Lautsprecher beim Transport beschädigt
Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 14:14
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert: Ich habe 2 gebrauchte nuLine 100 im Wert von 1000 Euro mit GlS verschickt. Als die Lautsprecher beim Empfänger ankamen, hat dieser den Umgang mit den Boxen durch den Fahrer beanstandet ( "sehr, sehr grober Umgang mit den Lautsprechern", das habe ich übrigens auch vom Käufer schriftlich ) und gesehen, dass auch die Kartons schon beschädigt waren ( 2 große Löcher auf der Seite ). TROTZDEM hat er quittiert, ohne auf die Schäden hinzuweisen. Nun hat er sich bei mir beschwert und mich darauf hin gewiesen, dass ich den Schaden unbedingt GLS melden muß. Das habe ich getan, aber GLS meinte, da keine Beanstandung beim Empfang vorliegt, werden Sie nicht haften. Genau so ist es auch geschehen, anscheinend war die Verpackung mangelhaft. Ich muß noch hinzufügen, dass ich die nuLine 100 in der OVP an den Empfänger geschickt habe. Dazu habe ich auch ein UPS-Gutachten von Nubert erhalten, in dem bestätigt wird, dass die Verpackung nach ISO-Norm für den Einzelversand geeignet ist. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich die Kartons nur einmal hätte verwenden dürfen, wie es auch in dem Gutachten bei UPS steht. Aber wer kauft schon neue Kartons, wenn man die OVP noch zu Hause hat und diese auch nur einmal verwendet wurde (Versand von Nubert zu mir)?? Ausserdem hätte ich nach GLS-Richtlinien die Hohlräume mit Polstermaterial ausfüllen müssen, aber lest selber....
GLS schreibt in seiner Verpackungsleitlinie über die Innenverpackung:
"Innerhalb des Kartons sind sämtliche Hohlräume vollständig mit Polstermaterial so auszufüllen, dass die Güter im Paket unverrückbar fixiert sind. Das Polstermaterial ist wiederum nach der Art und Weise des Versandgutes, seinem Gewicht und seiner Belastbarkeit auszuwählen. Bei schwereren und empfindlichen Gütern sind passgenaue Styropor-Formteile zu verwenden. Grundsätzlich muss die Polsterung dazu geiegnet sein, dass die Ware im Inneren des Paketes vor Stössen, Druckeinwirkungen und Schwingungen geschützt ist und kein direkter Kontakt zwischen ihr und der Aussenverpackung möglich ist."
Meiner Meinung nach hat die Original-Verpackung doch genau diese Punkte erfüllt (unverrückbar fixiert, kein direkter Kontakt zur Aussenverpackung und die Lautsprecher waren geschützt)
Wie würdet ihr euch verhalten??
folgendes ist passiert: Ich habe 2 gebrauchte nuLine 100 im Wert von 1000 Euro mit GlS verschickt. Als die Lautsprecher beim Empfänger ankamen, hat dieser den Umgang mit den Boxen durch den Fahrer beanstandet ( "sehr, sehr grober Umgang mit den Lautsprechern", das habe ich übrigens auch vom Käufer schriftlich ) und gesehen, dass auch die Kartons schon beschädigt waren ( 2 große Löcher auf der Seite ). TROTZDEM hat er quittiert, ohne auf die Schäden hinzuweisen. Nun hat er sich bei mir beschwert und mich darauf hin gewiesen, dass ich den Schaden unbedingt GLS melden muß. Das habe ich getan, aber GLS meinte, da keine Beanstandung beim Empfang vorliegt, werden Sie nicht haften. Genau so ist es auch geschehen, anscheinend war die Verpackung mangelhaft. Ich muß noch hinzufügen, dass ich die nuLine 100 in der OVP an den Empfänger geschickt habe. Dazu habe ich auch ein UPS-Gutachten von Nubert erhalten, in dem bestätigt wird, dass die Verpackung nach ISO-Norm für den Einzelversand geeignet ist. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich die Kartons nur einmal hätte verwenden dürfen, wie es auch in dem Gutachten bei UPS steht. Aber wer kauft schon neue Kartons, wenn man die OVP noch zu Hause hat und diese auch nur einmal verwendet wurde (Versand von Nubert zu mir)?? Ausserdem hätte ich nach GLS-Richtlinien die Hohlräume mit Polstermaterial ausfüllen müssen, aber lest selber....
GLS schreibt in seiner Verpackungsleitlinie über die Innenverpackung:
"Innerhalb des Kartons sind sämtliche Hohlräume vollständig mit Polstermaterial so auszufüllen, dass die Güter im Paket unverrückbar fixiert sind. Das Polstermaterial ist wiederum nach der Art und Weise des Versandgutes, seinem Gewicht und seiner Belastbarkeit auszuwählen. Bei schwereren und empfindlichen Gütern sind passgenaue Styropor-Formteile zu verwenden. Grundsätzlich muss die Polsterung dazu geiegnet sein, dass die Ware im Inneren des Paketes vor Stössen, Druckeinwirkungen und Schwingungen geschützt ist und kein direkter Kontakt zwischen ihr und der Aussenverpackung möglich ist."
Meiner Meinung nach hat die Original-Verpackung doch genau diese Punkte erfüllt (unverrückbar fixiert, kein direkter Kontakt zur Aussenverpackung und die Lautsprecher waren geschützt)
Wie würdet ihr euch verhalten??