zorromaster hat geschrieben:Nun, lieber Knut (und andere Kuschel-Nubis),
wenn es die Diskussion in Schwung hält, spiele ich hier gern den Bösewicht, selbst wenn meine gemeinen Sätze dermaßen in dein gutes Menschenherz sticheln, dass es Beiträge ausblutet, die du gar nie schreiben wolltest.
Bitte lass doch solch provokative Ansprachen weg. Auch wenn es einen gewissen Unterhaltungswert hat. Und das meine ich durchaus so. Beides.
zorromaster hat geschrieben:
Der Besitzer einer einzelnen Wohnung ist demnach verantwortlich für den Bauzustand eines ganzen Hauses. Würde die Decke durchbrechen oder das Dach runter fallen, müsste er demnach auch zur Verantwortung gezogen werden.
Jup. So isses. Fallen Steine aus der Fassade und jemandem auf den Kopf und der Eigentümerversammlung kann (durch Protokoll) die Kenntnis des Schadens und potentieller Auswirkungen und eine nicht angemessen schnelle (Verkehrsrichtwert, wird im Zweifel vom Gericht festgelegt) Behebung nachgewiesen werden, dann ist diese haftbar und zwar jeder mit einem Teil der sich wie auch immer aus der Zahl der Parteien oder der Nutzfläche berechnet.
zorromaster hat geschrieben:
Den Vorbesitzer kann man nur belangen, weil er eine Wohnung verkauft hat, die in einem Haus liegt, das nicht ausreichend isoliert ist.
Nö. Den kann man belangen weil er den Mangel verschwiegen hat. Nur deswegen.
zorromaster hat geschrieben:
Wie schon angesprochen, hängt es jetzt vom Beweis ab, ob er dieses Manko verschwiegen hat, um eine Immobilie zu verscherbeln, die eigentlich unbrauchbar wäre. Das Gericht wird dazu sicherlich den einen oder andern Gut- und Gegengutachter hören.
Auch nein. Das Gericht wird Zeugen (Nachbarn, Baufirma, etc.) hören. Was soll ein Gutachter hier? Den Mangel - der ja bekannt ist - belegen? Durch Psychoanalyse belegen, dass der Verkäufer ein notorischer Lügner ist? Nein, das gibt keinen Sinn.
zorromaster hat geschrieben:
Wem gehört eigentlich die nicht isolierte Decke zwischen SLKs Wohnung und seinem Nachbarn darunter? Angenommen sie gehöre beiden zur Hälfte, dann müsste deiner Argumentation nach ja auch der Besitzer der unteren Wohnung blechen, weil er es versäumt hat, den Schallschutz rechtzeitig anzubringen, bevor der neue Nachbar einen Stock höher eingezogen ist?
Interessanter Punkt. Aber wie Du oben bereits selber schreibst, völlig irrelevant. Es geht nur um das Verschweigen des Mangels nicht darum wem das Haus gehört, etc.
zorromaster hat geschrieben:
Ich denke, die Zwischendecken gehören eindeutig zur Struktur eines Gebäudes. Somit wären alle Eigentümer für deren Zustand verantwortlich - demnach könnte man ja sie alle belangen, weil sie den neuen Mitbesitzer nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt haben über die gravierenden Mängel.
Aber hoppla: Wer hat diese den verursacht? Der Bauträger. Bingo!
Du bringst die Ebenen durcheinander. Wo der Mangel her kommt, ist erstmal egal:
Der Verkäufer und SKL320 haben einen Vertrag über eine Leistung. SKL320 darf in gutem Glauben annehmen, dass die Wohnung (relativ neu gebaut) modernen Richtlinien entspricht. Tut sie aber nicht. Also hat SKL320 nicht die Leistung erhalten für die er bezahlt hat. Der Verkäufer ist in der Leistungspflicht. Leistet er nicht, entsteht SKL320 ein Schaden (Differenz Wohnungswert vor Umbau und Kaufpreis). Den muss der Verkäufer ersetzen.
Zusätzlich kommt jetzt noch hinzu, dass SKL320 aufgrund des Kaufes Schaden entstanden ist (investierte Zeit und Geld). Auch diesbezüglich kann er vom Verkäufer Schadensersatz verlangen.
Du siehst, das hier der Bauträger gar nicht vorkommt.
zorromaster hat geschrieben:
Also Schadenersatz. Und in der zivilisierten Welt wird meistens der Verursacher eines Schadens herangezogen. Ich nehme an, das ist auch in D der Fall.
Ja. Und wie ausgeführt ist das der Verkäufer - jedenfalls bezogen auf die Schäden die hier ersetzt werden sollen.
zorromaster hat geschrieben:
Übrigens bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Preis mit eine Rolle spielt. Vielleicht habe ich auch falsch gelesen, aber kam nicht mal zur Sprache, die Wohnungen in diesem Haus seien billiger verkauft worden ob dieses Problems? Wenn SLK deutlich unter dem Marktwert gekauft hat, selbst wenn ihm nicht bewusst gemacht wurde, warum, könnte (wiederhole: könnte) sich dies auf seine Schadensersatzansprüche auswirken.
Das ist allerdings ein interessanter Punkt. Das Gericht könnte hier nämlich argumentieren dass SKL320 bei einem entsprechend günstigen Kaufpreis zunächst kein Schaden enstanden ist und er darüber hinaus auch keinen Betrug geltend machen kann, weil er bei einem so niedrigen Kaufpreis hätte damit rechnen müssen (siehe auch aktuelle eBay-Urteile), dass etwas nicht stimmt.
Andererseits bleibt bestehen, dass der Verkäufer einen Mangel auf Nachfrage (so denn beim Notar explizit danach gefragt wurde) verschwiegen hat.
zorromaster hat geschrieben:
Und wie viele Dezibel sind bitteschön ein normales Wohngeräusch? 75 oder vielleicht 85? Und nach 22 Uhr entsprechend weniger? Solange das nicht festgelegt ist, bleibt es wohl Streitfrage.
Klar bleibt das Streitfrage. Wenn wir alles durch logische Deduktion lösen könnten bräuchten wir wohl keine Richter mehr. Ich habe lediglich versucht, Dir deutlich zu machen, dass man NICHT unabhängig von der baulichen Situation JEDE Lärmbeeinträchtigung der Nachbarn verhindern muss.
Ich finde es gut, dass Du hier den Avocatus Diavoli spielst. Ich habe dadurch viel gelernt.
Danke
-Knut