Re: Wehwehchen
Verfasst: So 13. Aug 2017, 19:32
http://www.gewebenetzwerk.de/wp-content ... 822611.pdf
Das ist der letzte Bericht der Bundesregierung zur Versorgungssituation mit Geweben. Auf Seite 40 ist z.B. die Zusammenfassung zur Versorgungssituation mit "okulären Geweben" (dazu zählt die Hornhaut). Die Daten sind nicht mehr taufrisch, aber aktuellere Daten gibt es nicht (zumindest nicht öffentlich). Dazu muss man wissen, dass das Gewebegesetz erst 2007 in Kraft getreten ist. Davor wurden zwar auch schon Gewebe transplantiert, aber das lief ausschließlich unter ärztlicher Verantwortung bzw. über die DSO (Deutsche Stiftung für Organspende).
Man kann jetzt vom Gewebegesetz halten was man will. Die Art der Umsetzung finde ich persönlich auch eher mittelprächtig, weil ich finde, dass das Arzneimittelgesetz, dem die Gewebe unterstellt wurden, nicht wirklich passt. Aber dort hat man 1998 eben auch schon das Blut und Blutzubereitungen "reingewurschtelt" und das funktionierte (nach etwas schwierigen Anfangsjahren) schließlich auch.
Was auf jeden Fall zu begrüßen ist, ist die Tatsache, dass es somit eben möglich ist, für Gewebetransplantate und deren Herstellung sowie deren Entnahme Qualitätskriterien aufzustellen, die auch überwachbar und im Falle von Zuwiderhandlungen zu ahnden sind (z.B. vorgeschriebene Tests auf Infektionsmarker). Über die Meldepflichten (die es vorher auch nicht gab), kann man auch mal Erhebungen anstellen, ob wir in Deutschland unseren Bedarf überhaupt decken können. Und wenn nicht - woher die Transplantate, die wir* nicht selbst bereitstellen können, kommen.
P.S. mit "wir" meine ich an dieser Stelle unsere Gesellschaft und unsere Bereitschaft zur Spende nach dem Tode.
Augenhornhäute und Gefäße kann man nämlich auch als Herz-Kreislauftoter noch spenden (für komplexe Organe darf man "nur" hirntot sein).
Das ist der letzte Bericht der Bundesregierung zur Versorgungssituation mit Geweben. Auf Seite 40 ist z.B. die Zusammenfassung zur Versorgungssituation mit "okulären Geweben" (dazu zählt die Hornhaut). Die Daten sind nicht mehr taufrisch, aber aktuellere Daten gibt es nicht (zumindest nicht öffentlich). Dazu muss man wissen, dass das Gewebegesetz erst 2007 in Kraft getreten ist. Davor wurden zwar auch schon Gewebe transplantiert, aber das lief ausschließlich unter ärztlicher Verantwortung bzw. über die DSO (Deutsche Stiftung für Organspende).
Man kann jetzt vom Gewebegesetz halten was man will. Die Art der Umsetzung finde ich persönlich auch eher mittelprächtig, weil ich finde, dass das Arzneimittelgesetz, dem die Gewebe unterstellt wurden, nicht wirklich passt. Aber dort hat man 1998 eben auch schon das Blut und Blutzubereitungen "reingewurschtelt" und das funktionierte (nach etwas schwierigen Anfangsjahren) schließlich auch.
Was auf jeden Fall zu begrüßen ist, ist die Tatsache, dass es somit eben möglich ist, für Gewebetransplantate und deren Herstellung sowie deren Entnahme Qualitätskriterien aufzustellen, die auch überwachbar und im Falle von Zuwiderhandlungen zu ahnden sind (z.B. vorgeschriebene Tests auf Infektionsmarker). Über die Meldepflichten (die es vorher auch nicht gab), kann man auch mal Erhebungen anstellen, ob wir in Deutschland unseren Bedarf überhaupt decken können. Und wenn nicht - woher die Transplantate, die wir* nicht selbst bereitstellen können, kommen.
P.S. mit "wir" meine ich an dieser Stelle unsere Gesellschaft und unsere Bereitschaft zur Spende nach dem Tode.
Augenhornhäute und Gefäße kann man nämlich auch als Herz-Kreislauftoter noch spenden (für komplexe Organe darf man "nur" hirntot sein).