Hat zwar nur "indirekt" was mit deiner Frage zu tun - aber ...
... ich sach nur: http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,2428634
...da merk ich nichts 'von !!! (bei mir kommt nicht an)
Gruß
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Auswandern in die Schweiz
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Re: Auswandern in die Schweiz
Wo arbeitest du denn?! Klingt ja nach Fronarbeit in der Hölle...burki hat geschrieben:seit einem Jahr grundsätzlich immer 50-60h/Woche, keinen einzigen Tag Urlaub - ja, selbst diverse Feiertage musste durchgearbeitet werden - , mässiger Verdienst...
Vielleicht wäre dir mit einer neuen Arbeitsstelle ja schon geholfen? Anstatt gleich auszuwandern.
Stimme der Vernunft
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Hallo Burkhardt,
ich bin 2000 in die Schweiz "ausgewandert" und ich bereue es auf keinen Fall...
Aber es gibt hier auch einige Dinge, die nicht unbedingt besser sind, als in Deutschland. Wenn Du z.B. den Kündigungsschutz usw. ansprichst, hier ein paar Infos:
- Regelarbeitszeit (branchenabhängig): z.T. 42 Wochenstunden
- Urlaub: 20 Tage
- Feiertage: ca. 10-12 je nach Kanton
- Kündigungsschutz
In der Probezeit (längstens drei Monate) beträgt die Kündigungsfrist lediglich eine Woche. Nach Ablauf der Probezeit sieht das Gesetz im ersten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat, ab zweiten bis neuntem Dienstjahr eine Frist von zwei und anschließend von drei Monaten vor.
- Mutterschutz
Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt
bei hauptsächlich stehender Tätigkeit: 12 Stunden tägliche Ruhezeit
und 10 Minuten zusätzliche Pausen alle 2 Stunden
Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt
hauptsächlich stehende Tätigkeit ist nur noch maximal 4 Stunden pro Tag
möglich
Ab dem 8. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt Arbeitsverbot zwischen 20.00 und 06.00 Uhr
Spätestens 16 Wochen nach der Geburt hat die frischgebackene Mutter das Recht (und auch die Pflicht) an den Arbeitsplatz zurückkehren.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Das OR (Obligationenrecht) schreibt diesbezüglich für das erste Dienstjahr eine Lohnfortzahlung von drei Wochen vor. Da das OR ab dem zweiten Dienstjahr die Lohnfortzahlungsdauer nicht genau regelt, sondern nur bestimmt, dass der Lohn für eine angemessene längere Zeit entrichtet werden muss (z.B. ein kranker Mitarbeiter im vierten Dienstjahr hat nach der "Berner Skala" nur Anspruch auf zwei Monate).
Allen Skalen ist gemeinsam, dass es sich hierbei um die maximale Lohnfortzahlungsdauer pro Dienstjahr und nicht pro Krankheitsfall handelt. Erkrankt ein Mitarbeiter beispielsweise im ersten Dienstjahr während vier und nachträglich nochmals während zwei Wochen, muss ihm der Arbeitgeber den Lohn trotzdem nur während insgesamt drei Wochen bezahlen. Im Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Lohnfortzahlung gemäss Art. 324a OR nur zum Tragen kommt, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde.
Danach müsste dann die privat abgeschlossene "Tagegeldversicherung" greifen. Wer die nicht hat: Sozialfall...
- Krankenkasse:
lohnunabhängige Prämie, keine Familienversicherung (also auch Kinder vom 1. Lebenstag an brauchen eigene KV mit eigener Prämie).
Arztrechnungen müssen erstmal privat bezahlt werden, können dann wieder von der Krankenkasse rückgefordert werden (minus wählbare "Franchise" (ab der die Krankenkasse erst einspringt) und minus einen Selbstbehalt von 10%. Zahnersatz? Gibts nicht...
Die Regelungen nach dem Gesetz werden in der Schweiz sehr oft so angewendet, eine starke Gewerkschaft und viele Tarifverträge, die bessere Bedingungen beinhalten, gibt es nicht so häufig, wie in Deutschland.
