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Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 12:13
von rockyou
Eine Messung aus den Wohnräumen in der Nähe der betroffenen Straßen gibt es wohl nicht, oder? Vermutlich wären die Werte zu harmlos und somit dann nicht politisch nutzbar... wäre aber trotzdem interessant, natürlich nur im Vergleich mit Wohnraummessungen aus unbelasteten Regionen.

Wenn hier oben die dicken Pötte über die Elbe ins Inland schippern, kann das bei Nordwind ganz schön übel stinken und Hustenreiz auslösen. Das ist eine ziemliche Frechheit, was die da wie verbrennen.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 12:14
von StefanB
Weyoun hat geschrieben: Sagen wir mal so, häufig sind das Sozialwohnungen (in Nürnberg leider recht verbreitet, dass die Durchgangsstraßen, an denen es am meisten stinkt, die günstigsten Mieten aufweisen und so häufig sozial schwache Menschen in diesen Wohnungen hausen müssen.
Du meinst sicher finanziell schwache ( sozial sind die anderen oft weit voraus ), und ob die "hausen" oder doch ganz normal wohnen : das so zu urteilen steht dir nicht zu.

Ein Wal z.B. pisst täglich 970 Liter. Urin.

Tut das dem Meer etwas ?

Stefan

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 12:18
von DukeNukem
dimitri hat geschrieben:
StefanB hat geschrieben: An Arbeitsplätzen z.B. sind 20-fach höhere Werte zulässig...
An Industriearbeitsplätzen wohlgemerkt und auch nur maximal 40/h Woche + arbeitsmendizinischer Betreuung. Für alle anderen Arbeitsplätze gilt das nicht.
StefanB hat geschrieben: Wer wohnt denn auf einer Hauptverkehrsstraße ?
Nur weil es in Fulda keine Hauptverkehrsstraße gibt, heißt es nicht, dass es nicht existiert. Man muss nur mal aus dem Auto sehen, wenn man durch München fährt - da sind praktisch immer Wohnungen in den Häusern.
StefanB hat geschrieben:Ein typischer Hochstrom-Hochleistungs-Akku hält so 1000 Zyklen. Ein Auto braucht also bei 10 Jahren Lebens-Erwartung rd. 3 davon
Ebenfalls Schmarrn, wie auch die beiden obigen Aussagen. Ein Kollege fährt seit 5 Jahren eine Tesla mit einer Laufleistung von über 100Tsd km - immer noch mit dem gleichen Akku. Nach deiner Rechnung hätte er schon den zweiten gebraucht.

Wer hier der ideologisch motivierte Esoteriker ist, ist eigentlich glasklar.
Danke dir Dimitri. :)

Du rettest mir den Tag, so bleiben die Argumente wenigstens ausgeglichen.

Aber lassen wir Stefan in seiner kleinen Welt wabern, über den Tellerand hat er noch nicht geschaut. :wink:

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 12:32
von StefanB
DukeNukem hat geschrieben:
Du rettest mir den Tag
get a life

Stefan

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 13:28
von DukeNukem
StefanB hat geschrieben:
DukeNukem hat geschrieben:
Du rettest mir den Tag
get a life

Stefan
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Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 14:45
von Weyoun
StefanB hat geschrieben:Du meinst sicher finanziell schwache ( sozial sind die anderen oft weit voraus ), und ob die "hausen" oder doch ganz normal wohnen : das so zu urteilen steht dir nicht zu.
finanziell und sozial schwach, von beiden ein bisschen. Und ob die darin "hausen"? Ich kann dir mal ein paar Fotos von den Fassaden und Fenstern dieser Wohnungen schicken, da möchtest du definitiv nicht drin wohnen müssen. Die Wohnungen wurden 40 bis 50 Jahre lang auf Verschleiß gefahren.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 17:03
von David 09
...und ein weiteres Urteil rund ums Auto, das ICH nicht nachvollziehen kann... :evil:
Warum schafft der Gesetzgeber dann nicht den "bedingten Vorsatz" ab, wenn es keine Urteile damit gibt...ein Schlag in die Fresse der Hinterbliebenen...
So ct, wieder Zeit zum Kotzen über Meinungsäußerungen eines Dummen und Ungebildeten ...

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 17:25
von g.vogt
David 09 hat geschrieben:...So ct, wieder Zeit zum Kotzen über Meinungsäußerungen eines Dummen und Ungebildeten ...
Gerichtsurteile werden nicht nach Meinung und Moral gefällt. Und wenn du nicht so bockig reagieren würdest, dann hätte CT ja vielleicht sogar Lust, dir das genauer zu erklären. Dabei könnte man glatt noch was lernen...

PS zur Klarstellung: Dass jemand, der so Auto fährt und dadurch einen Menschen zu Tode gebracht hat, so billig davonkommen soll, ärgert mich selbstverständlich auch.

