Einschreiben kommt zurück - Was tun?
Verfasst: Do 23. Aug 2007, 12:18
Hallo allerseits,
um mal einen wirklichen OT-Thread zu erstellen, stelle ich die Frage in die Runde, welche Möglichkeiten ich habe,
wenn ein Einschreiben, das ich an eine mir durch den Adressaten genannte Adresse geschickt habe, zurückkommt?
Dies ist im Falle der Rücksendung eines Schmuckstücks geschehen, das ich vor exakt zwei Wochen versandt habe,
und das ich heute durch die Post zurückerhalten habe. Ein Stempel auf dem Päckchen informiert darüber, dass die
Sendung "Nicht abgeholt" wurde.
Die Adresse habe ich überprüft. Sie stimmt mit der mir genannten überein.
Glücklicherweise habe ich das ganze als Einschreiben verschickt. Und das auch nur deshalb, weil es als Einschreiben
kam. Da dachte ich mir, dass es besser sei, das Teil auch so wieder zurückzusenden. Sonst wäre es wohl nie angekommen?
Die Besitzerin des scheinbar seriösen Ladens war auch nicht sonderlich erfreut darüber, dass ich den Schmuck zurück-
schicken wollte. Sie hat auf meine Anfrage zwecks Rücksendung etwas bissig geantwortet. Aber es steht in deren ABG,
und damit ist auch alles rechtens.
Die Adresse (Straße, PLZ und Ort) sind übrigens durchgestrichen. Deshalb habe ich vermutet, irgendein Datum falsch
übertragen zu haben. Das ist aber nicht der Fall. Die Adresse ist definitiv korrekt (laut Shop-AGB, Impressum und Mail
an mich).
Geantwortet wurde mir das letzte Mal am 7. August. Ab diesem Tag habe ich noch 4 Mails geschrieben, die allesamt
unbeantwortet blieben. Und das weiß ich auch so genau, weil dieser Bestellshop eine wunderschöne Bestellchronik
aufweist, in der alle Nachrichten des Shops an mich, sowie meine an den Shop aufgezeichnet sind.
Jetzt möchte ich gerne wissen, warum genau ich das Einschreiben zurückbekommen habe?
Kann ich mit irgendeiner Nummer bei der Post nachhaken?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Florian
um mal einen wirklichen OT-Thread zu erstellen, stelle ich die Frage in die Runde, welche Möglichkeiten ich habe,
wenn ein Einschreiben, das ich an eine mir durch den Adressaten genannte Adresse geschickt habe, zurückkommt?
Dies ist im Falle der Rücksendung eines Schmuckstücks geschehen, das ich vor exakt zwei Wochen versandt habe,
und das ich heute durch die Post zurückerhalten habe. Ein Stempel auf dem Päckchen informiert darüber, dass die
Sendung "Nicht abgeholt" wurde.
Die Adresse habe ich überprüft. Sie stimmt mit der mir genannten überein.
Glücklicherweise habe ich das ganze als Einschreiben verschickt. Und das auch nur deshalb, weil es als Einschreiben
kam. Da dachte ich mir, dass es besser sei, das Teil auch so wieder zurückzusenden. Sonst wäre es wohl nie angekommen?
Die Besitzerin des scheinbar seriösen Ladens war auch nicht sonderlich erfreut darüber, dass ich den Schmuck zurück-
schicken wollte. Sie hat auf meine Anfrage zwecks Rücksendung etwas bissig geantwortet. Aber es steht in deren ABG,
und damit ist auch alles rechtens.
Die Adresse (Straße, PLZ und Ort) sind übrigens durchgestrichen. Deshalb habe ich vermutet, irgendein Datum falsch
übertragen zu haben. Das ist aber nicht der Fall. Die Adresse ist definitiv korrekt (laut Shop-AGB, Impressum und Mail
an mich).
Geantwortet wurde mir das letzte Mal am 7. August. Ab diesem Tag habe ich noch 4 Mails geschrieben, die allesamt
unbeantwortet blieben. Und das weiß ich auch so genau, weil dieser Bestellshop eine wunderschöne Bestellchronik
aufweist, in der alle Nachrichten des Shops an mich, sowie meine an den Shop aufgezeichnet sind.
Jetzt möchte ich gerne wissen, warum genau ich das Einschreiben zurückbekommen habe?
Kann ich mit irgendeiner Nummer bei der Post nachhaken?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Florian