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Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:51
von Tardif
So sieht es aus. Ich habe auch auf diese email nicht mehr reagiert.
Habe meinen Standpunkt klar gemacht und aus, ende.

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:52
von Dueren
Homernoid hat geschrieben:
Düren hat geschrieben:
AndiZ hat geschrieben:Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?
Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.
Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:56
von Homernoid
Düren hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben:
Düren hat geschrieben: Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?
Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.
Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?
Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:57
von Dueren
Homernoid hat geschrieben:
Düren hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben: Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.
Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?
Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.
Wir reden aneinander vorbei. Nach der Laufzeit macht ein zurückziehen keinen Sinn mehr weil es nichts mehr gibt was man zurückziehen kann :lol: :lol:

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:01
von Homernoid
Düren hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben:
Düren hat geschrieben: Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?
Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.
Wir reden aneinander vorbei. Nach der Laufzeit macht ein zurückziehen keinen Sinn mehr weil es nichts mehr gibt was man zurückziehen kann :lol: :lol:
*kopfpatsch*

Du hast Recht. Klar. :lol:

Na. NACH der Laufzeit ist doch eh schnuppe. Dann ist ganz regulär das Angebot abgelaufen.
Ebay erzählt zwar was von "verbindlichen" Angeboten, aber duldet so einiges auf ihrer Plattform. :roll:

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:01
von Tardif
Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.

Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:02
von Tardif
war zu langsam

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:02
von Dueren
Homernoid hat geschrieben:
Du hast Recht. Klar. :lol:
Jubel :!: :lol: :lol: :lol:

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:03
von Homernoid
Düren hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben:
Du hast Recht. Klar. :lol:
Jubel :!: :lol: :lol: :lol:
:P :lol:

@Tardif

Ja. War meilenweit weg....

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:05
von Homernoid
Tardif hat geschrieben:Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.

Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.
WAS ja z.B. witzig wäre. Denn dann müsste man Ebay heranziehen, weil sie den Verkauf nicht unterbunden haben.
So gesehen hätten sie gegen ihre Regeln, AGB UND gegen diverse Gesetze selbst verstossen!
Demzufolge dürfte es dieses bei Ebay nicht geben. :wink: