht verfehlt, denn wer mit 170km/h durch die Innenstadt fährt und dabei noch jemanden auf dem Gewissen hat, muss seine Einstellung wohl mal gründlich überdenken und dazu werden die beiden Herren jetzt reichlich Zeit haben.....
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Weyoun
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von Weyoun »

CarlTheodor hat geschrieben:Im Übrigen: Vom Führerscheinentzug wg. verkehrsfremden Verstößen halte ich gar nichts. In meinen Augen muss eine Strafe einen Bezug zur Tat haben.
Einerseits stimme ich dir zu, andererseits dürfte z.B. dem "Standard-Steuer-Vermeider" Multimillionär vom Schlage eines Uli Hoeneß ein Führerscheinentzug mehr schmerzen (weil er dann nicht mehr seine 500-PS-Spielzeuge in der Öffentlichkeit bewegen darf) als eine satte Geldstrafe (OK, bei Hoeneß war Knast härter als Führerscheinentzug, aber viele andere bekommen halt nur Bewährung plus Geldstrafe und darüber lachen viele Reiche).

Der Hintergrund für solch eine Forderung dürfte im "Erzieherischen" liegen. :wink:
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CarlTheodor
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von CarlTheodor »

Weyoun hat geschrieben:Der Hintergrund für solch eine Forderung dürfte im "Erzieherischen" liegen.
Ja, aber gerade da sehe ich das Problem: Hat die Strafe keinerlei Bezug zur Tat, wird sie als willkürlich empfunden. Und dann fehlt der Strafe die Akzeptanz - das funktioniert schon bei Kindergartenkindern nicht.

Gruß CT
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von mcBrandy »

Ich finde die Bezeichnung Mord in dem Fall etwas heftig! Weil Mord ist für mich vorsätzlich und mit Absicht. Totschlag eher.
g.vogt hat geschrieben:Höchststrafe ist in solchen Fällen doch der lebenslange Führerscheinentzug. Und den hätte es, so wird die Gutachterin in einem anderen Artikel zitiert, nach schweizer Maßstäben schon viel früher geben können.
Das Problem ist hier, dass diese "Kollegen" dann ins Ausland gehen und sich dort einen neuen besorgen (Führerscheintourismus!). Aber ich bin deiner Meinung mit lebenslanger Führerscheinentzug. Weil sie nicht die Straßenverkehrsregeln in keinster Weise einhalten konnten/wollen!
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Weyoun
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von Weyoun »

Das wird nun wohl auch für die OEMs richtig teuer:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Gericht-b ... 23189.html
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von g.vogt »

CT schrieb: "Wenn ich die Artikel richtig verstehe, waren vorherige Verstöße gegen Verkehrsregeln bekannt. In den Artikeln, die ich gelesen habe, wird aber nicht klar, welche Intensität das hatte.".

Ehe man mit 160 in der Innenstadt bei Rot über die Kreuzung fegt dürfte dem erfahrungsgemäß eine Entwicklung vorangegangen sein, die durchaus auch schon strafbewehrt gewesen sein dürfte.

https://amp.welt.de/amp/vermischtes/art ... erfen.html
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von CarlTheodor »

mcBrandy hat geschrieben:Ich finde die Bezeichnung Mord in dem Fall etwas heftig! Weil Mord ist für mich vorsätzlich und mit Absicht. Totschlag eher.
Da sind die juristischen Definitionen etwas anders als der landläufige Sprachgebrauch. Sowohl Mord als auch Totschlag bezeichnen die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Beim Mord kommen zusätzliche "Mordmerkmale" hinzu, die die Tat besonders verwerflich machen: Heimtücke, Grausamkeit, niedrige Beweggründe, zur Verdeckung einer anderen Straftat, zur Befriedigung sexueller Lust, mit gemeingefährlichen Mitteln.

Was den Vorsatz angeht - wir Juristen kennen da drei Kategorien:

direkter Vorsatz ersten Grades: Absicht, ich töte, weil ich jemanden töten will.
direkter Vorsatz zweiten Grades: Ich handle im sicheren Wissen darüber, dass jemand getötet wird, mache es aber trotzdem.
Eventualvorsatz: Ich weiß, dass als Folge meines Handelns jemand getötet werden kann, nehme das aber billigend in Kauf.

Beim Eventualvorsatz ist die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit (Ich weiß, dass als Folge meines Handelns jemand getötet werden kann, vertraue aber darauf, dass schon nichts passieren wird) manchmal schwierig.

Im vorliegenden Fall haben wir meines Erachtens Eventualvorsatz, ich würde das Verhalten der Täter so interpretieren, dass die den Kick gesucht haben, egal ob was passiert. Dass einer 11 rote Ampeln überfährt und darauf vertraut, dass das schon gut gehen wird, kann ich nicht glauben. Das war eher "SCheiß drauf, wenns passiert, dann passierts!"

