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g.vogt hat geschrieben:Sollte man solche Extremfälle nicht auch im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachten? Ist die Selbstüberschätzung "sportlicher" Autofahrer nicht eher die Regel als die Ausnahme? Genauso wie die Uneinsichtigkeit im Grunde fahruntauglicher Senioren?
Da gehe ich mit dir konform, obwohl es auch "sportliche Fahrer" gibt, die Tempo 30-Zonen brav einhalten und auf der Autobahn auf Sicherheitsabstand achten. Nur bei freier Strecke lassen sie ihre Pferde vom Zaum. Meist sind das Autofahrer jenseits der 40, die sich während oder nach der Midlife-Crysis Autos à la Golf R kaufen. Die wollen etwas auf "Dicke Hose" machen, sind sonst aber im Straßenverkehr ganz brav.
Was ich auf jeden Fall jedermann empfehlen kann, der Autos mit mehr als 200 PS fährt: Besucht regelmäßig ein Sicherheitstraining!
Das Urteil ist bemerkenswert.
Ohne die genaue Begründung (sowie eigentlich auch zahlreiche Kommentierungen zum Gesetzestext bzw. Auslegung der Tatbestände) zu kennen, mag ich nicht bewerten, ob es nun als Mord oder Totschlag einzustufen ist. Als juristischer Laie sowieso nicht.
Ein mit 160 Sachen durch die Innenstadt rasendes Fahrzeug als gemeingefährliche Mordwaffe einzustufen, finde ich jedenfalls nicht abwegig.
Auf jeden Fall wird das Urteil Signalwirkung haben, wenn es vom BGH entsprechend bestätigt wird.
Wenn man die Kommentare im Netz liest, gewinnt man schon den Eindruck, dass es von der Mehrzahl goutiert wird. Für viele muss wohl doch der Eindruck herrschen, Bagatelldelikte würden hart abgeurteilt und bei Kapitalverbrechen ergehen vergleichsweise milde Strafen. Diesem (eventuell nur gefühlten) Duktus folgt dieses Urteil eben nicht.
Grundsätzlich müsste es im Straßenverkehr aber eine viel größere gesellschaftliche Ächtung von Rowdytum geben. Davon ist Deutschland weit entfernt. Wenn man sich vorschriftsmäßig mit seinem Vehikel bewegt, wird man ja fast überwiegend als gefährliches Verkehrshindernis betrachtet und entsprechend behandelt. Man braucht sich nicht wundern, warum das so ist. Auf die Autobahnen gehört eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung. Meinetwegen 150km/h, das wäre schon mal ein Anfang.
Und in einem entsprechend gemäßigten Verkehrsverhalten würden wohl auch Rentner noch besser mithalten können. Wobei einen wohl ohnehin jede Unfallstatistik Lügen straft, wenn man Rentner wegen ihres gefährlichen Fahrverhaltens vom Verkehr ausschließen wollte....
Andreas H. hat geschrieben:
DIE beiden Herren vielleicht, aber ob der Rest der "Szene" sich ernsthaft Gedanken macht ??
Das würde man sich natürlich wünschen aber die Realität sieht vermutlich anders aus. Vielleicht macht sich ja der eine oder andere doch noch ein paar Gedanken...
Die Gesetzte sollten vielleicht auch noch verschärft werden, denn 400€ Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot sind ja auch nicht gerade eine sehr harte Strafe, für die jungen Raser, die oftmals ihre ganze Kohle in den Wagen stecken.
CarlTheodor hat geschrieben:Im Übrigen: Vom Führerscheinentzug wg. verkehrsfremden Verstößen halte ich gar nichts. In meinen Augen muss eine Strafe einen Bezug zur Tat haben.
Einerseits stimme ich dir zu, andererseits dürfte z.B. dem "Standard-Steuer-Vermeider" Multimillionär vom Schlage eines Uli Hoeneß ein Führerscheinentzug mehr schmerzen (weil er dann nicht mehr seine 500-PS-Spielzeuge in der Öffentlichkeit bewegen darf) als eine satte Geldstrafe (OK, bei Hoeneß war Knast härter als Führerscheinentzug, aber viele andere bekommen halt nur Bewährung plus Geldstrafe und darüber lachen viele Reiche).
Der Hintergrund für solch eine Forderung dürfte im "Erzieherischen" liegen.
In dem von Dir geschilderten Beispiel, würde wohl einfach ein Fahrer eingestellt (sofern noch nicht vorhanden).
Aber der Führerschein tut halt den meisten richtig weh und als "erzieherische" Maßnahme, wenn alles andere nicht fruchtet, warum nicht?
...Auch wenn ich die Urteilsbegründung im einzelnen nicht kenne und damit nicht weiß, welches 211er MordMerkmal hier zog...Mir schei*egal, weil ich das Urteil an sich für gut und richtig halte...
Endlich mal wieder ein Richter, der cojones in der Hose hatte und ein Höchstmaß an Strafe ausschöpft...
Eier hin, Eier her, im weiter oben verlinkten Kommentar ist verständlich erklärt, wieso die Wahrscheinlichkeit, dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird, bei 1:1 liegt.