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Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:08
von mk_stgt
Es gilt zugang, nicht aufgabe oder?

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:09
von bjohag
Einschreibebrief kostet immer ein paar Euro soweit ich weiß.
Oder meinste Abgabefrist verstrichen beim Amt?? Ich glaub aber da zählt auch das Abgabedatum in der Postfiliale.
Als Endverbraucher hast du ja keinen Einfluss mehr darauf was die gelben damit anstellen.

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:11
von mk_stgt
aber für fristen zählt in der regel zugang meines wissens nach

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:17
von bjohag
Zugang?? Woher willst du als Endverbraucher die Zeit wissen die ein Brief benötigt??

Soll ich fristgerechte Sachen 3 Wochen vorher abgeben um sicher zu sein?? Wenn 3 Wochen überhaupt reichen, kann ja mal passieren das der Brief sich "versteckt" in der Sortieranlage und erst nach 4 Monaten gefunden wird.


Zitat:
Zwar ist es richtig, dass einem Verfahrensbeteiligten Verzögerungen oder sonstige Fehler bei der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die normalen Postlaufzeiten eingehalten werden. In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH WuM 2012, 157; BGH FamRZ 2010, 726). Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ergeben sich für den Beteiligten bzw. für den Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich keine weiteren Sorgfaltsanforderungen.

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:26
von martinm
bjohag hat geschrieben:Einschreibebrief kostet immer ein paar Euro soweit ich weiß.
Oder meinste Abgabefrist verstrichen beim Amt?? Ich glaub aber da zählt auch das Abgabedatum in der Postfiliale.
Als Endverbraucher hast du ja keinen Einfluss mehr darauf was die gelben damit anstellen.
Ja Abgabefrist verstrichen.

Man kann die Sendung zwar 'verfolgen' aber die Aktualisierung ist wohl ziemlich verspätet. Die Bestätigung des Einwurfes kam auch erst einen Tag später.
Sonst wäre ich evtl. doch noch selbst vorbeigefahren und hätte ne Kopie eingeworfen.

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:33
von mk_stgt
Du hast ja einlieferungsbeleg, vl rettet dich das!

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 20:06
von Weyoun
Normalerweise gilt immer der Poststempel als "Stichtag" bei Fristen.

Also wenn ein Einschreiben 6 Tage unterwegs ist, aber der Poststempel schon 5 Tage drauf ist, dann gilt eben jener Poststempel.
Bei ganz dringenden Sachen am besten gleichzeitig noch ein Fax verschicken und dort das spätere Ankommen der Dokumente ankündigen. Der Faxbericht gilt dann ebenfalls als Eingangstermin.

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 20:15
von krummesohr
Weyoun hat geschrieben:Normalerweise gilt immer der Poststempel als "Stichtag" bei Fristen.

Also wenn ein Einschreiben 6 Tage unterwegs ist, aber der Poststempel schon 5 Tage drauf ist, dann gilt eben jener Poststempel.
Bei ganz dringenden Sachen am besten gleichzeitig noch ein Fax verschicken und dort das spätere Ankommen der Dokumente ankündigen. Der Faxbericht gilt dann ebenfalls als Eingangstermin.
Beim Finanzamt gilt in aller Regel (Steuererklärungen, Widersprüche, ...) eben nicht der Poststempel, sondern der Eingang.

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 20:38
von mk_stgt
die suchen sich immer das für sie beste raus. verzugszinsen sofort, guthabenzins erst nach ewigkeiten

Re: Der Thread um richtig Dampf abzulassen !

Verfasst: Mi 18. Mär 2015, 20:39
von Weyoun
OK stimmt, essentiell ist der Posteingangsstempel und nicht der Poststempel.
Allerdings: Sollten beide sehr weit (mehr als 2 Tage) auseinanderliegen, kann man (meist erfolgreich) eine entsprechende Fristverlängerung durchsetzen. Man kann ja nicht ahnen, dass ein Einschreiben fast eine Woche benötigt.

Um ganz auf "Nummer Sicher" zu gehen hilft nur: Selber zum Finanzamt hinbringen (innerhalb der Öffnungszeiten) und sich den Posteingangsstempel sofort geben lassen. Ist dann, wenn es in der gleichen Stadt ist, gerade noch im Bereich des Zumutbaren. Oder eben in den Briefkasten schmeißen und hoffen, dass keine Vandalen diesen auf Brennbarkeit zu testen beabsichtigen. :wink: