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Verfasst: Di 9. Okt 2007, 14:52
von Dueren
Ich glaube Du hast den Fred nicht gelesen (oder den anderen denn es gibt ja 2).
Die Eigentümer sind vom Bauträger finanziell für die fehlende Isolierung entschädigt worden und mussten damit anerkennen das die Wohnungen gerade jenen Mangel haben.
Also kanns mit dem Bauträger gar nichts mehr zu tun haben.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:16
von zorromaster
Aha, den zweiten Fred kenne ich nicht.

Gab es eine Entschädigungszahlung, verschlechtert das natürlich die Karten des Vorbesitzers.
Interessant wäre, ob diese Zahlung hoch genug war. Ich habe den Eindrück, als würden die Bewohner erst jetzt realisieren, wie schlecht die Isolierung tatsächlich ist.
Und: Wie viel würde eine Sanierung kosten?


Feed my head
zz

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:23
von cool_aj
zorromaster hat geschrieben: Feed my head
Die Suche spuckt diesen Thread aus! Guten Appetit!
http://www.nuforum.eu/nuforum/ftopic17911.html

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:23
von Gandalf
zorromaster hat geschrieben:

...Und in der zivilisierten Welt wird meistens der Verursacher eines Schadens herangezogen. Ich nehme an, das ist auch in D der Fall.

Aber es bleibt dir natürlich weiterhin vorbehalten zu meinen, der Bauträger sei in diesem Fall völlig irrelevant.
Aber es gibt auch Dinge, die verjähren irgendwann einmal.
Da die anderen Eigentümer den Mangel mittels eines Preisnachlasses abgegolten haben ( wahrscheinlich also auch der Verkäufer), kann man jetzt im Nachhinein nicht wieder den Bauträger dafür verantwortlich machen bzw. zur Rechenschaft ziehen.

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:25
von Knut
zorromaster hat geschrieben:Nun, lieber Knut (und andere Kuschel-Nubis),
wenn es die Diskussion in Schwung hält, spiele ich hier gern den Bösewicht, selbst wenn meine gemeinen Sätze dermaßen in dein gutes Menschenherz sticheln, dass es Beiträge ausblutet, die du gar nie schreiben wolltest.
Bitte lass doch solch provokative Ansprachen weg. Auch wenn es einen gewissen Unterhaltungswert hat. Und das meine ich durchaus so. Beides.
zorromaster hat geschrieben: Der Besitzer einer einzelnen Wohnung ist demnach verantwortlich für den Bauzustand eines ganzen Hauses. Würde die Decke durchbrechen oder das Dach runter fallen, müsste er demnach auch zur Verantwortung gezogen werden.
Jup. So isses. Fallen Steine aus der Fassade und jemandem auf den Kopf und der Eigentümerversammlung kann (durch Protokoll) die Kenntnis des Schadens und potentieller Auswirkungen und eine nicht angemessen schnelle (Verkehrsrichtwert, wird im Zweifel vom Gericht festgelegt) Behebung nachgewiesen werden, dann ist diese haftbar und zwar jeder mit einem Teil der sich wie auch immer aus der Zahl der Parteien oder der Nutzfläche berechnet.
zorromaster hat geschrieben: Den Vorbesitzer kann man nur belangen, weil er eine Wohnung verkauft hat, die in einem Haus liegt, das nicht ausreichend isoliert ist.
Nö. Den kann man belangen weil er den Mangel verschwiegen hat. Nur deswegen.
zorromaster hat geschrieben: Wie schon angesprochen, hängt es jetzt vom Beweis ab, ob er dieses Manko verschwiegen hat, um eine Immobilie zu verscherbeln, die eigentlich unbrauchbar wäre. Das Gericht wird dazu sicherlich den einen oder andern Gut- und Gegengutachter hören.
Auch nein. Das Gericht wird Zeugen (Nachbarn, Baufirma, etc.) hören. Was soll ein Gutachter hier? Den Mangel - der ja bekannt ist - belegen? Durch Psychoanalyse belegen, dass der Verkäufer ein notorischer Lügner ist? Nein, das gibt keinen Sinn.
zorromaster hat geschrieben: Wem gehört eigentlich die nicht isolierte Decke zwischen SLKs Wohnung und seinem Nachbarn darunter? Angenommen sie gehöre beiden zur Hälfte, dann müsste deiner Argumentation nach ja auch der Besitzer der unteren Wohnung blechen, weil er es versäumt hat, den Schallschutz rechtzeitig anzubringen, bevor der neue Nachbar einen Stock höher eingezogen ist?
Interessanter Punkt. Aber wie Du oben bereits selber schreibst, völlig irrelevant. Es geht nur um das Verschweigen des Mangels nicht darum wem das Haus gehört, etc.
zorromaster hat geschrieben: Ich denke, die Zwischendecken gehören eindeutig zur Struktur eines Gebäudes. Somit wären alle Eigentümer für deren Zustand verantwortlich - demnach könnte man ja sie alle belangen, weil sie den neuen Mitbesitzer nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt haben über die gravierenden Mängel.
Aber hoppla: Wer hat diese den verursacht? Der Bauträger. Bingo!
Du bringst die Ebenen durcheinander. Wo der Mangel her kommt, ist erstmal egal:

