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Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:31
von boddeker
Homernoid hat geschrieben:Wieso gehe ich mit Ebay einen Vertrag ein? Ich sehe das wie eine Zeitungsannonce.
Was du gerne sehen möchtest ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit dem, was Grundlage der Vereinbarung zwischen ebay und dem Verkäufer ist.
Homernoid hat geschrieben:Dafür bekommt sie eine Einstellungsgebühr und dann im Erfolgsfall die Prov.gebühr (die ich schon fraglich finde, die Zeitung bekommt ja auch nix, wenn ich was erfolgreich verkauft habe). Ebay hat also KEINEN Anspruch auf meinen Artikel.
Natürlich hat ebay keinen Anspruch auf deine Ware

. Aber nur weil es dir nicht passt das ebay eine Provision nimmt, wird deine Argumentation nicht schlüssiger. Abgesehen davon wird
niemand von ebay gezwungen dort irgendetwas zu kaufen oder verkaufen.
Homernoid hat geschrieben:Die Dauer von 7 Tagen z.B. ist lediglich die "Schaltungsdauer in der Zeitung". Danach richten sich die Einstellungspreise. Mehr nicht.Nach Deiner Theorie müsste ich ja SO lange meine Artikel bei Ebay einstellen, bis sie verkauft würden. Sowas ist natürlich unsinnig.
Homer, Disukssionen mit dir sind ermüdend, stets biegst du dir die Wahrheit so wie du sie gerne hättest. Von daher hast du Recht, es ist unsinnig.

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:32
von AndiZ
Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:34
von boddeker
AndiZ hat geschrieben:Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
So is et!
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:39
von Homernoid
boddeker hat geschrieben:Homernoid hat geschrieben:Wieso gehe ich mit Ebay einen Vertrag ein? Ich sehe das wie eine Zeitungsannonce.
Was du gerne sehen möchtest ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit dem, was Grundlage der Vereinbarung zwischen ebay und dem Verkäufer ist.
Homernoid hat geschrieben:Dafür bekommt sie eine Einstellungsgebühr und dann im Erfolgsfall die Prov.gebühr (die ich schon fraglich finde, die Zeitung bekommt ja auch nix, wenn ich was erfolgreich verkauft habe). Ebay hat also KEINEN Anspruch auf meinen Artikel.
Natürlich hat ebay keinen Anspruch auf deine Ware

. Aber nur weil es dir nicht passt das ebay eine Provision nimmt, wird deine Argumentation nicht schlüssiger. Abgesehen davon wird
niemand von ebay gezwungen dort irgendetwas zu kaufen oder verkaufen.
Homernoid hat geschrieben:Die Dauer von 7 Tagen z.B. ist lediglich die "Schaltungsdauer in der Zeitung". Danach richten sich die Einstellungspreise. Mehr nicht.Nach Deiner Theorie müsste ich ja SO lange meine Artikel bei Ebay einstellen, bis sie verkauft würden. Sowas ist natürlich unsinnig.
Homer, Disukssionen mit dir sind ermüdend, stets biegst du dir die Wahrheit so wie du sie gerne hättest. Von daher hast du Recht, es ist unsinnig.

Das ist Käse, weil Ebay selbst nicht so recht weiss, was sie machen. So ist das nun mal.
Die AGB von Ebay sind nicht das gelbe vom Ei und schützen weder Käufer noch Verkäufer.
Ausserdem gab es bis vor kurzem noch die Regel, dass Du, so lange keiner geboten hat, Du das Angebot so zurücknehmen konntest. Du glaubst aber nicht, dass Ebay deswegen die Regeln wegen Käuferschutz geändert hat.

Ebenso kann man ein Mindestgebot festlegen. Wenn das nicht erreicht wird, dann nix Auktion (es sei denn, sie haben das auch schon wieder geändert).
Fest steht, dass Ebay lediglich eine Mittlerplattform ist, mehr nicht!
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:42
von Tardif
So nun habe ich ne Antwort bekommen,
bla bla bla,
die defekte Box lässt er mittels eines Gutachten testen seit wann Sie defekt ist.
Da bei mir noch alles ok war, habe ich mir auch hier nichts vorzuwerfen.
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:46
von Dueren
AndiZ hat geschrieben:Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:47
von Ramius
Tardif hat geschrieben:So nun habe ich ne Antwort bekommen,
bla bla bla,
die defekte Box lässt er mittels eines Gutachten testen seit wann Sie defekt ist.
Da bei mir noch alles ok war, habe ich mir auch hier nichts vorzuwerfen.
Wird denn so ein Gutachten vor Gericht anerkannt? Muß doch vom Gericht in Auftrag gegeben werden bei einem entsprechenden Gutachter oder hab ich das falsch in Erinnerung?
Zudem muß er das Gutachten bezahlen (er hats in Auftrag gegeben)...so Gutachten sind meist teuer, ob er das wirklich macht

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:47
von AndiZ
Gutachten? Gesülze! Hat der ne Ahnung, was ein Gutachten kostet? Außerdem ist es zweifelhaft, ob man feststellen kann, WANN etwas kaputt gegangen ist ...
Lass Dich nicht verarschen! Der will Dich nur "psychisch" unter Druck setzen.
Ich würde definitiv nicht mehr darauf reagieren und abwarten, was kommt. Wahrscheinlich nichts ...
AndiZ
Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:48
von Dueren
Tardif hat geschrieben:So nun habe ich ne Antwort bekommen,
bla bla bla,
die defekte Box lässt er mittels eines Gutachten testen seit wann Sie defekt ist.
Da bei mir noch alles ok war, habe ich mir auch hier nichts vorzuwerfen.
Bla Bla Bla....von dem wirst Du nichts mehr hören. Als wenn er ein Gutachten erstellen lässt. Da würde er schlechtem Geld ja noch gutes hinterherwerfen. Er wollte sich so nur von Dir verabschieden. Gut für Dich
Das das TV nach so kurzer Zeit kaputt ging ist ja auch wirklich ärgerlich - aber darum kauft man ja gebraucht und nicht neu - Preisnachlass gegen Abnutzung und höheres Risiko

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:50
von Homernoid
Düren hat geschrieben:AndiZ hat geschrieben:Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?
Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.