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Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 13:47
von g.vogt
Da kannste lange warten. Wenn du heute mit dem LKW beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer überrollst kommt regelmäßig nur ne Bewährungsstrafe bei raus.
Und die geldgierigen Spediteure, derentwegen Lkw-Fahrer einpennen und aufs Stauende krachen, die sind auch fein raus.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 14:09
von Weyoun
Und wie willst du dann die Spediteure zukünftig belangen? "Anstiftung zum Mord"?

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 14:17
von rockyou
Soilworker hat geschrieben:Ja, wenn die mit ihren Sommerreifen bei Schnee und Eis mit 160 km/h durch die Stadt fahren...

Mal im Ernst, was möchtest du mit diesem Kommentar aussagen?
Das ist durchaus ernst gemeint. Denk bitte noch mal drüber nach...

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 14:27
von g.vogt
Weyoun hat geschrieben:Und wie willst du dann die Spediteure zukünftig belangen? "Anstiftung zum Mord"?
Nein, oben verlinkter Zeit-Kommentar kritisiert ja, dass es Regelungslücken gibt und man mit Mord eigentlich "am Thema vorbeidiskutiert".
Wirst sehen, im konkreten Fall wird der Eventualvorsatz nicht zu halten sein, und dann kommen da noch höchstens 5 Jahre rum. Wenn es wenigstens für lebenslangen Führerscheinentzug reichen täte...

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 14:36
von Andreas H.
rockyou hat geschrieben:Das ist durchaus ernst gemeint. Denk bitte noch mal drüber nach..
Ich glaube, da stößt er an seine Grenzen.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 15:04
von Soilworker
rockyou hat geschrieben:Das ist durchaus ernst gemeint. Denk bitte noch mal drüber nach...
Deswegen habe ich auch geschrieben "mal im Ernst"...
Füll doch deinen Beitrag mal ein bisschen mehr mit Inhalt.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 18:27
von David 09
g.vogt hat geschrieben: Wirst sehen, im konkreten Fall wird der Eventualvorsatz nicht zu halten sein, und dann kommen da noch höchstens 5 Jahre rum. ...
Mit dem bedingten Vorsatz hätte ich hier angesichts vorheriger 11 roter Ampeln und >150kmh überhaupt keine Probleme! Wenn der hier nicht gegeben ist, wozu dann im Strafrecht noch diese schuldform behalten?
Ich fände es vielmehr interessant (wenn man bei einem so traurigen Hintergrund von "interessant reden" darf), welches MordMerkmal hier zum Tragen kam...? Hier denke ich, muss sich der rechtsgelehrte Gedanken machen...
Eine Frage einer Waffe im waffenrenrechtlichen Sinn muss sich mit. E. IrrelevantEr weise gar nicht stellen...
Die anderen hier herangezogenen "Automordsituationen" wie lkw-Lenker oder sommerreifenimwinterfahrer finde ich mit dem hier in Rede stehenden deliktisch einfach nicht vergleichbar... :?

Dann viel eher:
...Und was ist mit dem "tötungsdelikt" z.n. Der beiden Brandenburger Polizisten? Auch kein Mord? Was dann, Totschlag, fahrlässige Tötung, kv mit Todesfolge, vorsatzdelikt oder etwa fahrlässige Begehung? Gibt bestimmt auch einige, die erklären, dass die Polizisten ja eigentlich aufgrund ihrer Ausbildung sich aus dem gefahrenBereich durch eine gekonnte judorolle hätten bringen können...oh man... :evil:

Gruß

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 18:50
von g.vogt
David 09 hat geschrieben:
g.vogt hat geschrieben: Wirst sehen, im konkreten Fall wird der Eventualvorsatz nicht zu halten sein, und dann kommen da noch höchstens 5 Jahre rum. ...
Mit dem bedingten Vorsatz hätte ich hier angesichts vorheriger 11 roter Ampeln und >150kmh überhaupt keine Probleme!
Warum das so problematisch ist, das ist im verlinkten Kommentar recht gut erklärt. Es kommt dabei eben nicht darauf an, was du oder ich für möglich halten, wenn man 11 rote Ampeln überfährt.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 19:03
von rockyou
Soilworker hat geschrieben:
rockyou hat geschrieben:Das ist durchaus ernst gemeint. Denk bitte noch mal drüber nach...
Deswegen habe ich auch geschrieben "mal im Ernst"...
Füll doch deinen Beitrag mal ein bisschen mehr mit Inhalt.
Das sollte doch klar sein: ist es nur grob fahrlässig, mit Sommerreifen bei Schnee und Eis zu fahren, im Sinne von "wird schon nichts passieren", oder ist es mehr, im Sinne von "und wenn schon".

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 19:31
von David 09
"...der andere habe es ja „auch in Kauf genommen“, dass jemand sterben könnte. ..."

Na was denn nun noch? Alles, was da über selbstüberschätzung und damit Ausschluss des bedingten Vorsatzes dargelegt wird, ist imho ziemlich irrelevant. Ich weiß, was ich davon halte, ist zumindest genauso irrelevant...
Also wenn ich in selbstverherrlichender überschätzung was anstelle, schließt es den Vorsatz aus :?: das kann es doch nicht sein...Das kommt einem schuldausschliesungsgrund schon sehr nahe 8O
Wenn jemand etwas tut, bei dem nach objektiver Würdigung er hätte wissen können, dass es ein schädigenden Ereignis nach sich ziehen kann, handelt nach meiner unmaßgeblichen Meinung zumindest mit bedingtem Vorsatz...
Insofern bleibe ich dabei, zumindest der bedingte Vorsatz liegt hier vor...Wir werden sehen...
Übrigens in dem Fall der getöteten Brandenburger Polizisten sehe ich das nicht so...Hier liegt nach dem, was sich der presse entnehmen ließ, schon imho fast die stärkste Form des vorsatzes vor, Absicht...Aber das wird wohl strafrechtlich unwichtig sein, denn offensichtlich wird hier nach schuldunfähigkeit die Unterbringung inbetracht kommen...
Aber wen interessiert es hier...
Vielleicht ist das Thema hier auch nicht wirklich richtig aufgehoben... :idea:

Gruß