Verfasst: Mo 8. Okt 2007, 23:05
Hmm, normalerweise drück ich mich ja vor solchen Diskussionen, aber Dein Beitrag ist so provokativ, dass ich versuchen möchte, das etwas "geradezurücken".
Und diesbezüglich gibt es eine Rechtssprechung:
Viele Grüße
-Knut
Eine vielleicht etwas provokative Einleitung, oder meinst Du nicht?zorromaster hat geschrieben: Ich glaub's nicht, was ich da lesen muss. Hier träumen etliche vom warmen Eislutscher.
Das ist eine unzulässige Generalisierung. Es geht hier weder um generell feierabends noch sieht die "Nubert-Gemeinde" das so oder scheint das so zu sehen. Es sei denn Du möchtest von den (optimistisch geschätzten) 50 Leuten, die hier ihre Meinung kundgetan haben, auf alle Nubertbesitzer schließen.zorromaster hat geschrieben: Die liebe Nubert-Gemeinde scheint ja davon auszugehen, dass 90 Prozent der Bevölkerung ein bis drei Subwoofer im Wohnzimmer verteilt habe und der gesellschaftliche Konsens herrsche, sich feierabends mit 90 Dezibel ein, zwei Filme reinzuziehen.
Das Grundgesetz hat damit überhaupt nichts zu tun. Das Grundgesetz legt im die Rechte fest die jeder Mensch und spezieller jeder Staatsbürger (gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt (=dem Staat) hat (vgl. Wikipedia). Hat also hiermit allenfalls eingeschränkt zu tun, nämlich hinsichtlich der Frage inwieweit der Staat durch Ordnungsmaßnahmen in das Leben des Einzelnen eingreifen darf/dürfte. Das führt allerdings ins Philosophische...denn in diesem Fall wäre die Frage inwieweit der Staat berechtigt wäre entweder SKL320's Rechte auf freie Entfaltung oder die seiner Nachbarn zu beschneiden.zorromaster hat geschrieben: Und, lieber SLK320, das Grundgesetz existiert leider noch nicht, das dir erlaubt, deinem Hobby zu frönen und gleichzeitig deinen Nachbarn das unendliche Glücksgefühl aufzwingt, mitzuhören und raten zu dürfen, welche DVD du gerade eingelegt hast. Der Zustand des Gebäudes ist in diesem Fall irrelevant. Sobald sich die Mitbewohner gestört fühlen, hast du Pause.
Und diesbezüglich gibt es eine Rechtssprechung:
Und man kann hier wohl kaum (!) geltend machen, dass SKL320 nicht bereit gewesen wäre - insbesondere unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten - seinen Heimkinokonsum auf ein vernünftiges Maß zu beschränken (Einstellung des Rotel, Bemerkung der Schwiegermutter, siehe seine vorherigen Posts).http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Zimmer.htm.ver3.html hat geschrieben: Nachdem zwei Bewohner eines Mehr-Familienhauses einen Vergleich geschlossen hatten, in dem sich der Musikliebhaber verpflichtete, Musik grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke zu hören, definierte jetzt das Landgericht Hamburg (317 T 48/95), was eigentlich unter Zimmerlautstärke zu verstehen ist.
[..]
"Zimmerlautstärke" setzt aber nicht voraus, "daß sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muss dem Mieter einer Wohnung möglich sein. Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten. Bei dieser Abgrenzung ist sowohl auf Seiten des Musikhörers als auch des Nachbarn auf die Person eines vernünftigen Mitbewohners abzustellen. Der Wunsch auf originalgetreuen Musikempfang, der einem Konzerterlebnis nahe kommt, ist ebenso wenig ausschlaggebend, wie eine besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf der anderen Seite."
Auch wenn Dein Einwand im Kern völlig berechtigt ist und im Übrigen auch bereits gebracht wurde, finde ich die Formulierung dermaßen polemisch, dass Du Dich kaum über eine entsprechende Reaktion wundern darfst/dürftest...zorromaster hat geschrieben: [..] Sorry, wenn dein Anwalt sagt, du bist da im Nullkommanix wieder raus - noch dazu mit allen Kosten, die dir ruckzuck ersetzt werden, dann ist der gute Junge entweder auf Koks oder hat sonst nur Mandanten, bei denen etliche Tausend Euro für Prozesskosten ohnehin in der Kaffeekasse liegen. Du solltest ihn mal fragen, ob er auf sein Honorar verzichtet, falls ihr verliert.
Das ist so schlicht und ergreifend falsch. Ob er die Wohnung billiger bekommen hat oder nicht ist völlig unerheblich. Für einen Betrug stellt sich zunächst alleine die Frage, ob der Verkäufer den Mangel kannte und verschwiegen hat. Wenn ja, ist der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Für das zivilrechtliche Verfahren ist das - wie erötert - hilfreich aber nicht zwingend entscheidend. Hier ist die Frage ob das Gericht anerkennt, dass SKL320 die Wohnung unter einer gegebenen Annahme gekauft hat - also die Schallisolierung implizit teil des geschlossenen Vertrags war. Wie genau und warum dann entschieden wird weiss ich nicht, aber definitiv ist das unabhängig vom Preis den der Verkäufer bezahlt und den er verlangt hat. Beispiel? Ganz einfach, ich kaufe einen Neuwagen, habe einen Unfall, repariere den, verschweige ihn beim Verkauf (Wiederverkaufspreis < Kaufpreis) und habe als Verkäufer trotzdem ein Problem. Punkt.zorromaster hat geschrieben: Ich verstehe nicht, wieso du den Vorbesitzer in die Pflicht nehmen willst. Für Baumängel ist der Bauträger haftbar, niemand sonst. Den Vorbesitzer kriegst du nur vor Gericht, wenn er
1.ein ganz böser Junge ist, der
2.die Wohnung aufgrund des Mangels billig gekriegt hat und dir dann teuer weiterverscherbelt hat
Ja. Weil Schadensersatz vom entstandenen Schaden, nicht von der Absicht abhängt. Beispiel? Ich möchte Dir helfen und wasche Dein Auto - mit Stahlwolle. Der Lack ist zerkratzt. Werde ich verknackt? Ja. Ich habe einen Schaden produziert. Die Motivation ist unerheblich.zorromaster hat geschrieben: Jetzt glauben wir mal an das gute im Menschen, wonach der Vorbesitzer zwar wusste von diesem Mangel, aber die Schwere dieses Mangels ist ihm nie bewusst geworden, weil er nie Musik hörte und sich die Nachbarn nie beschwerten, und er kann glaubhaft machen, er habe stets im guten Glauben gehandelt beim Kauf und Verkauf der Wohnung und schließlich sei er ja selbst ein Opfer, weil ihn der Bauträger damals über den Tisch gezogen . . .
Wird ihn das Gericht zu vollem Schadenersatz verdonnern?
Auch diesen Einwand/Hinweis haben bereits einige formuliert. Nur eben etwas weniger drastisch und polemisch. Warrum also tust Du so?zorromaster hat geschrieben: Sorry für meine Miesmacherei. Es ist zu hoffen, dass du ohne nennenswerten Verlust aus der Sache raus kommst. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es schnell gehen wird. Falls doch, wäre das ein Wunder biblischen Ausmaßes. Da kannst du im Guinnes Buch der Rekorde gleich den zweiten Platz beantragen - nach der Jungfrau, die schwanger geworden ist.
Viele Grüße
-Knut