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 17:52
von CarlTheodor
David 09 hat geschrieben:...und ein weiteres Urteil rund ums Auto, das ICH nicht nachvollziehen kann... :evil:
Warum schafft der Gesetzgeber dann nicht den "bedingten Vorsatz" ab, wenn es keine Urteile damit gibt...ein Schlag in die Fresse der Hinterbliebenen...
So ct, wieder Zeit zum Kotzen über Meinungsäußerungen eines Dummen und Ungebildeten ...
Also erstens halte ich Dich weder für dumm noch für ungebildet. Das habe ich Dir schon einmal als PN anlässlich Deiner Reaktionen auf meine Äußerungen im Politikthread geschrieben. Ich bitte Dich, das endlich zur Kenntnis zu nehmen.

Zweitens: Den bedingten Vorsatz kann man gar nicht abschaffen, der steht nämlich in keinem Gesetz. § 15 StGB schreibt nur fest, dass im Grundsatz ausschließlich vorsätzliches Handeln strafbar ist, es sei denn, dass eine Vorschrift ausdrücklich eine Strafandrohung für Fahrlässigkeit vorsieht. Deshalb gibt es fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, aber keine fahrlässige Sachbeschädigung.

Aus dieser Gesetzeslage haben Rechtsprechung und wissenschaftliche Literatur verschiedene Abstufungen von Vorsatz und Fahrlässigkeit entwickelt - nachfolgend grob beschrieben:

direkter Vorsatz 1. Grades: Ich kenne die Folgen meiner Tat und will diese!
direkter Vorsatz 2. Grades: Ich kenne die Folgen meiner Tat. Mir sind diese aber egal.
Eventualvorsatz: Ich weiß, dass meine Tat unter bestimmten Voraussetzungen Folgen haben kann. Ich nehme diese aber bewusst in Kauf.
bewusste Fahrlässigkeit: Ich weiß, dass meine Tat unter bestimmten Voraussetzungen Folgen haben kann. Ich hoffe aber, dass diese nicht eintreten werden.

unbewusste Fahrlässigkeit: Aufgrund vorwerfbar mangelnder Sorgfalt erkenne ich gar nicht, dass mein Verhalten Folgen haben kann.

Im vorliegenden Fall haben die Gerichte die Frage zu klären, ob die Angeklagten mit Tötungsvorsatz handelten. Im Kern geht es um die Abgrenzung zwischen den beiden fettgedruckten Kategorien, die unterschiedliche subjektive Komponente habe ich unterstrichen.

Das erstinstanzliche Gericht hat sich dazu entschieden, aufgrund der krassen Umstände den Tötungsvorsatz zu bejahen. Das bedeutet dann Verurteilung mindestens wg. Totschlag, bei Hinzutreten weiterer erschwerender Umstände, sogenannter Mordmerkmale (hier: das Auto als gefährliches Werkzeug), wegen Mordes. Der BGH hat ganz offensichtlich - ich kenne ja den Wortlaut noch nicht - den Tötungsvorsatz verneint. Damit kommt nunmehr wahrscheinlich eine Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung, maximal 5 Jahre, wobei ich denke, dass das in der Neuverhandlung dann auch ausgeschöpft wird.

Ganz offen - ich war mit dem ersten Urteil sehr einverstanden. Allerdings verläuft die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit hier an einer Linie, die rein subjektiv daran anknüpft, was die beiden Typen sich wohl gedacht haben könnten, als sie losgerast sind. Das ist eine Entscheidung, die alles andere als einfach zu treffen ist, auch unter dem Gesichtspunkt der Regel, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss. Die besagt nämlich, dass ein Tatbestandsmerkmal nur dann zulasten des Angeklagten angewendet werden darf, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen auch sicher bewiesen ist. Nach den ersten Pressemeldungen sagt der BGH ja genau das, nämlich dass in diesem Einzelfall der Vorsatz nicht hinreichend belegt ist.

Deshalb rate ich dazu, die Urteilsbegründung abzuwarten und den Schaum vor dem Mund erstmal wieder abzuwischen.

Hier übrigens eine relativ nüchterne und in meinen Augen sachlich und rechtlich zutreffende Zusammenfassung der Fakten aus der Gutmenschenpresse: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... urteil-auf

EDIT: ... und ganz nebenbei als PS: Selbstverständlich gibt es viele Urteile zum bedingten oder Eventualvorsatz (ist dasselbe). Nur eben nicht in diesem Einzelfall.

Gruß CT

Re: Rund ums Auto

Verfasst: Do 1. Mär 2018, 18:16
von rockyou
Vielleicht sollte der Gesetzgeber mal darüber nachdenken, für diesen Straftatbestand die maximal mögliche Strafe deutlich zu erhöhen. Dann wären solche Klimmzüge nicht unbedingt nötig.