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Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe
Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?Homernoid hat geschrieben:Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.Düren hat geschrieben:Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?AndiZ hat geschrieben:Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
.....und Du bemerkst es nicht......
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..............ein Alptraum.............
Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.Düren hat geschrieben:Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?Homernoid hat geschrieben:Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.Düren hat geschrieben: Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?
Wir reden aneinander vorbei. Nach der Laufzeit macht ein zurückziehen keinen Sinn mehr weil es nichts mehr gibt was man zurückziehen kannHomernoid hat geschrieben:Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.Düren hat geschrieben:Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?Homernoid hat geschrieben: Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.


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*kopfpatsch*Düren hat geschrieben:Wir reden aneinander vorbei. Nach der Laufzeit macht ein zurückziehen keinen Sinn mehr weil es nichts mehr gibt was man zurückziehen kannHomernoid hat geschrieben:Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.Düren hat geschrieben: Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?![]()
Du hast Recht. Klar.

Na. NACH der Laufzeit ist doch eh schnuppe. Dann ist ganz regulär das Angebot abgelaufen.
Ebay erzählt zwar was von "verbindlichen" Angeboten, aber duldet so einiges auf ihrer Plattform.

- Tardif
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Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.
Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.
Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.
Samsung 52F96,
nuBox 2x 681, 2x DS-301, CS-411, AW991
Onkyo TX NR929, Sony PlayStation 3, Panasonic DMP-BD35
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WAS ja z.B. witzig wäre. Denn dann müsste man Ebay heranziehen, weil sie den Verkauf nicht unterbunden haben.Tardif hat geschrieben:Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.
Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.
So gesehen hätten sie gegen ihre Regeln, AGB UND gegen diverse Gesetze selbst verstossen!
Demzufolge dürfte es dieses bei Ebay nicht geben.