Der Verkäufer und SKL320 haben einen Vertrag über eine Leistung. SKL320 darf in gutem Glauben annehmen, dass die Wohnung (relativ neu gebaut) modernen Richtlinien entspricht. Tut sie aber nicht. Also hat SKL320 nicht die Leistung erhalten für die er bezahlt hat. Der Verkäufer ist in der Leistungspflicht. Leistet er nicht, entsteht SKL320 ein Schaden (Differenz Wohnungswert vor Umbau und Kaufpreis). Den muss der Verkäufer ersetzen.

Zusätzlich kommt jetzt noch hinzu, dass SKL320 aufgrund des Kaufes Schaden entstanden ist (investierte Zeit und Geld). Auch diesbezüglich kann er vom Verkäufer Schadensersatz verlangen.

Du siehst, das hier der Bauträger gar nicht vorkommt.
zorromaster hat geschrieben: Also Schadenersatz. Und in der zivilisierten Welt wird meistens der Verursacher eines Schadens herangezogen. Ich nehme an, das ist auch in D der Fall.
Ja. Und wie ausgeführt ist das der Verkäufer - jedenfalls bezogen auf die Schäden die hier ersetzt werden sollen.
zorromaster hat geschrieben: Übrigens bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Preis mit eine Rolle spielt. Vielleicht habe ich auch falsch gelesen, aber kam nicht mal zur Sprache, die Wohnungen in diesem Haus seien billiger verkauft worden ob dieses Problems? Wenn SLK deutlich unter dem Marktwert gekauft hat, selbst wenn ihm nicht bewusst gemacht wurde, warum, könnte (wiederhole: könnte) sich dies auf seine Schadensersatzansprüche auswirken.
Das ist allerdings ein interessanter Punkt. Das Gericht könnte hier nämlich argumentieren dass SKL320 bei einem entsprechend günstigen Kaufpreis zunächst kein Schaden enstanden ist und er darüber hinaus auch keinen Betrug geltend machen kann, weil er bei einem so niedrigen Kaufpreis hätte damit rechnen müssen (siehe auch aktuelle eBay-Urteile), dass etwas nicht stimmt.

Andererseits bleibt bestehen, dass der Verkäufer einen Mangel auf Nachfrage (so denn beim Notar explizit danach gefragt wurde) verschwiegen hat.
zorromaster hat geschrieben: Und wie viele Dezibel sind bitteschön ein „normales Wohngeräusch“? 75 oder vielleicht 85? Und nach 22 Uhr entsprechend weniger? Solange das nicht festgelegt ist, bleibt es wohl Streitfrage.
Klar bleibt das Streitfrage. Wenn wir alles durch logische Deduktion lösen könnten bräuchten wir wohl keine Richter mehr. Ich habe lediglich versucht, Dir deutlich zu machen, dass man NICHT unabhängig von der baulichen Situation JEDE Lärmbeeinträchtigung der Nachbarn verhindern muss.

Ich finde es gut, dass Du hier den Avocatus Diavoli spielst. Ich habe dadurch viel gelernt.

Danke
-Knut

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:33
von Stellvertreter
@zorromaster: Du verbreitest so viele Falschinformationen, schrecklich! :( Ich bin auch kein Jurist, aber hatte mal 6 Semester Zivilrecht und ein klein wenig Grundlagen dadurch.

