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Schmerzensgeld
Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 19:14
von K.Reisach
Hallo,
Hab mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Ein Kollege von mir hat sich gestern fast sein Gehör ruiniert, als wir (er, denn nur einer passt ins Nahfeld) der Musik in SEHR hohen Pegeln lauschten. Ich hab die Lautstärke so irre eingestellt, ihm aber in einem Atemzug gesagt, dass er jederzeit leiser machen kann wenn er will. Tat er dann auch nach vielleicht 2 Minuten, aber mit dem Kommentar, dass er plötzlich rechts nix mehr hört...
Glücklicherweise kann er heute wieder bis auf ein leichtes Piepsen vernünftig hören auf dem Ohr, hoffentlich geht das auch noch weg...
Jetzt die Frage: Könnte man - rein theoretisch - dafür Schmerzensgeld von MIR verlangen (also falls dauerhafte Schäden blieben würden)? Dass mein Kollege das nicht machen würde, ist mir auch klar, aber Eltern könnten da durchaus so komisch sein...
Danke schonmal.
Gruß, Kevin
Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 19:52
von Homernoid
Theoretisch kann man alles. Nur. Dazu bräuchte es Zeugen und medizinische Gutachten die belegen, dass der Tinitus (ist es dann wohl) von Deiner Session kam.
btw. Jeder normale Mensch müsste eigentlich merken, wenn es zu laut wird... Nur die meisten merken das nicht, weil sie eh schon discogeschädigt sind.
btw. Thema "Dummheit" und so muss ich wohl nicht weiter ansprechen.
Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 21:07
von g.vogt
Hallo Kevin,
dein Kollege soll sich vor allem zum Arzt begeben, und zwar plötzlich! Das hätte er eigentlich heute schon machen sollen; mit raschen Maßnahmen (bspw. Infusionen) lässt sich ein dauerhafter Tinitus vielleicht vermeiden. Natürlich kann es auch sein, dass es von alleine wieder weggeht, aber besser man hat als man hätte.
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 21:33
von OL-DIE
Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber wenn ihr beide volljährig seid und wusstet, worauf ihr euch einlasst, dann kann man dir wohl schwerlich einen Vorwurf machen. Alter schützt bekanntlich vor Torheit nicht.
Wenn ihr beide minderjährig seid, betrifft es wohl eher deine Eltern -> Aufsichtspflicht.
Wenn du volljährig und dein Freund minderjährig ist, dann hast du in gewisser Weise eine Fürsorgepflicht, denn du hättest es besser wissen müssen. Die Ausrede, du hattest keine Ahnung, dass so was passieren könnte, zieht dann eher weniger, denn du treibst dich in einem Forum herum, in dem vor allem Fachkundige zum Thema Schallwandler Beiträge schreiben. Das Thema Tinnitus war auch schon öfter dran, siehe unten...
Vermutlich habt ihr es im Bereich der mittleren und hohen Frequenzen verschärft krachen lassen, sehr unvernünftig. Ein rascher Besuch beim Ohrenarzt ist sicher kein Fehler.
Das Thema hatten wir in ähnlicher Weise auch hier im Forum schon:
Hier und
hier und auch
da ...
Alles Gute für deinen Freund und baldige Genesung.
Gruß
OL-DIE
Verfasst: Do 17. Aug 2006, 07:35
von mcBrandy
g.vogt hat geschrieben:Hallo Kevin,
dein Kollege soll sich vor allem zum Arzt begeben, und zwar plötzlich! Das hätte er eigentlich heute schon machen sollen; mit raschen Maßnahmen (bspw. Infusionen) lässt sich ein dauerhafter Tinitus vielleicht vermeiden. Natürlich kann es auch sein, dass es von alleine wieder weggeht, aber besser man hat als man hätte.
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
Hi
Da kann ich Gerald nur bestätigen.
Ich hatte vor gut 2 Jahren auch so ein Pfeifen und hab gewartet. Jetzt hab ich zum Glück keinen dauerhaften Tinitus, aber auf einem Ohr einen Einbruch bei 2kHz, wo ich schlechter höre!!!
Gruss
Christian
Verfasst: Do 17. Aug 2006, 14:25
von K.Reisach
Wenn du volljährig und dein Freund minderjährig ist
Umgekehrt
(bin 17,7)
Also rechtlich draussen, okay.
dein Kollege soll sich vor allem zum Arzt begeben, und zwar plötzlich!
Hab ich ihm auch gesagt, die Reaktion darauf war typisch ("jugendlicher Leichtsinn") und bedarf keiner Erläuterung
Er hört übrigens anscheinend wieder normal
Ich hatte vor gut 2 Jahren auch so ein Pfeifen und hab gewartet. Jetzt hab ich zum Glück keinen dauerhaften Tinitus, aber auf einem Ohr einen Einbruch bei 2kHz, wo ich schlechter höre!!!
Uhm, das ist natürlich unschön. Störts deutlich?
Danke Euch.
Gruß, Kevin
Verfasst: Fr 18. Aug 2006, 07:07
von mcBrandy
Hi Kevin
Naja, bei den Bose Boxen hat es nicht gestört, weil die eh keine Mitten hatten. Bei den Nuberts geht es grad noch. Zum Glück hab ich es nur auf einem Ohr.
Gruss
Christian
Verfasst: Fr 18. Aug 2006, 11:44
von globe
mcBrandy hat geschrieben:Hi Kevin
Naja, bei den Bose Boxen hat es nicht gestört, weil die eh keine Mitten hatten. Bei den Nuberts geht es grad noch.
Verfasst: Mi 23. Aug 2006, 23:54
von eric_the_swimmer
Dir kann da rechtlich in der Tat wenig passieren, was aber mit Deinem und des "Opfers" Alter wenig zu tun hat. Das ist weitgehend irrelevant, da man auch unter 18 Jahren im zivilrechtlichen Sinne deliktsfähig ist, sofern man die nötige Einsichtsfähigkeit mitbringt, was bei Dir wie bei den meisten zwischen 11 und 17 der Fall sein wird. Wer's nachlesen will: § 828 BGB (insbes. dessen Abs. 3) hilft weiter.
Vielmehr ist es so, dass Dir seine Gesundheitsverletzung nicht zuzurechnen ist, wenn er in Kenntnis der Risiken diese Lautstärke gefahren hat. Das nennt sich eigenverantwortliche Selbstgefährdung und unterbricht den Zurechnungszusammenhang (zwischen Deinem Verhalten und seiner Verletzung). Das ist im Einzelnen natürlich eine Frage, wie sich all das genau zugetragen hat, aber nach Deiner Schilderung dürfte die Rechtslage wie gerade beschrieben sein.
Gruß,
Philipp