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Verfasst: Fr 10. Nov 2006, 19:08
von Homernoid
Ansich muss "refurbished" Ware ausgeschrieben sein, wenn jemand damit handelt.
Nun weiss ich aber nicht, was Dein Problem jetzt noch ist? Die evtl. Rachebewertung seitens des Verkäufers, wenn Du ihn neg. bewertest? Ja, die kann vorkommen, mit etwas Druck kann die ebay aber wieder löschen.