Gewerbe: vorweggenommene Betriebausgaben
Verfasst: Do 15. Mär 2007, 15:56
Hallo Nubis,
evtl. koennt ihr mir ja bei meine Problem helfen, ob und wie dies geht.
Ich hab vor kurzen (2-3 Wochen) ein Gewerbe angemeldet.
Im Dezember 2006 hab ich mir einen PC gekauft, den ich hauptsaechlich beruflich hernehm. Kosten ca. 600 Euro.
Im Juli 06 hab ich mir auch ein neues PC-Gehaeuse gekauft. Kosten 112Euro
Und im Januar 07 kaufte ich eine Soundkarte. Kosten 110Euro
Nun moechte ich dies alles als Gewerbeausgaben verbuchen.
Mein Problem liegt nun darin, dass ich ja den PC abschreiben muss, da er ueber 410Euro gekostet hat,
Muss/kann ich das Gehaeuse wie auch die Soundkarte dann mitabschreiben, weil diese ja ohne PC nicht funktionieren, also so genannte Aufruestungen sind.
Verstehe ich das richtig?
und welchen Anfangswert muss ich dann fuer die Abschreibungen hernehmen?
Vielen Dank
mfg
Jost
evtl. koennt ihr mir ja bei meine Problem helfen, ob und wie dies geht.
Ich hab vor kurzen (2-3 Wochen) ein Gewerbe angemeldet.
Im Dezember 2006 hab ich mir einen PC gekauft, den ich hauptsaechlich beruflich hernehm. Kosten ca. 600 Euro.
Im Juli 06 hab ich mir auch ein neues PC-Gehaeuse gekauft. Kosten 112Euro
Und im Januar 07 kaufte ich eine Soundkarte. Kosten 110Euro
Nun moechte ich dies alles als Gewerbeausgaben verbuchen.
Mein Problem liegt nun darin, dass ich ja den PC abschreiben muss, da er ueber 410Euro gekostet hat,
Muss/kann ich das Gehaeuse wie auch die Soundkarte dann mitabschreiben, weil diese ja ohne PC nicht funktionieren, also so genannte Aufruestungen sind.
Verstehe ich das richtig?
und welchen Anfangswert muss ich dann fuer die Abschreibungen hernehmen?
Vielen Dank
mfg
Jost