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Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 20:48
von HHO
Ich habe mich durchgelesen.
Wenn ich das richtig verstehe, geht ein Mann ins Kaufhaus und trifft da einen Verkäufer.
Der ist in Wahrheit kein Mitarbeiter des Kaufhauses, sondern lediglich als solcher verkleidet.
Danach wird die Ware, die nicht vorrätig ist mündlich beim Betrüger bestellt.
Dein Freund erhällt keinen Zettl als Bestätigung und verlässt den Markt in gutem Glauben.
Später erhält er ein Paket und bezahlt beim Lieferdienst.
Dann hat er die einzigen Beweise weggeschmissen.
Ganz ehrlich.
Viel blöder kann man sich gar nicht mehr anstellen.
Natürlich ist das auch Pech für deinen Freund.
Andererseits werden viele deinen Fred lesen und sich beim nächsten Einkauf möglicherweise etwas professioneller verhalten.
Ich habe aber auch schon gehört, daß sich Boxen erstmal einspielen müssen.
Vielleicht geht da ja noch was.
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 21:04
von Chris 1990
baerndorfer hat geschrieben:Ich habe mich durchgelesen.
Wenn ich das richtig verstehe, geht ein Mann ins Kaufhaus und trifft da einen Verkäufer.
Der ist in Wahrheit kein Mitarbeiter des Kaufhauses, sondern lediglich als solcher verkleidet.
Danach wird die Ware, die nicht vorrätig ist mündlich beim Betrüger bestellt.
Dein Freund erhällt keinen Zettl als Bestätigung und verlässt den Markt in gutem Glauben.
Später erhält er ein Paket und bezahlt beim Lieferdienst.
Dann hat er die einzigen Beweise weggeschmissen.
Ganz ehrlich.
Viel blöder kann man sich gar nicht mehr anstellen.
Natürlich ist das auch Pech für deinen Freund.
Andererseits werden viele deinen Fred lesen und sich beim nächsten Einkauf möglicherweise etwas professioneller verhalten.
Ich habe aber auch schon gehört, daß sich Boxen erstmal einspielen müssen.
Vielleicht geht da ja noch was.
Ja nur das es tatsächlich ein verkäufer war. Ich hoffe du hast dir mal die Boxen Beng LB 4707 angeschaut .
Da spielt sich nix ein . Irgendwann erwischt es jeden , mal mehr mal weniger.
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 21:12
von horch!
Sind die Verfilmungsrechte an dem Fall eigentlich noch zu haben?
Und: Kannst du mal ein Foto von deinem Kumpel hier rein stellen - dann fällt den Experten vielleicht noch was ein...
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 21:21
von Chris 1990
F++k Er ist Italiener
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 21:23
von Prince666
Chris 1990 hat geschrieben: F++k Er ist Italiener
Schade, dass ich meinen alten Alfa schon verkauft habe. Den hätte mir er sicher als Ferrari abgenommen
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 21:24
von Chris 1990
Das grenzt doch schon an MOBBING !!!
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Mi 20. Feb 2013, 07:08
von mk_stgt
das wär doch mal der "klassiker" für akte x oder wie solche sendungen heißen
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Mi 20. Feb 2013, 07:53
von mcBrandy
mk_stgt hat geschrieben:das wär doch mal der "klassiker" für akte x oder wie solche sendungen heißen
Nö, Ordnungshüter im Vorabendprogramm.
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Mi 20. Feb 2013, 07:54
von mk_stgt
oder so, irgendeine doku-soap wird sich da schon finden lassen ...
wiso im zdf wird da eher abwinken
Re: Über`s Ohr gehauen ???
Verfasst: Mi 20. Feb 2013, 10:33
von Weyoun
aaof hat geschrieben:dimitri hat geschrieben:@aaof: Das zweite Mal in diesem Thread, dass es Grund zum Lachen gibt.
Wieso? Nenne mir einen triftigen Grund für eine Rechtsschutzversicherung? Für Firmen ein Muss und möglicherweise auch für die Leute die z. Bsp. vermieten.
aaof
Wenn man seinen alten Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagen will, dann lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung schon.
In meinem konkreten Fall habe ich so 4.050 € brutto rausgeschlagen!
Und so teuer (2.000 € in 5 Jahren) muss es nicht sein!!! Habe eine Rechtsschutz bei der Sparkassenversicherung OHNE Mindeststreitwert, dafür halt mit 250 € Selbstbeteiligung (die man aber (außer bei Arbeitsrecht in der ersten Instanz) bei gewonnenem Fall wieder zurück bekommt) für rund 275 € im Jahr. Und da ist alles drin (Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietsrecht und privates Recht).
Nur mal so viel zum Thema "Sinnhaftigkeit", denn Ohne die Versicherung hätte ich nicht gegen meinen Ex-Arbeitgeber geklagt, da ja in der ersten Instanz jede Partei die kompletten Verfahrenskosten selber tragen muss.
LG,
Martin