Zum letzten Post von AH im "Messwerte Thread":
AH hat geschrieben:
Hallo Daniel
woher weiß ich, daß mir eine Tonaufnahme gefällt? Ich wiederhole zunächst den wichtigen Satz:
Neutrale Hörbedingungen sind die Voraussetzung zur ästhetischen Beurteilung einer Tonaufnahme
Das Ästhetikempfinden anderer Leute kann und will ich nicht beurteilen. Über Musik als Kunst können, dürfen und sollen verschiedene Individuen verschiedene Auffassungen vertreten. Das gilt ebenso für das Klangbild einer Aufnahme.
Damit ein ästhetisches Urteil über eine Tonaufnahme überhaupt möglich ist, muß aber sichergestellt sein, daß bei der Rezeption tatsächlich diese Tonaufnahme gehört wird und nichts anderers. Durch eine Verfälschung der physikalisch definierten Wiedergabequalität kommt es zu einer Verfälschung der Tonaufnahme, zu einer Verfälschung des Wahrgenommenen. Ein fehlerhaftes Schall-Ereignis führt zu einem fehlerhaften Hör-Ereignis. Das Individuum hört etwas ganz anderes, was nachhaltige Konsequenzen auf das ästhetische Urteil hat, welches naturgemäß auf dem Hör-Ereignis basiert.
Hätte das Individuum für neutrale Hörbedingungen Sorge getragen, würde sein individuelles ästhetisches Urteil u.U. ganz anders ausfallen.
Unter diesem Aspekt sei daher der Satz von oben nochmals wiederholt, in der Hoffnung, daß er jetzt besser verständlich ist:
Neutrale Hörbedingungen sind die Voraussetzung zur ästhetischen Beurteilung einer Tonaufnahme
Neutrale Hörbedingungen können zu einer großen Ent-Täuschung führen. Was auf dem Kofferradio in der Küche noch wunderbar "emotional" klang, kann sich als eine völlig steril und leblos wirkenden Produktion erweisen (bei populärer Musik oft anzutreffen). Usw. usf.
Physikalisch / technisch mangelhafte Hörbedingungen täuschen das Individuum, gaukeln etwas vor, was gar nicht vorhanden ist. Dies kann in ein falsches ästhetisches Urteil münden, was von genau diesem Individuum so nicht gefällt worden wäre, hätte es die Tonaufnahme unverfälscht wahrgenommen.
Das ästhetische Urteil verschiedener Individuen über ein und dieselbe Tonaufnahme kann und soll dagegen differieren, niemandem kann vorgeschrieben werden, welche Art von Musik und welches Klangbild einer Aufnahme ihm gefällt oder nicht gefällt.
Das alles wirkt vielleicht alles etwas abstrakt, aber meine Erfahrung geht dahin, daß dieses Thema eine ungeheure praktische Relevanz hat.
Gruß
Andreas
Was AH schreibt, möchte ich vollstens unterstützen - das kann man nur unterschreiben. Jedoch fiel mir beim Lesen ein möglicher Quell von Missverständnissen auf, der wahrscheinlich wieder zu ablehnenden Entgegnungen führt.
Du sprichst davon "sich ein individuelles ästhetisches Urteil über ein Tonaufnahme zu bilden" und das dazu die neutralst-möglichen Abhörbedingungen eine unbedingte Voraussetzung seien. Wenn man diesen Satz richtig versteht, kann meiner Meinung nach niemand etwas dagegen einwenden. Viele werden das aber anders verstehen, und diese "bessere Voraussetzung ein ästhetisches Urteil zu bilden" mit "positiverer emotionaler Beteiligung am Musikgeschehen" verwechseln - zu deutsch einfach "mehr Spaß-Haben" ! Nur sind eben das 2 Paar Schuhe!
Beispielsweise macht vielen Menschen tatsächlich eine alte Stones-Aufnahme deutlich mehr Spaß zum Hören und Tanzen, wenn man die Bässe anhebt. Dann verändere ich bewußt die alte Aufnahme und höre (und beurteile!) nicht mehr das, was auf der alten Konserve drauf ist (Wahrscheinlich hätte der Ton-Ing. 1965 es in diesem Fall sogar selber so gemacht, wenn er die technischen Möglichkeiten gehabt hätte
.) Aber dieses "besser gefallen" hat nichts mit Urteil-Bilden-Können zu tun, wozu eben die
Vergleichbarkeit Voraussetzung ist.
So ist es natürlich jedem Musikgenießer überlassen, einen warmen (Badewannen-)Klang einfach schöner zu finden - nur sollte er sich bewußt sein, dass er mit diesem akustischen Setup über manche Aufnahmen und Künstler ein unrechtes Urteil abgeben wird. Was jedem einzelnen wichtiger ist, muss jeder für sich entscheiden
und sich bewusst sein, dass es immer noch die andere - die nicht gewählte - Möglichkeit gibt, die auch ihre Berechtigung hat - nur zu einem anderem Zweck.
Gruss, Frente
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