Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !
Verfasst: Mi 7. Nov 2012, 16:36
Aha? Quelle?nubi2011 hat geschrieben:Verschleissartikel, wie Druckköpfe, sind meist ausgenommen.
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Aha? Quelle?nubi2011 hat geschrieben:Verschleissartikel, wie Druckköpfe, sind meist ausgenommen.
Ah, genau. Verschleißteile ist das Zauberwort welches genannt wird von den Herstellern. Zumindest als Begründung.nubi2011 hat geschrieben:Verschleissartikel, wie Druckköpfe, sind meist ausgenommen.
Wenn das so wäre, dann müsste dir jeder Autohändler die Reifen, Bremse und den Auspuff umsonst erneuern, wenn innerhalb 24 Monaten (Neukauf) was kaputt geht. Da aber Reifen und Bremsen bei Vielfahrern im Jahresrhythmus getauscht werden müssen, wären die Händler dann schon längst Pleite. Ich kenne keinen Autohändler, der Gewährleistung auf Verscheißteile gibt und es ist mir auch nicht bekannt, dass man dagegen erfolgreich klagen könnte.urlaubner hat geschrieben:Der Händler kann nichts von der gesetzlichen Gewährleistung ausschließen! Auch keine Verschleißteile. Wenn er es doch tut (Der Versuch durch komische Klauseln in den AGBs ist ja nicht verboten) ist es nicht rechtsgültig und man kann dagegen rechtlich vorgehen und bekommt auch Recht. Aber ob ich sowas bei 20-30€ Teile machen würde...
Das ist dann aber wieder Garantie und nicht Gewährleistung! Gewährleistung ist 2 Jahre, Garantie dann 1 und 5 Jahre...Klaus 5.1 hat geschrieben:Ist im Fensterbau ist es auch oft so.
5 Jahre auf das Fenster und 1 Jahr auf den Motor im Rolladenkasten (hier gemeint Rolladenaufsatzkasten, der ist auf dem Fenster bei Anlieferung schon montiert,
also ein Kaufteil für den Kunden, aber mit unterschiedlichen Gewährleistungszeiten der einzelnen Teile)
urlaubner hat geschrieben:Aha? Quelle?nubi2011 hat geschrieben:Verschleissartikel, wie Druckköpfe, sind meist ausgenommen.
... Ich glaube in der Fensterbranche/Baubranche ist die Gewährleistung gesetzlich doch 5 Jahre. Aber einige Bauteile sind halt ausgeklammert, wie ein Motor.Weyoun hat geschrieben:Das ist dann aber wieder Garantie und nicht Gewährleistung! Gewährleistung ist 2 Jahre, Garantie dann 1 und 5 Jahre...Klaus 5.1 hat geschrieben:Ist im Fensterbau ist es auch oft so.
5 Jahre auf das Fenster und 1 Jahr auf den Motor im Rolladenkasten (hier gemeint Rolladenaufsatzkasten, der ist auf dem Fenster bei Anlieferung schon montiert,
also ein Kaufteil für den Kunden, aber mit unterschiedlichen Gewährleistungszeiten der einzelnen Teile)
LG,
Martin
5 Jahre Gewährleistung aber nur, wenn der Glasbetrieb, der dir die Fenster einbaut, dann noch existiert und nicht insolvent ist. In der Baubranche ist es üblich, Pleite zu gehen, bevor die Gewährleistung erlischt (bei Häusern glaube ich bis 12 Jahre), somit greift in einem solchen Falle nur noch die Garantie vom Hersteller.Klaus 5.1 hat geschrieben:... Ich glaube in der Fensterbranche/Baubranche ist die Gewährleistung gesetzlich doch 5 Jahre. Aber einige Bauteile sind halt ausgeklammert, wie ein Motor.
Wär auch egal, auf jeden Fall gibt es ausgeklammerte Einzelkomponenten ...
Grüße