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Lautsprecher beim Transport beschädigt

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 14:14
von kaine
Hallo zusammen,

folgendes ist passiert: Ich habe 2 gebrauchte nuLine 100 im Wert von 1000 Euro mit GlS verschickt. Als die Lautsprecher beim Empfänger ankamen, hat dieser den Umgang mit den Boxen durch den Fahrer beanstandet ( "sehr, sehr grober Umgang mit den Lautsprechern", das habe ich übrigens auch vom Käufer schriftlich ) und gesehen, dass auch die Kartons schon beschädigt waren ( 2 große Löcher auf der Seite ). TROTZDEM hat er quittiert, ohne auf die Schäden hinzuweisen. Nun hat er sich bei mir beschwert und mich darauf hin gewiesen, dass ich den Schaden unbedingt GLS melden muß. Das habe ich getan, aber GLS meinte, da keine Beanstandung beim Empfang vorliegt, werden Sie nicht haften. Genau so ist es auch geschehen, anscheinend war die Verpackung mangelhaft. Ich muß noch hinzufügen, dass ich die nuLine 100 in der OVP an den Empfänger geschickt habe. Dazu habe ich auch ein UPS-Gutachten von Nubert erhalten, in dem bestätigt wird, dass die Verpackung nach ISO-Norm für den Einzelversand geeignet ist. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich die Kartons nur einmal hätte verwenden dürfen, wie es auch in dem Gutachten bei UPS steht. Aber wer kauft schon neue Kartons, wenn man die OVP noch zu Hause hat und diese auch nur einmal verwendet wurde (Versand von Nubert zu mir)?? Ausserdem hätte ich nach GLS-Richtlinien die Hohlräume mit Polstermaterial ausfüllen müssen, aber lest selber....

GLS schreibt in seiner Verpackungsleitlinie über die Innenverpackung:

"Innerhalb des Kartons sind sämtliche Hohlräume vollständig mit Polstermaterial so auszufüllen, dass die Güter im Paket unverrückbar fixiert sind. Das Polstermaterial ist wiederum nach der Art und Weise des Versandgutes, seinem Gewicht und seiner Belastbarkeit auszuwählen. Bei schwereren und empfindlichen Gütern sind passgenaue Styropor-Formteile zu verwenden. Grundsätzlich muss die Polsterung dazu geiegnet sein, dass die Ware im Inneren des Paketes vor Stössen, Druckeinwirkungen und Schwingungen geschützt ist und kein direkter Kontakt zwischen ihr und der Aussenverpackung möglich ist."

Meiner Meinung nach hat die Original-Verpackung doch genau diese Punkte erfüllt (unverrückbar fixiert, kein direkter Kontakt zur Aussenverpackung und die Lautsprecher waren geschützt)

Wie würdet ihr euch verhalten??

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 15:01
von te
Willkommen im Forum!

Ich denke Du hast alles richtig gemacht.
Die original Verpackung ist wohl so ziemlich das Beste was man nehmen kann. Und das man Sie nur einmal verwenden kann ist dummes Zeug. Sonst müsste ja Nubert für jede Rücksendung auch einen neuen Karton mit schicken...
Es wird zwar empfohlen keine gebrauchten Kartons zu verwenden, aber wenn sie nicht durch falsche Lagerung weich geworden oder beschädigt sind, spricht nichts dagegen sie wieder zu verwenden.

Da es sich um äußerlich erkenbare Schäden handelt hätte der Käufer die Annahme verweigern müssen bzw. sich die Beschädigung vom Fahrer schriftlich bestätigen lassen müssen.

Also mehr oder weniger sein Problem...

Demzufolge würde ich dies dem Käufer mitteilen und aus die Maus.
Um derartige Unanehmlichkeiten zu vermeiden weise ich die Käufer immer vorher daraufhin, dass Sie jede Sendung vor der Annahme auf sichtbare Schäden überprüfen sollen.

Gruß
te

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 15:10
von Malcolm
Leider war...
Den Schaden hätte er bei der Annahme schriftlich geben lassen müssen...
Dir ist jedenfalls nichts vorzuwerden- Du hast alles richtig gemacht.
Die Schuld trägt das Versandunternehmen. Aber ob Sie auch die Rechnung zahlen ist die große Frage.

