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Rund ums Auto

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CarlTheodor
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von CarlTheodor »

rockyou hat geschrieben:Vielleicht sollte der Gesetzgeber mal darüber nachdenken, für diesen Straftatbestand die maximal mögliche Strafe deutlich zu erhöhen. Dann wären solche Klimmzüge nicht unbedingt nötig.
Lies den Artikel in der Zeit, den ich verlinkt habe. Hat der Gesetzgeber schon, wenn auch außerhalb des Tatbestandes fahrlässige Tötung:
https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html

Ist aber nicht auf Fälle anwendbar, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der Vorschrift liegen. Nennt sich Rückwirkungsverbot.

Gruß CT
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von StefanB »

Dass die beiden Jungs nach maximal 5 Jahren ihr schönes Leben fortsetzen :

Warum denken wir so ?

Weil die beiden Migrationshintergrund haben und das Opfer biodeutsch ist.

Wären die beiden Fahrer Bio-deutsche, das Opfer einer mit so richtig krassem Migrantenpfund :

Da hätten wir Angst um die Jungs, spätestens so um deren Entlassungszeitpunkt...

Und diese fehlenden Eier ( Danke Olli ) nutzen andere, z.B. Putin oder Erdogan, leidlich aus....

Stefan
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von rockyou »

@CT: Ok. Da geht es ja aber nur um Autorennen, in anderen Grenzfällen bleibt es beim Alten.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von g.vogt »

StefanB hat geschrieben:Dass die beiden Jungs nach maximal 5 Jahren ihr schönes Leben fortsetzen :

Warum denken wir so ?

Weil die beiden Migrationshintergrund haben und das Opfer biodeutsch ist.
Dazu fällt mir nur ein: "Was ich selber denk und tu, trau ich andern Leuten zu.

Und zu dem Rest schweigt des Sängers Höflichkeit...
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g.vogt
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von g.vogt »

rockyou hat geschrieben:@CT: Ok. Da geht es ja aber nur um Autorennen, in anderen Grenzfällen bleibt es beim Alten.
Du hast es wohl nur bis zur Überschrift des § 315d StGB geschafft. Ein bisschen weiter gefasst ist das schon.

Aber Strafrecht ist eben auch keine stellvertretende Rache. Aus dem Bauch heraus würde ich jeden Rentner wegsperren, der den Schulterblick nicht hinbekommt und nen Radler über den Haufen fährt, und jeder Lkw-Fahrer, der beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer tot fährt, könnte meinetwegen im finstersten Loch verrotten. Aber so funktioniert es nun einmal nicht in einer Zivilgesellschaft. Und das Strafrecht ist da wohl auch etwas gegen das Zivilrecht abgewogen, denn ein lebenslang Inhaftierter hat erst recht keine Möglichkeit, dem Opfer wenigstens Schadenersatz zu leisten.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von rockyou »

Die paar Sätze schaffe ich gerade so eben noch... :roll:
mir ging es auch um ähnliche Situationen, die nicht den Straßenverkehr betreffen, sondern z.B. Waffenbesitz (oder -verlust) u.ä.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von StefanB »

g.vogt hat geschrieben: und jeder Lkw-Fahrer, der beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer tot fährt, könnte meinetwegen im finstersten Loch verrotten.
Vorausgesetzt, er macht es absichtlich, könnte man folgen.

Wer aber hat das schonmal absichtlich gemacht ? Solche Unterstellungen sprechen Bände...was ich selber denk und tu'....

Ein solcher Unfall ist traumatisch und kein willfähriges Ereignis oder Ort für Prinzipien-Reiter.

Hier ist der gesunde Menschenverstand, der aber nicht jedem gegeben ist, gefragt.

Ich habe die rd. 15 Jahre, die ich ausgiebig sportiv auf 2 Rädern verbrachte, gewusst, wann ich besser vorausschauend defensiv fahre und im Zweifel auch mal zurückstecke, jedenfalls wenn mir mein Leben lieb ist. Weil ich kein schützendes Blech um mich habe.

Natürlich gibt es Menschen, die im Zweifel in zehntelsekunden sich aus Ego-Problemen dafür entscheiden, sogar ihr Leben in die Wagschale zu werfen : mit solchen sich bewusst dumm verhaltenden Dummköpfen muss und kann man aber leben.