Dir verkauft jemand etwas mit Mangel und verschwiegt diesen bewußt, dann kannst Du den Verkäufer belangen. Zunächst egal wer diesen Mangel verursacht hat. Sonst wäre das ja echt cool: Ich könnte dann regelmäßig defekte Ware (aufgrund Produktionsfehlern etc) verkaufen, die Mängel verschweigen und niemand kann mir was. Genialst! :mrgreen:

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:33
von Dueren
Knut hat geschrieben:
zorromaster hat geschrieben:Nun, lieber Knut (und andere Kuschel-Nubis),
wenn es die Diskussion in Schwung hält, spiele ich hier gern den Bösewicht, selbst wenn meine gemeinen Sätze dermaßen in dein gutes Menschenherz sticheln, dass es Beiträge ausblutet, die du gar nie schreiben wolltest.
Bitte lass doch solch provokative Ansprachen weg. Auch wenn es einen gewissen Unterhaltungswert hat. Und das meine ich durchaus so. Beides.
Volle Zustimmung....

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 16:16
von SLK320
Hi also zum einen habe ich die Wohnug nicht deutlich unter Wert gekauft, sie war vom Preis zwar ganz ok im Vergleich zu anderen Wohnungen, aber Schnäppchen in dem Sinne war sie auch nicht!

Und gefallen tut es uns hier sehr von der Gegend her, aber das ist Geschmacksache wir genießen die Ruhe hier da wir vorher in Dortmund gewohnt haben wo es weit unruhiger war!

Wieviel Preisnachlaß der Vorbesitzer bekommen hat weis ich noch nicht, darüber wollte auch der Eigentümer nicht sprechen der mir hier das Leben schwer macht!

Ich hoffe mein Anwalt bringt hier Licht ins Dunkel nach dem er den Kaufvertrag eingesehen hat!

Gruß Carsten

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 16:29
von Knut
SLK320 hat geschrieben: Ich hoffe mein Anwalt bringt hier Licht ins Dunkel nach dem er den Kaufvertrag eingesehen hat!
Ich denke auch - obwohl ich mich hier ja fröhlich mit in juristischen Spekulationen gestürzt habe - Du solltest hier Deinem Anwalt vertrauen. Der ist ja nunmal Experte in solchen Fragen. Ein bisschen Vorsicht kann zwar nicht schaden, aber Eure Situation ist nun wirklich eine in der der Gang zum Anwalt Sinn hat. Denn Ihr könnt weder die Ursache des Problems noch die Auswirkungen anderweitig aus der Welt schaffen. Und da Ihr ja wohl bereits wisst, dass Euer Heimkinogenuss in einem durchschnittlichen Haus (eben dort wo ihr vorher gewohnt habt) nicht als über Gebühr störend empfunden wurde, kann man Euch nur zu einem Umzug raten.

Ich würde nach diesen Erfahrungen übrigens zu einem Haus raten.
-Knut

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 17:07
von Shakesnake
Also da kann ich nur beipflichten in sachen Audio ist das einzig ware ein Haus oder eine Wohnung im Gewerbegebiet.

Auch wenn es in dem Fall ein Baufehler war ist ein Heimkinopegel ohne belästigung der Nachbarn so gut wie nie gewährleistet. Ich kenn grad mal drei Wohnungen wo das der Fall ist.

Noch dazu wollt ich dich nur nochmal davor warnen hier schon Kohle auszugeben (Haus/Wohnungskauf) bevor du sie hast. Selbst wenn der Prozess sehr schnell über die bühne geht (wobei schnell relativ ist), ist es leider nicht selten das das Geld alles andere als am nächten Tag überwiesen wird.
Er wird das Geld sicher nicht für dich zurückgelegt haben, und selbst wenn er Geld hat heißt das noch nicht das er es sofort rausrückt da gibt es leider viele lücken.

Musst dich nur mal mit geprellten Bauherren unterhalte, das ist wirklich haaresträubend was es alles gibt wobei das natürlich bei dir ein anderefall ist und du den Verkäufer direkt privat verklagst.
So nach dem Motto seine Firma ist pleite aber der Chef wohnt in seiner Villa mit 5 Autois vor der Tür


Auf jedenfall Viel Erfolg
und es ist/war die einzig richtige Entscheidung auch wenn es bestimmt eine harte zeit wird aber wenigstens nicht auf immer - was die alternative gewesen wäre

Gruß Stefan