Das soll jetzt nicht abschrecken, einfach die Realität zeigen. Wie gesagt, ich bereue es auf keinen Fall und fühle mich hier sehr wohl
Viele Grüsse
Jürgen
P.S. Eine gute Infoseite ist z.B. http://www.aufenthalter.ch/ mit all den Links...
ich bin 2000 in die Schweiz "ausgewandert" und ich bereue es auf keinen Fall...
Aber es gibt hier auch einige Dinge, die nicht unbedingt besser sind, als in Deutschland. Wenn Du z.B. den Kündigungsschutz usw. ansprichst, hier ein paar Infos:
- Regelarbeitszeit (branchenabhängig): z.T. 42 Wochenstunden
- Urlaub: 20 Tage
- Feiertage: ca. 10-12 je nach Kanton
- Kündigungsschutz
In der Probezeit (längstens drei Monate) beträgt die Kündigungsfrist lediglich eine Woche. Nach Ablauf der Probezeit sieht das Gesetz im ersten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat, ab zweiten bis neuntem Dienstjahr eine Frist von zwei und anschließend von drei Monaten vor.
- Mutterschutz
Ab dem 4. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt
bei hauptsächlich stehender Tätigkeit: 12 Stunden tägliche Ruhezeit
und 10 Minuten zusätzliche Pausen alle 2 Stunden
Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt
hauptsächlich stehende Tätigkeit ist nur noch maximal 4 Stunden pro Tag
möglich
Ab dem 8. Schwangerschaftsmonat bis zur Geburt Arbeitsverbot zwischen 20.00 und 06.00 Uhr
Spätestens 16 Wochen nach der Geburt hat die frischgebackene Mutter das Recht (und auch die Pflicht) an den Arbeitsplatz zurückkehren.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Das OR (Obligationenrecht) schreibt diesbezüglich für das erste Dienstjahr eine Lohnfortzahlung von drei Wochen vor. Da das OR ab dem zweiten Dienstjahr die Lohnfortzahlungsdauer nicht genau regelt, sondern nur bestimmt, dass der Lohn für eine angemessene längere Zeit entrichtet werden muss (z.B. ein kranker Mitarbeiter im vierten Dienstjahr hat nach der "Berner Skala" nur Anspruch auf zwei Monate).
Allen Skalen ist gemeinsam, dass es sich hierbei um die maximale Lohnfortzahlungsdauer pro Dienstjahr und nicht pro Krankheitsfall handelt. Erkrankt ein Mitarbeiter beispielsweise im ersten Dienstjahr während vier und nachträglich nochmals während zwei Wochen, muss ihm der Arbeitgeber den Lohn trotzdem nur während insgesamt drei Wochen bezahlen. Im Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Lohnfortzahlung gemäss Art. 324a OR nur zum Tragen kommt, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde.
Danach müsste dann die privat abgeschlossene "Tagegeldversicherung" greifen. Wer die nicht hat: Sozialfall...
- Krankenkasse:
lohnunabhängige Prämie, keine Familienversicherung (also auch Kinder vom 1. Lebenstag an brauchen eigene KV mit eigener Prämie).
Arztrechnungen müssen erstmal privat bezahlt werden, können dann wieder von der Krankenkasse rückgefordert werden (minus wählbare "Franchise" (ab der die Krankenkasse erst einspringt) und minus einen Selbstbehalt von 10%. Zahnersatz? Gibts nicht...
Die Regelungen nach dem Gesetz werden in der Schweiz sehr oft so angewendet, eine starke Gewerkschaft und viele Tarifverträge, die bessere Bedingungen beinhalten, gibt es nicht so häufig, wie in Deutschland.
Das soll jetzt nicht abschrecken, einfach die Realität zeigen. Wie gesagt, ich bereue es auf keinen Fall und fühle mich hier sehr wohl
Viele Grüsse
Jürgen
P.S. Eine gute Infoseite ist z.B. http://www.aufenthalter.ch/ mit all den Links...