CarlTheodor hat geschrieben:Nach allem, was ich bisher gelesen habe, war es ziemlich umstritten, ob die bei ihm gefundenen Bilder überhaupt unter die gesetzliche Definition von (Kinder-)Pornographie fallen. Da im Strafrecht zurecht ein Analogieverbot (d.h. ob strafbares Handeln vorliegt, muss sich aus dem Gesetzestext ergeben, evtl. vorhandene Lücken dürfen nicht durch Auslegung geschlossen werden) herrscht, war deshalb schon zweifelhaft, ob überhaupt Strafbarkeit vorliegt. Deshalb wohl die Einstellung. Das hat also schon seine Richtigkeit, ungeachtet wie man moralisch über das Verhalten von E. denkt.
Wer sich Bilder von
fremden nackten Kindern reinzieht, das sogar noch während der Arbeitszeit.. sorry. Solche Leute gehören für mich weggesperrt, denn sowas ist doch nicht normal. Und ob das jetzt Pornos sind, oder einfach nur nackte Kinder. Es sind nun mal unschuldige Kinder. Jeder der eins oder mehrere hat, weiß, wie Kinder sind
definitiv keine Erwachsenen
Just my 2cts about it.