Gruß CT
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von Andreas H. »

Marcel123 hat geschrieben:Wenigstens hat das Urteil seine Signalwirkung in der Raser-Szene nicht verfehlt, denn wer mit 170km/h durch die Innenstadt fährt und dabei noch jemanden auf dem Gewissen hat, muss seine Einstellung wohl mal gründlich überdenken und dazu werden die beiden Herren jetzt reichlich Zeit haben.....
DIE beiden Herren vielleicht, aber ob der Rest der "Szene" sich ernsthaft Gedanken macht ??

Vor 2 Wochen hat die Autobahnpolizei (wieder einmal) "Fast & Furious"-Fans mit Schweizer Kennzeichen von der A5 Richtung Freiburg abgefischt.
Einer davon hatte bereits ein Deutschland-Fahrverbot wegen Raserei auf derselben Autobahn !!!
Scheint aber dank (für Schweizer Verhältnisse) lächerlicher Strafen / erschwerter Strafverfolgung kein eklatantes Hindernis darzustellen....
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Lasst den Metal-Thread nicht sterben !!!
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Weyoun
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von Weyoun »

g.vogt hat geschrieben:Ehe man mit 160 in der Innenstadt bei Rot über die Kreuzung fegt dürfte dem erfahrungsgemäß eine Entwicklung vorangegangen sein, die durchaus auch schon strafbewehrt gewesen sein dürfte.

https://amp.welt.de/amp/vermischtes/art ... erfen.html
Also muss man sich vor dem Psychologen nur so präsentieren, dass man sich hoffnungslos überschätzt hat? Und wenn ich dann von "schwierger Familien- und Migrationsgeschichte" lese, wird mir richtig speiübel!
19 Verkehrsordnungswidrigkeiten und vier Vorfälle im Straßenverkehr, darunter Fahrerflucht und ein bedeutsamer Unfall im Jahr 2010. Damals verlor H. bei einem Überholungsmanöver auf regennasser Straße die Kontrolle über seinen Wagen und schlidderte in zwei Fahrradfahrer, die mit leichten Verletzungen davonkamen.
OK, hier hätte man früher sanktionieren können in Form von längerem Führerscheinentzug, da er Wiederholungstäter war.

Was ich aber ablehne: Rotlichtkameras mit inkludierter Geschwindigkeitsmessung! Man darf nur für eine Ordnungswidrigkeit zur gleichen Zeit bestraft werden (entweder bei Rot über die Ampel oder eben bei Geschwindigkeitsüberschreitungen). Was ich aber akzeptieren würde: Beides wird detektiert, aber nur die "höhere" Strafe wird am Ende "berechnet". Bei Tempo 60 über die Ampel innerhalb der Stadt wird also der Rotlichtverstoß geahndet, bei Tempo 170 über die Rote Ampel dann die massive Tempoüberschreitung.
Eine Sache sei ihr in ihren Gesprächen mit H. besonders aufgefallen: Der Angeklagte „externalisiere“ die Ursachen für seine Taten. Schuld hätten demnach immer andere: die anderen Fahrer, die Bremsen, besondere Umstände. „Es gelingt ihm nicht, sich in der Rolle des Täters zu sehen.“

Selbst dieser Unfall habe Hamdi H. nicht wachgerüttelt. „Er glaubt immer noch, dass er ein sehr guter Autofahrer ist und dass das also eigentlich nicht hätte passieren dürfen.“ H. müsse dringend in Therapie. Sein Rückfallrisiko schätzt die Gutachterin als „extrem hoch“ ein.
Fehlende Einsicht selbst nach solch einem Schicksalsereignis ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich hoffe, die haben in der JVA auch ausreichend Therapiemöglichkeiten für die Psyche, denn nach dem Absitzen seiner Strafe dürfte er sonst erneut eine Zeitbombe sein.
Mit einer Einschränkung: Es ist nur ein Nebensatz, aber seine Formulierung steht im Saal wie ein Stolperstein. Als die Gutachterin Hamdi H. bei einem Treffen auf den Mitangeklagten Marvin N. ansprach und darauf, dass diesen eventuell ein geringeres Strafmaß erwarten könnte, soll H. gesagt haben, der andere habe es ja „auch in Kauf genommen“, dass jemand sterben könnte. Auch in Kauf genommen? War es also doch Gleichmut, der ihn in das Rennen trieb?
Widerspricht sich die Gutachterin hier nicht selbst gegenüber dem, was sie zuvor ausgesagt hat? Ist der Täter evtl. nur ein guter Schauspieler?
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g.vogt
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von g.vogt »

Sollte man solche Extremfälle nicht auch im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachten? Ist die Selbstüberschätzung "sportlicher" Autofahrer nicht eher die Regel als die Ausnahme? Genauso wie die Uneinsichtigkeit im Grunde fahruntauglicher Senioren?

"Widerspricht sich die Gutachterin hier nicht selbst gegenüber dem, was sie zuvor ausgesagt hat?"

Nein, ich denke, sie nimmt nur ihre Aufgabe ernst. Man kann niemandem in den Kopf schauen und dann das Urteil aufgrund des Gesamtbildes fällt der Richter.
Setzt die Klangsegel! Auf zu neuen Hörizonten!
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