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 15:11
von kaine
Hallo TE,

danke für deine Antwort. das mit dem Hinweisen mache ich inzwischen auch ;), aber halt leider
ist es halt bei diesem Käufer zu spät. Die Kartons wurden ganz normal gelagert (also in einem trockenen Raum) und waren imho auch in einem sehr guten Zustand.

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 15:17
von kaine
Hallo Malcom,

genau das ist die große Frage. Ich habe natürlich per Anwalt jegliche Haftung abgelehnt.
Wenn der Richter die Klage gegen mich ablehnt dann wird der Käufer laut seinem Anwalt
gegen GLS klagen. Ich verstehe solche Leute wirklich nicht.......zuerst blind unterschreiben
und dann ganz erstaunt sein, dass die Lautsprecher beschädigt sind. O-Ton " Ich dachte,
ich sehe nicht richtig, die Lautsprecher haben ja überall Dellen". Auf meine Frage hin, warum
er denn nicht gleich schriftlich reklamiert hätte, meinte er nur: " Ich hatte gerade Mittagspause
und aus diesem Grund auch wenig Zeit" :roll:

Mein Anwalt meinte, mit 90-95% Wahrscheinlichkeit werde ich den Prozess gewinnen. Ich hoffe
nur, dass das der Richter genauso sieht :wink: , denn sonst wirds für mich echt teuer..........

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 17:21
von 24hours
Immer locker bleiben!

Beim Transport geht des Versandrisiko auf den Käufer über. Das ist so. :idea:

Da du für eine 100% adäquate Verpackung gesorgt hast, liegt das Problem beim Käufer. Nicht schön für ihn, aber beruhigend für dich. :)

Ich hätte da nicht mal einen Anwalt eingeschaltet (es sei denn, es läuft schon eine Anklage gegen dich): Die Wahrscheinlichkeit, dass der das ganze noch ein bisschen am Kochen hält, ist nicht ganz gering. Kostet dich wieder nur Zeit und Nerven (wenn auch kein Geld... s.o. :wink: )...

Cheers,
Michael

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 18:18
von kaine
Hi Michael,

so einfach ist es leider nicht..........der Verkäufer muß für einen korrekte Verpackung sorgen,
und die hab ich ja laut GLS nicht verwendet. Also haben die die Haftung abgelehnt, der Käufer
möchte aber die Hälfte vom Betrag der Lautsprecher (590 Euro). wegen Wertminderung. Übringens
ätte ich auch gerne auf den Anwalt verzichet, ging aber leider nicht mehr, weil er mich schon verklagt hat

:wink:

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 18:26
von 24hours
Also, da wir hier noch keine amerikanischen Verhältnisse haben, würde es mich doch schon sehr wundern, wenn ein deutsches Gericht eine vollständige Originalverpackung des Herstellers als "nicht korrekt" einstuft. Gutachten hin, Gutachten her.

Dass GLS und der Käufer die Schuld jemand anderem in die Schuhe schieben wollen, ist ja verständlich - Sorgen machen würde ich mir aber nicht ernstlich. M.E. hast du so viele Trümpfe in der Hand, dass du dir fast schon aussuchen kannst, welchen du spielst... :wink:

Cheers,
Michael

Verfasst: Mi 25. Jan 2006, 18:40
von Maugi
Hallo kaine, willkommen im Forum
Du schreibst:
Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich die Kartons nur einmal hätte verwenden dürfen, wie es auch in dem Gutachten bei UPS steht.
Ich lach mich kringelig, dann müsste mir ja die Firma Nubert, bei nichtgefallen der Lautsprecher, kostenlos neue Kartons zur Verfügung stellen, damit ich sie wieder zurück schicken kann ! Wie ist es denn dann mit Noppenfolie, wenn nicht mehr jede Kammer mit Luft gefüllt ist, gleich ab in die Tonne ? :lol:

Gruß vom
Maugi

Verfasst: Do 26. Jan 2006, 08:55
von Mayday21
Maugi hat geschrieben:... dann müsste mir ja die Firma Nubert, bei nichtgefallen der Lautsprecher, kostenlos neue Kartons zur Verfügung stellen, damit ich sie wieder zurück schicken kann ! Wie ist es denn dann mit Noppenfolie, wenn nicht mehr jede Kammer mit Luft gefüllt ist, gleich ab in die Tonne ? :lol:
Die Frage ist dann nur: Wie kommen die zu Dir, weil dann wurden die ja auch schon einmal versendet?! Müssen die dann in anderen Kartons verpackt werden? :lol: