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RAF-Terroristen begnadigen?
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 08:48
von Riddick
Die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
FDP-Politiker fordern, zwei Ex-RAF-Terroristen auf Bewährung freizulassen bzw. zu begnadigen.
Begnadigen ja oder nein? Über diese Frage versuche ich mir gerade eine Meinung zu bilden.
Hier ein paar Fakten:
- Brigitte Mohnhaupt wurde zu "Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre", Christian Klar zu "Sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre" für die RAF-Morde an Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns- Martin Schleyer im deutschen Terrorjahr 1977 verurteilt.
- Inzwischen hat Mohnhaupt insgesamt 28 Jahre Gefängnis hinter sich, Klar sitzt seit 24 Jahren im Gefängnis.
- Mohnhaupt und Klar zählen zu den vier letzten RAF-Terroristen, die noch im Gefängnis sitzen. Die anderen sind Birgit Hogefeld (seit 1993) und Eva Haule (seit 1986). Mehrere ihrer RAF-Komplizen sind in den vergangenen Jahren bereits begnadigt worden.
Ein sehr schwieriges Thema, welches einige Fragen aufwirft:
1. Sollte in diesem Fall "Gnade vor Recht" gelten und ist eine Begnadigung ein Zeichen von Stärke oder Schwäche für unseren Staat?
2. Beide Häftlinge haben sich weder von der RAF losgesprochen, Reue gezeigt oder die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Setzt eine Begnadigung nicht erst aufrichtige Reue voraus?
3. Können wir als "freie Bürger" überhaupt beurteilen was 28 Jahre im Gefängnis bedeuten?
4. Würde bei einer Begnadigung eine erneute Gefahr für den Staat ausgehen?
5. Sollten nicht die Angehörigen der Opfer das letzte Wort haben?
Wie ist eure Meinung dazu?
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 09:16
von Caisa
Schweres Thema und ich bin mir auch nicht sicher was richtig und was falsch ist.
Zu 1.
Als Schwäche würde ich es nicht auslegen wenn eine Begnadigung ausgesprochen wird. Das Rechtssystem sieht so etwas ja als Möglichkeit vor, genau so wie den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Zu 2.
IMHO ein Knackpunkt. Wenn die Häftlinge kein Anzeichen von sich geben, dass es doch nicht Richtig war was sie getan haben, fällt es mir schwer zu sagen lasst sie frei!
Zu 3.
Sicher nicht!
Zu 4.
Denke ich eher nicht, aber ausschließen kann man ja eigentlich nie etwas.
Zu 5.
Nein, das wäre ja schon ein Schritt Richtung Selbstjustiz. Sicher ist es für Angehörige der Opfer schwer zu verstehen wenn jetzt die RAF Leute frei gelassen werden, wobei das sicher auch im Wesentlichen mit Punkt 2 zu tun hat, nämlich dass nie ein Wort der Reue o.Ä. vernommen wurde.
Gruß Caisa
Re: RAF-Terroristen begnadigen?
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 09:17
von mcBrandy
Riddick hat geschrieben:
2. Beide Häftlinge haben sich weder von der RAF losgesprochen, Reue gezeigt oder die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Setzt eine Begnadigung nicht erst aufrichtige Reue voraus?
Wie ist eure Meinung dazu?
Das ist für mich der Hauptpunkt vom Ganzen. Der Rest hängt nämlich an diesen einem Punkt.
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 09:56
von bony
Die Fälle liegen wohl etwas unterschiedlich. Bei Mohnhaupt besteht die Möglichkeit, entlassen zu werden, so wie es jedem solchermaßen verurteilten Täter juristisch zusteht und ich meine, dass man ihr die Entlassung nicht verweigern kann, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt; sonst würde man sie nachträglich zu einer politischen Gefangenen machen. Die Äußerung von Reue gehört nicht zu diesen Voraussetzungen.
Anders bei Klar. Bei ihm wäre es erst in zwei Jahren so weit. Um evtl. früher entlassen zu werden, hat er ein Gnadengesuch gestellt. Um "Gnade vor Recht ergehen" zu lassen, müsste aber wohl schon ein Grund für die Gewährung der Gnade bestehen und da könnte in der Beurteilung eine Reue schon eine Rolle spielen. Ich wöllte das nicht einschätzen, weil ich Klar nicht kenne (so wie fast alle anderen Stammtischdiskutierer halt).
Bei einem gestern gesehenen Interview schoss mir bei seinem Anblick "was für ein Häuflein Elend" durch den Kopf.
Versöhnung und Vergebung sind für mich bestimmt kein Zeichen von Schwäche, ganz im Gegenteil.
Rücksicht vor den Gefühlen der Angehörigen in allen Ehren; mit deren Trauerarbeit und evtl. vorhandenen Rache-Gefühlen hat unsere Rechtsprechung/das Recht aber nichts zu tun.
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 10:11
von Riddick
Von Christian Klar hab ich gestern ein Interview von 2001 gesehen in dem er sagt: "Die Begriffe Reue oder Bedauern spielen keine Rolle und sind auch nie von Bedeutung gewesen."
Außerdem verweigern Klar und Mohnhaupt weiterhin bis heute jede Auskunft über den Tathergang oder wer Bubak erschossen hat.
Bony hat schon recht bei Mohnhaupt bräuchte es keine "Begnadigung", sondern es wäre eine Freilassung juristisch möglich. Nur frage ich mich dann als juristischer Laie, was soll dann ein Urteil "fünfmal lebenslänglich + 15 Jahre"?
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 10:27
von Homernoid
Ist ja irgendwie lustig. Auf der einen Seite die wahren Terroristen entlassen wollen, auf der and. Seite jeden normalen Bürgen zum Terroristen machen und alles überwachen wollen.
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 11:46
von Gandalf
Homernoid hat geschrieben:.....auf der and. Seite jeden normalen Bürgen zum Terroristen machen und alles überwachen wollen.
Ja, das sind wohl Dinge, die wir Normalos nie verstehen werden.
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 12:14
von bony
Gandalf hat geschrieben:Ja, das sind wohl Dinge, die wir Normalos nie verstehen werden.
Meinst du damit die westliche Rechts- oder die homernoidsche Pauschalisierungsphilosophie?
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 12:42
von Kning
Würden wir über einen Einfach-Täter reden der seine Tat bereut und sich bei den Angehörigen aufrichtig entschuldigt hat (auch wenn das juristisch nicht von Relevanz sein sollte) dann würde ich ja noch mit mir reden lassen.
Aber jemand der wiederholt vorsätzlich getötet hat, aus niedrigsten Motiven, bei völliger Klarheit (wenn auch totaler Verblendung), hat in meinen Augen kein Anrecht auf eine vorzeitige Verschonung. 24 Jahre Knast sind sicherlich eine schwere Bürde, und ich kann mir nicht einmal Ansatzweise vorstellen, wie sich das anfühlen muss. Dennoch. Schuld bleibt Schuld, zumal bei 5-fachen bzw. 6-fachen Mord:
Klar ist 53 Jahre alt und Mohnhaupt 55 Jahre. Von einer lebensklänglichen Strafe kann da ja noch wohl keine Rede sein. Wenn die beiden 40 Jahre verbüßt haben, dann sollte man über eine Begnadigung nachdenken...
Verfasst: Di 23. Jan 2007, 16:48
von Dueren
Das ist schwierig zu beantworten. Auf der einen Seite meine ich das genug Zeit vergangen ist, in der sie eingesperrt waren. Auf der anderen Seite teile ich Riddiks Frage, was dann 5 mal Lebenslänglich bedeuten soll......
Reue ist IMHO nicht nötig, viel wichtiger ist das sie nicht vorhaben, so was noch mal zu machen....