Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 13:51
So sieht es aus. Ich habe auch auf diese email nicht mehr reagiert.
Habe meinen Standpunkt klar gemacht und aus, ende.
Habe meinen Standpunkt klar gemacht und aus, ende.
Boxen, Tontechnik und Klangphilosophie
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Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?Homernoid hat geschrieben:Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.Düren hat geschrieben:Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?AndiZ hat geschrieben:Ausschlaggebend ist in diesem Fall, ob Tardif das Angebot während oder nach der Laufzeit zurückgezogen hat.
Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.Düren hat geschrieben:Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?Homernoid hat geschrieben:Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.Düren hat geschrieben: Nach der Laufzeit kann man doch nichts mehr zurückziehen. Wie soll das denn gehen?
Wir reden aneinander vorbei. Nach der Laufzeit macht ein zurückziehen keinen Sinn mehr weil es nichts mehr gibt was man zurückziehen kannHomernoid hat geschrieben:Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.Düren hat geschrieben:Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?Homernoid hat geschrieben: Wenn es geht, kann es NICHT gegen die Ebay AGB verstossen.
*kopfpatsch*Düren hat geschrieben:Wir reden aneinander vorbei. Nach der Laufzeit macht ein zurückziehen keinen Sinn mehr weil es nichts mehr gibt was man zurückziehen kannHomernoid hat geschrieben:Doch. Kann man. Man muss wohl lediglich n "Formular" ausfüllen. Die AGB weisen logischerweise auf bereits bestehende Gebote hin. Darum geht es aber nicht. Hier wurde niemand geschädigt. Folglich ist es legitim.Düren hat geschrieben: Nach der Laufzeit ist das Angebot doch gar nicht mehr sichtbar - WIE kann es dann zurückgezogen werden?![]()
JubelHomernoid hat geschrieben:
Du hast Recht. Klar.![]()
Düren hat geschrieben:JubelHomernoid hat geschrieben:
Du hast Recht. Klar.![]()
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WAS ja z.B. witzig wäre. Denn dann müsste man Ebay heranziehen, weil sie den Verkauf nicht unterbunden haben.Tardif hat geschrieben:Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.
Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.