Stefan
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von CarlTheodor »

Hier noch ein sehr schöner Kommentar zum gestrigen Thema, in dem die fließenden Grenzen zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit noch einmal herausgearbeitet werden:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht

Darin wird auch herausgearbeitet, dass der Fall nicht zu Ende ist und dass als Resultat der verordneten Neuverhandlung durchaus erneut eine Verurteilung wg. vorsätzlicher Tötung (also Totschlag oder Mord) herauskommen könnte.

Für die am Ende geäußerte Idee, in Fahrlässigkeitsparagraphen eine Strafverschärfung bei Leichtfertigkeit einzubauen, hätte ich eine gewisse Sympathie. Für die von @rockyou hier geäußerte Idee
rockyou hat geschrieben:mir ging es auch um ähnliche Situationen, die nicht den Straßenverkehr betreffen, sondern z.B. Waffenbesitz (oder -verlust) u.ä.
einer allgemeinen Strafverschärfung für Fahrlässigkeitsdelikte weniger. Da muss man sich einfach vor Augen führen, dass der Grundgedanke des Strafrechts zunächst ist, Vorsatztaten zu bestrafen. Die Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten ist also die Ausnahme wie schon weiter oben geschrieben. Das Unwerturteil ist deutlich geringer - auch, weil Fahrlässigkeitsdelikte wie fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Brandstiftung im Kern Dinge sind, die jedem passieren können, wenn er mal unachtsam ist. Und wer ist schon immer achtsam ...? Die aus dem Straßenverkehr bekannten Beispiele des Radfahrers/Fußgängers im toten Winkel, der geöffneten Autotüre, in die der Radfahrer reinknallt oder der unangepassten Geschwindigkeit belegen das. Der Autofahrer, der behauptet, ihm könne das nicht passieren, lügt.

Und deshalb ist richtig, was @g.vogt sagt - das Strafrecht dient der Abschreckung, der Sühne, der Resozialisierung, aber eben nicht der Rache.

Gruß CT
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von rockyou »

Grundsätzlich bin ich da ja bei dir.
Aber es sollte einen größeren Spielraum für die Gerichte geben, weil in bestimmten Bereichen wie eben Waffenbesitz der Anspruch an Vermeidung von Fahrlässigkeit noch viel höher sein muss als z.B. beim linksabbiegenden LKW, wo ja jeder beteiligte Verkehrsteilnehmer auch für sich selbst verantwortlich ist und entsprechend Vorsicht warten lassen kann.
Wenn aber jemand den Schlüssel für seinen Waffenschrank verliert und es zu ungeahnten Folgen führt, ist das meiner Meinung nach doch erheblich anders zu bewerten.
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Re: Rund ums Auto

Beitrag von CarlTheodor »

@rockyou: Ich kenne mich im Waffenrecht überhaupt nicht aus. Deshalb weiß ich nicht, ob es dort zutrifft oder nicht - aber man sollte den Blick da nicht nur auf das StGB lenken. Es gibt zahlreiche Strafvorschriften außerhalb des StGB in Spezialgesetzen - mir spontan einfallende Beispiele sind die Straftatbestände wg. Bilanzfälschung/Manipulation im Handelsgesetzbuch, die Insolvenzverschleppung in der Insolvenzordnung oder aber Insiderhandel / Kursmanipulation in den Kapitalmarktgesetzen. Das bekannteste Spezialgesetz ist wohl das BtMG ("Betäubungsmittelgesetz").

Ich würde mich nicht wundern, wenn das Waffenrecht solche Vorschriften auch kennt und deshalb nicht auf allgemeine Regelungen aus dem StGB angewiesen ist.

EDIT: Konnte das Nachschauen doch nicht lassen. Hier in § 51/52 gucken: https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... index.html
Das sollte alle Deine Bedürfnisse abdecken. Ganz wichtig: Wenn ein Verstoß gegen diese Vorschriften z.B. mit fahrlässiger Tötung zusammentrifft, gibt's eine Gesamtstrafe aus beiden Delikten. Damit gelten u.U. die Höchstgrenzen anders.

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