Seite 1 von 1

Händler meldet sich nicht mehr, was tun?

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 10:45
von Squeeze
Hallo!

Eine kleine Frage ins Forum, weil ich mich mit diesem ganzen Zeug nicht so richtig auskenne...

Es geht um einen Händler, bei dem ich speziell angefertigte Ware bestellt habe. Ich habe im Voraus bezahlt und die Ware wurde geliefert. Leider hatte die Ware kleine Mängel, so dass ich die Ware in beiderseitigem Einvernehmen wieder an den Händler zur Ausbesserung zurückgeschickt habe. Leider habe ich in der Folge nichts mehr von dem Händler gehört oder gelesen. Zahlreiche Nachfragen und Aufforderungen (zuerst nur Aufforderung zur Stellungnahme, später dann zur Rückzahlung des Betrags) per Mail, per Fax und per Einschreiben blieben unbeantwortet. Einzig ein Brief von mir hatte eine Reaktion im Online-Shop ausgelöst (der Status der Bestellung wurde von "in Bearbeitung" auf "offen" geändert). Der Händler bzw. dessen Online-Shop existiert nach wie vor. Nachdem ich mittlerweile auch das Interesse an der Ware verloren habe, möchte ich nun das Geld wieder zurückhaben. Ich habe mich ein bisschen im Internet umgeschaut und bin erstmal zu dem Schluss gekommen, dass ein Mahnbescheid das Mittel der Wahl wäre.

Wie seht ihr das? Wäre ein Mahnbescheid angebracht? Ich möchte so weit wie möglich auf einen Anwalt verzichten, da die Lage für mich recht klar aussieht und ich unnötigen Aufwand vermeiden möchte. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich auch den nötigen Druck ausüben, damit ich endlich mein Geld bekomme.

Ich würde mich über Ratschläge sehr freuen!

Squeeze

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 10:51
von Klapskalli
Ich würde den Händler nochmal per Einschreiben/Rückschein anschreiben und eine Frist setzen, also mahnen. Sollte sich nichts tun, noch einmal eine 2. Mahnung mit erneuter Frist.

Dann Anwalt.

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 10:53
von Squeeze
Habe ich vergessen zu erwähnen: Ich habe schon mehrere Fristen gesetzt, ohne Reaktion.

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 10:54
von Klapskalli
Dannn wirds schwer. Hast du mal versucht, da anzurufen? Ich glaube, da hilft nur noch der Anwalt....

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 11:16
von Squeeze
Als ich damals nachgeschaut habe gab es unter der Adresse keinen Eintrag im Telefonbuch. Jetzt habe ich nochmal geschaut und jetzt steht da jemand mit diesem Namen. Da werde ich heute Abend mal versuchen anzurufen. Danke für den Tipp. ;-)

Squeeze

Verfasst: Mi 20. Dez 2006, 14:01
von 24hours
Hallo,

wenn du die Fristen gesetzt hast und diese verstrichen sind, kannst du einen Mahnbescheid einleiten. Kann ich dir nur empfehlen!
Ich hatte vor Jahren mal mit einem Ebay-Verkäufer Probleme und hatte mich deswegen mit anderen Geschädigten zusammengeschlossen. Ergebnis: Der Betrüger sitzt im Knast, ich habe dank Mahnbescheid mein Geld wieder, während andere, die auf Anwalt oder Inkasso gesetzt haben, heute noch auf ihr Geld warten.
Ist natürlich nicht repräsentativ, aber manchmal geht's auch auf dem "kleinen Dienstweg". Ich hatte nämlich, ähnlich wie du, Sorge vor evtl. hohen Anwaltskosten, auf denen ich dann zum Schluss sitzen bleibe.

1. Schritt: Mahnbescheid veranlassen (geht auch online, aber der Dienst, den ich damals genutzt habe, existiert nicht mehr). Kosten muss der Verursacher tragen, d.h. du zahlst jetzt, es wird dir aber mit der Gesamtforderung wieder erstattet. Du erhältst daraufhin einen Vollstreckungsbescheid. Das kann durchaus 2 Monate dauern.
2. Schritt: Mit dem Vollstreckungsbescheid kannst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss veranlassen. Das geschieht bei deinem örtlichen Amtsgericht, kostet noch mal ca. 10EUR, die auch der Verursacher tragen muss. Dauert wieder ca. 2 Monate. Daraufhin erhältst du (hoffentlich) Bescheid von der Bank des Verursachers, dass sie die Forderung akzeptieren und dir das Geld überweisen. Es fallen dann nochmal Kosten für den Gerichtsvollzieher an, die ebenfalls der Verursacher trägt.

Viel Erfolg,
Michael