Das sind Verwaltungsgerichte, die leider bislang das Zustandekommen der Messergebnisse nicht überprüft haben. Überforderung? Nicht zuständig? K.A.Indianer hat geschrieben:die Gesetzeslage ist seit fast 10 Jahren genau so wie sie ist, jetzt wird sie angewandt, keinerlei Überraschungen, viele Gerichte kommen unabhängig voneinander zu konsistenten Ergebnissen, also keine Beugung weit und breit …
Und willkürliche Grenzwerte, die wissenschaftlich unsinnig sind, führen das Recht ad absurdum, das Recht wird quasi zum Selbstzweck. Berühmtestes Beispiel ist wohl die Prohibition in den USA im letzten Jahrhundert. Jeder weiß, was daraus wurde (und Alkokhol ist sogar tatsächlich schädlich)