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Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:07
von Tardif
Homernoid hat geschrieben:
Tardif hat geschrieben:Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.

Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.
WAS ja z.B. witzig wäre. Denn dann müsste man Ebay heranziehen, weil sie den Verkauf nicht unterbunden haben.
So gesehen hätten sie gegen ihre Regeln, AGB UND gegen diverse Gesetze selbst verstossen!
Demzufolge dürfte es dieses bei Ebay nicht geben. :wink:
Nun gehtŽs aber zu weit!! Ich find ebay gut. Muss ja meine DvDŽs immer mal wieder loswerden um Geld für neue zu haben!!

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:11
von Graumantel
@Tardif
die defekte Box lässt er mittels eines Gutachten testen seit wann Sie defekt ist.
Da bei mir noch alles ok war, habe ich mir auch hier nichts vorzuwerfen.
Ich denke, er war vorab bei Dir um sich das Gerät anzusehen? Wenn die Box zu diesem Zeitpunkt noch in Ordnung war und der Verkauf kurz darauf erfolgte, hast Du nix zu befürchten. Abgesehen davon ist es sowieso seltsam, Dir ewas anhängen zu wollen, wenn der Fernseher bei ihm bereits vier Wochen problemlos lief. :roll:

Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:15
von Dueren
Tardif hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben:
Tardif hat geschrieben:Ihr beiden redet aber wirklich aneinander vorbei.

Wenn ein Angebot abgelaufen ist, ist es auch zu ende. Dann kann man ja nicht mehr bieten, folglich auch nicht zurücknehmen.
Nur ebay kann die dann noch löschen, wenn z.B. 18er DvDŽs verkauft wurden.
WAS ja z.B. witzig wäre. Denn dann müsste man Ebay heranziehen, weil sie den Verkauf nicht unterbunden haben.
So gesehen hätten sie gegen ihre Regeln, AGB UND gegen diverse Gesetze selbst verstossen!
Demzufolge dürfte es dieses bei Ebay nicht geben. :wink:
Nun gehtŽs aber zu weit!! Ich find ebay gut. Muss ja meine DvDŽs immer mal wieder loswerden um Geld für neue zu haben!!
Ebay wird zum Apple :lol: :lol:
Weiss nicht ob Du das schon verstehen kannst Tardif :lol:

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:16
von Tardif
Graumantel hat geschrieben:@Tardif
die defekte Box lässt er mittels eines Gutachten testen seit wann Sie defekt ist.
Da bei mir noch alles ok war, habe ich mir auch hier nichts vorzuwerfen.
Ich denke, er war vorab bei Dir um sich das Gerät anzusehen? Wenn die Box zu diesem Zeitpunkt noch in Ordnung war und der Verkauf kurz darauf erfolgte, hast Du nix zu befürchten. Abgesehen davon ist es sowieso seltsam, Dir ewas anhängen zu wollen, wenn der Fernseher bei ihm bereits vier Wochen problemlos lief. :roll:

Viele Grüße,
Markus
Ich denke auch mal, er klammert sich an seinen letzten Strohhalm und hofft das ich Angst bekomme und seinen Forderungen zustimme. So weit wird es aber ncht kommen.
Es ist immer schwierig bei solchen Anschuldigungen ruhig zu bleiben. Aber wie schon oft geschrieben, ich habe mir ja nichts vorzuwerfen.

Achso, wer sich das Corpus delikit mal anschauen möchte, kann es in meiner Galerie sehen :lol:

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 14:25
von Homernoid
Düren hat geschrieben:
Tardif hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben: WAS ja z.B. witzig wäre. Denn dann müsste man Ebay heranziehen, weil sie den Verkauf nicht unterbunden haben.
So gesehen hätten sie gegen ihre Regeln, AGB UND gegen diverse Gesetze selbst verstossen!
Demzufolge dürfte es dieses bei Ebay nicht geben. :wink:
Nun gehtŽs aber zu weit!! Ich find ebay gut. Muss ja meine DvDŽs immer mal wieder loswerden um Geld für neue zu haben!!
Ebay wird zum Apple :lol: :lol:
Weiss nicht ob Du das schon verstehen kannst Tardif :lol:
A wa. Seit wann darf sowas verkauft werden bei Ebay?
Grundsatz

Es ist verboten, folgende Trägermedien (z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audio- und Videokassetten, DVDs, CDs oder CD-Roms) auf dem eBay-Marktplatz anzubieten:
jugendgefährdende (indizierte) Trägermedien
schwer jugendgefährdende Trägermedien
Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
Trägermedien, die mit "Freigabe ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind
Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind

Verfasst: Fr 11. Mai 2007, 15:36
von Graumantel
Homernoid hat geschrieben: A wa. Seit wann darf sowas verkauft werden bei Ebay?
Wenn Du mit "sie" FSK-18 DVDs meinst: Dürfen sie nicht. :)
Das hat Tardif ja auch (leicht missverständlich) geschrieben. Such mal im Kern deines Zitat-Zitat-Zitat-Zitats. :wink:
Oder meinst Du, dass der Verkauf von Äpfeln in der e-bucht verboten ist :?: :wink:

Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Sa 12. Mai 2007, 10:42
von Joust
vielleicht solltest nicht du angst haben sondern dein käufer.soweit ich weis gilt das schon als drohung die sache mit dem staatsanwalt....

Verfasst: Sa 12. Mai 2007, 10:52
von boddeker
Düren hat geschrieben:
Homernoid hat geschrieben:
Du hast Recht. :lol:
Jubel :!: :lol: :lol: :lol:
8O *nichtglaubkopfschüttel* :lol: :wink: